Die Erbengemeinschaft hat einen schlechten Ruf. Zu Unrecht: Denn es muss nicht immer Streit und Ärger in der Familie geben, wenn es um das Erbe geht. Eine Erbschaft ist ein Geschenk der älteren Generation. Sie ist gleichzeitig Verpflichtung für die Nachkommen, sich als Gemeinschaft zu verstehen, die den Nachlass fair und gerecht untereinander aufteilt. Die meisten Erblasser wünschen sich das zumindest.

Nach einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge bestehen 80 Prozent der Erbengemeinschaften aus zwei bis vier Personen. Meist sind es die Geschwister und vielleicht ein Elternteil. Klar ist: Je mehr Erben sich verständigen müssen, desto komplizierter wird es. Finanztip erklärt, was eine Erbengemeinschaft ausmacht und wie Sie Streitfällen gezielt aus dem Weg gehen können.

Erbengemeinschaft: Das gilt beim Erbe in der Familie

Aus zwei Gründen kann eine Erbengemeinschaft entstehen: durch ein Testament und durch die gesetzliche Erbfolge. Die Erben in einer Erbengemeinschaft bilden eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet: Alle Erben haben bildlich die Hand auf dem gesamten Vermögen des Verstorbenen. Jeder einzelne wird zwar Eigentümer am Nachlass, aber nur zu einer gewissen Quote und nicht an einzelnen Gegenständen.

Sie wollen das Erbe gar nicht? Dann können Sie das Erbe ausschlagen oder darauf verzichten.

Keiner der Miterben kann aus diesem Grund allein etwas aus dem Nachlass verkaufen oder verschenken, auch nicht seinen Anteil an einem Nachlassgegenstand. Die Miterben müssen in der Erbengemeinschaft gemeinsam das Vermögen der verstorbenen Person verwalten, bis der Nachlass auf die Erben verteilt ist. Dann wird sie aufgelöst.

Streit ums Erbe vermeiden: Finanztip verrät 3 Regeln

Es gibt drei Grundregeln, die in einer Erbengemeinschaft für Vertrauen und Transparenz sorgen:

  1. Es ist sinnvoll festzulegen und aufzuschreiben, wer sich in der Erbengemeinschaft um was kümmert. Einer ist zum Beispiel für den Erbschein zuständig und regelt alles Notwendige mit dem Nachlassgericht. Ein anderer kümmert sich um die Banken und Konten. Auch für die Haushaltsauflösung oder die Verwaltung einer Immobilie muss jemand Hauptansprechpartner sein. Jeder sollte einen Vertreter haben. Damit ist das Vier-Augen-Prinzip gewahrt und auch sichergestellt, dass bei Urlaub oder Krankheit nichts ins Stocken gerät.
  2. Kümmert sich einer aus der Erbengemeinschaft hauptsächlich um die Verwaltung des Nachlasses, gibt es oft Streit darüber, ob er für seine Tätigkeit Geld bekommt. Auch wenn das Gesetz keine Vergütung dafür vorsieht, ist es sinnvoll, eine faire und einvernehmliche Lösung zu finden. Das kann zum Beispiel ein Stundensatz sein oder aber eine pauschale Summe im Monat.
  3. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft sollten sich bewusst sein, dass sie alle Entscheidungen nur gemeinsam treffen können und das auch anstreben. Bei besonders wichtigen Fragen ist sogar Einstimmigkeit notwendig, wenn zum Beispiel etwas aus dem Nachlass verkauft werden soll. Ist ein Miterbe nicht einverstanden, kommt es zu einer Blockade. Das kostet nur Nerven und Zeit. Alle Entscheidungen sollten in einer Art Protokoll festgehalten werden, damit sie jeder später nochmal nachlesen kann.

Immobilien im Testament: Erbengemeinschaft muss Verkauf zustimmen

Gehört eine Immobilie zum Nachlass, sollten die Mitglieder der Erbengemeinschaft zunächst den Wert der Immobilie feststellen lassen. Am besten einigen sich die Erben auf eine Methode, um unnötige Kosten für Gutachter zu vermeiden. Dann muss geklärt werden, was mit der Immobilie geschehen soll.

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Soll einer der Miterben eine Immobilie aus dem Nachlass übernehmen, muss das notariell beurkundet werden. Die anderen bekommen dafür eine Ausgleichszahlung. Haben sich alle für den Verkauf ausgesprochen, sollte das zügig passieren, damit kein langer Leerstand den Wert des Hauses mindert. Der Verkaufserlös kann sodann unter den Miterben aufgeteilt werden.

Erbengemeinschaft auflösen: Finanztip bietet Checkliste

Es ist sinnvoll, den Nachlass zügig aufzuteilen und die Erbengemeinschaft aufzulösen. Innerhalb eines Jahres ist ein gutes Ziel. Am besten mit einem sogenannten Erbauseinandersetzungsvertrag. Finanztip bietet dazu eine Checkliste zur Auflösung einer Erbengemeinschaft an. Diese hilft dabei, die einzelnen Schritte vorzubereiten: von der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses bis hin zur Erbschaftssteuererklärung.

Tipp: Viele Fallbeispiele zur Erbengemeinschaft und Patchwork-Familien mit weiteren Tipps und Informationen erklärt Finanztip im neuen E-Paper „Richtig vererben, Fehler vermeiden“, das Sie auf der Finanztip-Website kostenlos herunterladen können.

Finanztip E-Paper "Das 1x1 des Vererbens"
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