Im Superwahljahr 2026 will die SPD mit dem Einsatz für mehr soziale Gerechtigkeit bei den Wählern punkten. Die Erbschaftsteuer ist ein populäres Beispiel für eine als ungerecht empfundene Verteilung der Vermögen. „FairErben“ betitelt die SPD ihr Konzept. „Ungerecht ist, dass unser heutiges Erbschaftsteuerrecht große Vermögen oft besonders schont und damit Chancen ungleich verteilt“, heißt es darin. Das will die SPD durch eine einfache und transparente Neuregelung ändern. Dazu kommt ein in diesem Jahr erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer, das den Bund zu einer Neuregelung zwingen könnte.

Soll künftig jeder Erbe gleich zur Kasse gebeten werden?

Die meisten Erben müssten gar keine Erbschaftsteuer bezahlen. Denn die SPD will einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro einführen. Jemand könnte also zweimal 500.000 Euro erben, ohne dass das Finanzamt die Hand aufhält. Erst wenn im Verlauf eines Lebens ein höherer Betrag zusammenkommt, langt der Fiskus zu. Die Besteuerung nach dem Grad der Verwandtschaft soll wegfallen. Und auch familienfremde Erben kommen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro steuerfrei davon. Teurer wird es für sehr vermögende Familien, die mit Schenkungen in langen Abständen bisher ihre Steuerlast senken können. Nach Vorstellungen der SPD greift diese Strategie bei der Einführung eines Lebensfreibetrags nicht mehr.

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Gibt es Ausnahmen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung?

Die Familienimmobilie wird nicht angetastet. „Wir wollen die Vererbung von Omas Wohnhaus in den allermeisten Fällen komplett steuerfrei stellen“, heißt es im Konzept. Außerdem bleibt die selbstgenutzte Immobilie der Eltern steuerfrei. „Dabei bleibt es“, verspricht die SPD.

Was kommt auf Betriebe zu, wenn sich die SPD durchsetzt?

Die SPD will vor allem Steuerschlupflöcher beim Vererben großer Unternehmenswerte schließen. „Bei Erbschaften über 26 Millionen Euro muss zumeist gar keine Erbschaftsteuer bezahlt werden“, kritisiert die Partei. Sogenannte Verschonungsregelungen ermöglichen dies. Zugleich will die SPD kleineren Unternehmen das Vererben erleichtern. Dafür will sie einen Unternehmensfreibetrag in Höhe von fünf Millionen Euro einführen. Damit Betriebsvermögen nicht verkauft werden muss, um Erbschaftsteuern zu bezahlen, wird der Stundungszeitraum laut Konzept auf 20 Jahre mehr als verdoppelt. Voraussetzung ist der Erhalt von Arbeitsplätzen.

Wie viel mehr soll der Staatskasse eine Reform einbringen?

Da das Konzept keine Angaben zur Höhe der Steuersätze enthält, ist eine Prognose über die finanzielle Wirkung nicht möglich. „Mit unserem Modell einer fairen, einfachen und zukunftsfesten Erbschaftsteuer erwarten wir zunächst einen zunächst kleinen einstelligen Milliardenbetrag an Steuermehreinnahmen im Jahr“, heißt es nur. Der Bund hätte davon nichts, denn die Erbschaftsteuer steht den Bundesländern zu. Diese sollen sie dann für Investitionen in Schulen und Hochschulen verwenden und so das Bildungssystem stärken. Einfluss auf eine Verwendung hätte der Bund jedoch nicht.

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Wie hoch sind die Einnahmen daraus bisher?

Die Finanzämter haben im Jahr 2024 insgesamt 13,3 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer eingenommen. Das war gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 12,3 Prozent und stellte einen neuen Rekordwert dar. 9,5 Milliarden Euro kamen aus der Erbschaft und weitere 4,8 Milliarden Euro aus der Schenkungsteuer. Nach Angaben der SPD-Fraktion im Bundestag werden jährlich Werte zwischen 300 und 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Durch die Sonderregelungen für Betriebsvermögen entgehen dem Staat demnach rund acht Milliarden Euro im Jahr.

