Verwaltungsgericht
Nächste Runde zur Haushaltslüge und Kommunalwahl-Wiederholung in Dortmund
Dortmund. . Neue Runde im Streit um die „Haushaltslüge“ und Wiederholung der Dortmunder Kommunalwahl von August 2009: Heute befasst sich das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Urteil der Gelsenkirchener Richter von März 2009, wonach sich damals OB Langemeyer und Kämmerin Uthemann korrekt verhielten.

Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde am 2. März 2011 die Klage gegen die Wiederholung der Ratswahl von September 2009 verhandelt. Als Zeugen waren der ehemalige OB Gerhard Langemeyer und die ehemalige Kämmerin Dr. Christiane Uthemann (Bildhintergrund) geladen, vorn SPD-Fraktionschef Ernst Prüsse und Kämmerer Jörg Stüdemann. Archivfoto: Franz Luthe© WR/Franz Luthe




