Es ist gut möglich, dass die schwarz-rote Koalition demnächst vor der Aufgabe stehen wird, die Erbschaftsteuer grundlegend zu reformieren. Beim Bundesverfassungsgericht sind Klagen gegen die geltenden Regeln anhängig, ein Urteil wird im Laufe des Jahres erwartet. Im Kern geht es um die Frage, ob die ungleiche Behandlung von Betriebs- und Privatvermögen zulässig ist.
Eigentlich würde es sich für eine Regierungspartei gehören, aus Respekt vor dem Karlsruher Gericht das Urteil abzuwarten und dann darauf zu reagieren. Die SPD, die mit Lars Klingbeil bekanntlich den Vizekanzler und Finanzminister stellt, hat sich gegen Zurückhaltung entschieden und stattdessen am Dienstag ein eigenes Erbschaftsteuerkonzept vorgestellt. Nach diesen Plänen soll der Fiskus künftig bei großen Erbschaften stärker hinlangen. „Omas Häuschen“, wie es immer so schön heißt, soll aber verschont bleiben.
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Die Chancen auf Umsetzung dieses Konzeptes tendieren gegen null. Mit der Union wird zumindest diese Reform nicht zu machen sein. Sie argumentiert, dass die Fortführung von Betrieben nicht durch eine höhere Besteuerung gefährdet werden dürfe. Der Gedanke liegt nahe, dass es den Sozialdemokraten vor allem darum geht, vor den anstehenden fünf Landtagswahlen in diesem Jahr einen linken Akzent zu setzen. Insbesondere im Osten haben viele Bürger das Gefühl, im Vergleich zum Westen in Sachen Erbschaften zu kurz zu kommen.

Die SPD sollte sich bewusst sein, dass sie nicht nur das Verfassungsgericht brüskiert. Sie muss auch aufpassen, nicht die nächste Enttäuschung zu produzieren: Je nachdem, wie das Karlsruher Urteil ausfällt, könnten auch ihre jüngsten Ideen schon bald wieder obsolet sein.