Ist die Reform realistisch?

Zunächst einmal nicht. Denn die SPD bildet zusammen mit der Union die Regierungskoalition im Bund, wobei CDU und CSU einige Vorschläge der SPD sehr kritisch sehen. Dass sich die drei Parteien bei der Erbschaftsteuer einigen, erscheint deshalb zweifelhaft. 

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Was sagt die Union?

Die Ideen der SPD „wirken wie aus der Mottenkiste“, sagte am Dienstag Manuel Hagel, der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Baden-Württemberg. „Das Letzte, was unsere Wirtschaft jetzt braucht, ist eine Politik, die Eigentum verdächtigt und Leistung bestraft.“ Die ökonomische Krise löse man nicht, indem man den Mittelstand zur Kasse bitte, sondern indem man ihm Vertrauen schenke. „Wer Vertrauen sät, wird Wachstum ernten“, sagte Hagel, „wer Steuern erhöht, erntet Stillstand.“

Auch Steffen Bilger, der parlamentarische Geschäftsführer der Union im Bundestag, verwahrte sich gegen eine Reform, die den Fortbestand mittelständischer Unternehmen gefährde. Diese Vorbehalte dürften sich vor allem darauf beziehen, dass manche Erben größerer Unternehmen mehr Steuern zahlen müssen als heute, sollte das SPD-Konzept umgesetzt werden. Er plädierte dafür, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer abzuwarten.

Dennis Radtke, Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), rät dazu, sich auf das Schließen von Schlupflöchern zu konzentrieren. „Wir brauchen keine Steuererhöhung, sondern ein Ende kreativer Steuervermeidung“, sagte Radtke dieser Redaktion. „Es kann nicht sein, dass man für das Elternhaus mitunter Erbschaftssteuer zahlt, für 5000 Häuser allerdings keinen Cent.“

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Spielen die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht eine Rolle?

Fachleute erwarten in diesem Jahr noch wegweisende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer. Das wichtigste Verfahren dreht sich um die Übertragung von Betriebsvermögen. Die Karlsruher Richter prüfen, ob die hier bestehenden Begünstigungen mit der Verfassung in Einklang stehen. Die Kläger bemängeln eine Ungleichbehandlung, weil Betriebsvermögen oft steuerfrei übertragen wird, während Privatvermögen mit der Erbschaftsteuer belegt wird. Das Urteil könnte den Bund zu einer Neuregelung zwingen.

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Was sagen Ökonomen zu den SPD-Vorschlägen?

Einige sprechen sich für die SPD-Vorschläge aus, andere dagegen. Positiv äußert sich etwa Sebastian Dullien, Direktor des Instituts für Makroökonomie der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung: „Die Vorschläge zu einem Lebensfreibetrag sind ein sinnvoller Schritt, Schlupflöcher zu stopfen.“ Auch der Ansatz, die Vererbung oder Übertragung von Unternehmen angemessen zu besteuern, gehe in die richtige Richtung. Ähnlich kommentiert der Wirtschaftsweise Achim Truger: „Eine weitgehende Abschaffung der Privilegien für Betriebsvermögen würde eine massive Ungerechtigkeit beseitigen und könnte das Aufkommen der Erbschaftsteuer um bis zu knapp acht Milliarden Euro auf bis zu 21 Milliarden Euro erhöhen.“

Ablehnend positionierte sich unter anderem der Freiburger Ökonom Lars Feld: „Eine solche Erbschaftsteuerreform würde Betriebsvermögen enorm belasten und die aktuelle Investitionsschwäche massiv verstärken.“ Diesen Zusammenhang betonte auch Clemens Fuest, der Präsident des Münchner Ifo-Instituts: Die „Erhöhung der Erbschaftsteuer für Betriebserben würde den Rückgang der Investitionen beschleunigen.“ Die Erbschaftsteuer sei durchaus reformbedürftig, aber die Abschaffung der Sonderregeln für Betriebsvermögen müsste einhergehen mit einer Senkung der Steuersätze auf beispielsweise einheitlich acht Prozent, so Fuest.