Oberverwaltungsgericht
So begründet das Oberverwaltungsgericht die Ratswahl-Wiederholung Dortmund
Dortmund. . Das Oberverwaltungsgericht hat am Donnerstag geurteilt, dass die Wahl zum Rat der Stadt Dortmund vom 30.08.2009 wiederholt werden muss, weil Amtsträger der Stadt im Wahlkampf die Haushaltslage der Stadt „geschönt“ dargestellt und damit den Wählern wahlkampfrelevante Informationen vorenthalten haben.

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