Mit dem Erbschein können Erben gegenüber Banken und Behörden nachweisen, dass sie tatsächlich Erben sind und wem welcher Anteil am Nachlass zusteht. Der Weg zum Erbschein ist allerdings bürokratisch und dauert in der Regel. Das kann schlimmstenfalls zu praktischen und wirtschaftlichen Nachteilen führen. Solange der Erbschein fehlt, können die Erben zum Beispiel wichtige Bankdienstleistungen, Grundbuchberichtigungen oder andere Vertragsangelegenheiten nicht erledigen.
Nicht alle Erben benötigen aber zwingend einen Erbschein – auch wenn Mitarbeitende der Banken oder Sparkassen das behaupten sollten. Ob Sie einen Erbschein brauchen, hängt davon ab, wie Sie Erbe geworden sind. Der Geldratgeber Finanztip klärt alle wichtigen Fragen zu dem Dokument und verrät, wie viel Geld Behörden dafür verlangen.
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Erben: Wann brauche ich einen Erbschein?
Wenn die verstorbene Person kein Testament hinterlassen hat, werden die Angehörigen durch die gesetzliche Erbfolge zu Erben bestimmt. Es gibt dann kein Dokument, aus dem sich Ihre Erbenstellung ergibt. In diesem Fall benötigen Sie grundsätzlich einen Erbschein, um als Erbe auf Konten zugreifen zu können.
Wer durch ein handschriftliches Testament als Erbe eingesetzt wurde, braucht keinen Erbschein, wenn das Testament durch das Nachlassgericht eröffnet wurde und keine Zweifel an der Wirksamkeit des Testaments bestehen. Dann kann man das Testament zusammen mit dem Schreiben vom Nachlassgericht vorlegen und so seine Erbenstellung nachweisen. Eine Ausnahme gilt: Bei Immobilien im Nachlass und einem handschriftlichen Testament ist für die Berichtigung des Grundbuchs zwingend ein Erbschein erforderlich.
Familienzoff ums Erbe
Kein Erbschein ist generell erforderlich, wenn Erben ihre Erbenstellung mit einem notariellen Testament oder Erbvertrag und gerichtlichem Eröffnungsprotokoll nachweisen können. Wer seinen Erben die Gebühren für einen Erbschein ersparen will, geht deshalb in ein Notariat und errichtet ein notarielles Testament, das auch öffentliches Testament genannt wird (§ 2232 BGB).
Was kostet ein Erbschein?
Die Kosten des Erbscheins hängen vom Wert des Nachlasses ab. Hatte der Erblasser Schulden, sind diese abzuziehen. Beerdigungskosten, Vermächtnisse, Pflichtteilsrechte oder Erbschaftsteuer sind dagegen vom Nachlass nicht abzugsfähig. Das Gericht fordert Sie als Erben auf, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Dazu müssen Sie in der Regel ein Formular ausfüllen, mit dem Sie die gesamte Erbschaft erfassen können.
Die Gerichtsgebühren für den Erbschein ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie verdoppeln sich praktisch, weil neben der Erteilungsgebühr eine Gebühr für die eidesstattliche Versicherung anfällt, die der Erbe entweder gegenüber dem Nachlassgericht oder im Notariat abgeben muss, das für die Erben ebenfalls den Antrag bei Gericht stellen kann.
Gebühren für einen Erbschein
| Erbschaft bis | Kosten |
| 50.000 € | 330 € |
| 110.000 € | 546 € |
| 200.000 € | 870 € |
| 500.000 € | 1.870 € |
| 1.000.000 € | 3.470 € |
| 1.500.000 € | 5.070 € |
Quelle: Kostenverzeichnis GNotKG, Anlage 2 Tabelle B
Erbschein beantragen: Was muss ich mitbringen?
Erben können den Erbschein beantragen, indem sie persönlich beim Nachlassgericht einen Antrag stellen und eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die gemachten Angaben richtig sind. Mehrere Erben können gemeinsam den Antrag stellen, müssen es aber nicht. Beantragt nur ein Miterbe den Erbschein, ist es sinnvoll, dem Nachlassgericht Vollmachten der anderen Miterben vorzulegen. Das spart Zeit.
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Für den Erbscheinsantrag ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, in der Regel den letzten Wohnsitz. Das Gericht lässt sich folgende Unterlagen vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers,
- Sterbeurkunde der verstorbenen Person,
- Testament oder Erbvertrag im Original,
- Geburtsurkunden aller Erben sowie
- Sterbeurkunden von Erben, die bereits verstorben sind, und
- die Anschriften aller Erben.
Erbschein beantragen: Wird das Verfahren bald einfacher?
Erben sind oft in einer emotionalen Ausnahmesituation und von den bürokratischen Hürden rund um den Erbschein angestrengt, wenn nicht sogar überfordert.
Nachlass regeln
Es gibt zwar noch keine konkrete Reform, aber der Impuls dazu ist durch die Justizministerkonferenz 2026 gesetzt. Das Bundesjustizministerium soll prüfen, wie das Erbscheinsverfahren modernisiert und vereinfacht werden kann. Das ist nach Einschätzung von Finanztip ein richtiger Schritt hin zu einem schnelleren Verfahren, weniger Nachweispflichten und womöglich geringeren Gebühren.
Finanztip empfiehlt, das Thema Erben und Vererben frühzeitig selbst in die Hand zu nehmen – unabhängig davon, ob es um Geld oder etwa ein Haus als Erbe geht. Bevor Sie in Ihrem Testament aufschreiben, wie Ihr Vermögen verteilt werden soll, sollten Sie zunächst herausfinden, wer nach der gesetzlichen Erbfolge erbt und wie viel.
Viele Fallbeispiele mit weiteren Tipps und Informationen erklärt Finanztip im E-Paper „Richtig vererben, Fehler vermeiden“.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geldratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.






