In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat die Polizei bereits am Dienstag zwei Iraker festgenommen, die Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat gewesen sein sollen. Die beiden Islamisten Muthana S. und Kais S. J. wurden nach Angaben des Generalbundesanwalts in Trier und Delbrück gefasst. Gegen sie liegen Haftbefehle des Bundesgerichtshofs vor.
Eine akute Gefährungslage in Deutschland lag nach Informationen unserer Redaktion nicht vor. Die festgenommenen mutmaßlichen IS-Kämpfer standen auf Listen der Sicherheitsbehörden. Wie die Bundesanwaltschaft schrieb, sollen Muthana S. und Kais S. J. in den Jahren 2016 und 2017 im Irak jeweils für mehrere Monate Mitglied des Islamischen Staates gewesen sein. Muthana S. soll dabei Kämpfer der Terrormiliz gewesen sein, während Kais S. J. in einem „Scharia-Komitee“ aktiv gewesen sein soll.
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Mutmaßliche IS-Anhänger: Ermittlungen auch gegen drei weitere Beschuldigte
Gleich nach ihrer Festnahme wurden die beiden Beschuldigten dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft anordneten. Den beiden Islamisten wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen.
Ihre Wohnungen, sowie die von drei weiteren Beschuldigten in Köln, Chemnitz und im niedersächsischen Wittmund, wurden durchsucht.
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„Scharia-Komitee“: Festgenommener Kais S. J. könnte hohe Stellung beim IS gehabt haben
Keine Gefahr für Deutschland – aber dennoch ein Ermittlungserfolg der Sicherheitsbehörden. Denn als mutmaßliches Mitglied des sogenannten „Scharia-Komitees“ könnte Kais S. J. ein hohes Mitglied im mittlerweile stark zerschlagenen IS in Syrien und Irak gewesen sein.
Die Terrororganisation des IS war in der Hochphase der Eroberung viele Landesteile von Syrien und Irak straff organisiert und hierarchisch aufgebaut. Es war die Imitation eines Staates, einer islamistischen Gewaltherrschaft. Ganz oben stand für viele Jahre der selbsternannte „Kalif“, Abu Bakr al-Baghdadi. Ihm unterstand ein „Kabinett“ mit verschiedenen Abteilungen, die etwa für die Kampfverbände, die Medienarbeit oder die Finanzen verantwortlich gewesen sind.
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Darunter gab es weitere Institutionen des „Islamischen Staates“, etwa den „Schura-Rat“. Das Gremium umfasste mehrere Mitglieder, die von Baghdadi selbst ernannt wurden. Der „Rat“ prägte die Entscheidungen des „Kalifen“ mit und beriet ihn. Der Rat sollte zudem sicherstellen, dass die radikalen religiösen Regeln der „Gotteskrieger“ auf allen Ebenen eingehalten werden. Zum Schura-Rat des IS gehörten auch sogenannte „Scharia-Komitees“. Die Mitglieder berieten die IS-Führung, sie überwachten aber auch die anderen Gremien der islamistischen Terrorgruppe.
Inwiefern der nun Festgenommene zu diesem Gremium gehört hat, oder etwa in einem untergeordneten Komitee saß, ist bisher unklar.




