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Oberverwaltungsgericht
Ratswahl in Dortmund von 2009 muss laut OVG wiederholt werden
Münster/Dortmund. . Münsters Oberverwaltungsgericht entschied, dass Dortmunds Ratswahl von August 2009 doch wiederholt werden muss - eine Revision ist nicht zulässig. Dies hatte der Rat wegen der damaligen „Haushaltlüge“ Ende 2009 auch so beschlossen, ehe das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies im März 2011 wieder gekippt hatte.

Der Rat der Stadt Dortmund muss neu gewählt werden - das entschied am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht Münster. Foto: Franz Luthe© WR/Franz Luthe




