Unsere Welt ist digital. Wir hinterlassen Datenspuren, wenn wir Verträge im Internet abschließen, unsere Finanzen online regeln, soziale Medien nutzen oder digital fotografieren. Doch was passiert mit der Fülle von Daten, die ein Mensch am Ende seines Lebens hinterlässt? Nach einer Untersuchung des Digital-Branchenverbands Bitkom aus dem Jahr 2023 kümmerte sich nur etwa ein Drittel aller Internetnutzerinnen und -nutzer darum, was nach dem eigenen Tod mit dem digitalen Erbe geschieht.
Klar ist: Der digitale Nachlass geht mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über, obwohl sie davon im Detail vielleicht gar nichts wissen oder keinen Zugriff haben. Für Ehepartner und andere Angehörige wird das Leben um einiges leichter, wenn die verstorbene Person ihren digitalen Nachlass klar geregelt hat. Der Geldratgeber Finanztip erklärt, worauf es dabei ankommt.
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Bankkonto, Mail, Social Media: Die wichtigsten Daten für Ihr digitales Erbe
Zum digitalen Erbe gehören der Computer, das Tablet und Smartphone des Verstorbenen und ganz allgemein das, was er an Daten auf den Geräten und im Internet hinterlassen hat. Erben können somit auf sehr persönliche Informationen der verstorbenen Person zugreifen. Dazu zählen
- die gesamten digitalen Foto- und Bilddateien,
- Social-Media-Accounts genauso wie
- E-Mail-Postfächer,
- Gesprächsverläufe bei Whatsapp oder Signal.
Das hat der Bundesgerichtshof bereits 2018 in seinem Facebook-Urteil entschieden (Az. III ZR 183/17).

Alle Verträge, die eine Person im Internet abschließt, sind Teil ihres digitalen Nachlasses. Finanziell wichtig sind die Online-Zugänge zu Bankkonten, Fest- und Tagesgeld sowie Wertpapierdepots. Guthaben in Kryptowährungen wie Bitcoins zählen ebenfalls zum materiellen digitalen Erbe.
Erben ohne digitalen Nachlass: Verlust des Vermögens droht
Wer seinen Erben keine Informationen und Zugangsdaten zu seinen Konten und Depots zusammenstellt, riskiert, dass die Erben die Konten nicht finden und damit auf Vermögen verzichten.
Denn es gibt in Deutschland kein zentrales Register für nachrichtenlose Konten, an das sich Erben wenden könnten. Nach Schätzungen von Send, dem Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland, belaufen sich die Guthaben auf nachrichtenlosen Konten übrigens auf zwei bis neun Milliarden Euro.
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Auch Bitcoins können unwiederbringlich verloren gehen. Verstirbt ein Bitcoin-Besitzer und hat er die Informationen über den Speicherort oder die Zugangsdaten nicht weitergegeben, haben die Erben kaum eine Chance, an das Vermögen heranzukommen. Deshalb gilt auch für Kryptowährungen: Wer sein Geld in Bitcoin anlegt, sollte unbedingt klar bestimmen, wer nach seinem Tod darauf zugreifen soll und wie.
Finanztip bietet Checkliste zur Regelung
Mit drei Dokumenten lässt sich der digitale Nachlass gut regeln: Passwortliste, digitale Vorsorgevollmacht und Testament.
- Es ist sinnvoll, eine Liste mit Zugangsdaten und Passwörtern zu erstellen. So erfahren die Erben, was es an Verträgen und Nutzerkonten gibt. Finanztip bietet dazu eine Muster-Excel-Tabelle an, mit der sich eine individuelle digitale Vorsorgemappe erstellen lässt. Um die Passwortliste vor unbefugtem Zugriff zu schützen, sollte das Dokument mit einem eigenen Passwort, einem Masterpasswort, versehen werden. Die Liste kann zum Beispiel auf einem USB-Stick gespeichert werden, der dann an einem sicheren Ort verwahrt oder bei einer vertrauenswürdigen Person hinterlegt wird.
- Finanztip empfiehlt, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, die auch Hinweise zu persönlichen Daten und Digitalem, sowie einen Hinweis auf die Passwortliste enthält. So weiß die bevollmächtigte Person, wie sie im Notfall verfahren soll, wenn sich der Vollmachtgeber selbst nicht mehr darum kümmern kann. Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst, mit einem Datum versehen und unterschrieben sein. Sie sollte über den Tod hinaus gelten. Das kann man in das Dokument schreiben.
- In einem Testament sollte der Erblasser schließlich festlegen, wer Zugriff auf die persönlichen Daten haben soll, welche Daten zu löschen sind und welche Verträge die Erben beenden sollen. Denn vielleicht möchte nicht jeder, dass alle Erben zum Beispiel Zugriff auf die persönliche E-Mail-Korrespondenz haben.
Wichtig ist, dass im Testament ebenfalls vermerkt ist, wo die Passwortliste zu finden ist. Das erspart den Erben eine lange Suche nach Konten, Zugangsdaten, Verträgen.
Sie wollen das Erbe gar nicht? Dann können Sie das Erbe ausschlagen oder darauf verzichten.
Tipp: Viele Fallbeispiele zur Erbengemeinschaft und Patchwork-Familien mit weiteren Tipps und Informationen erklärt Finanztip im neuen E-Paper „Richtig vererben, Fehler vermeiden“, das Sie auf der Finanztip-Website kostenlos herunterladen können.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.




