Nach der Festnahme von drei mutmaßlichen Hamas-Terroristen blickt CDU-Innenexperte Alexander Throm auf die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen: Einer von ihnen ist ein eingebürgerter gebürtiger Libanese, der andere ein eingebürgerter geborener Syrer. Sie sollen am Vormittag dem Haftrichter vorgeführt werden. Zwei der drei Islamisten sind Doppelstaatler. Throm fordert nun, diesen Personen leichter den deutschen Pass zu entziehen.

Schon jetzt erlaubt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, dass Doppelstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, wenn diese sich an terroristischen Aktivitäten beteiligen – allerdings nur im Ausland. Die Idee dahinter ist: Agiert ein Deutscher in Syrien oder Afghanistan in einer Terrorgruppe, haben deutsche Ermittler kaum eine Chance, die Person zu verfolgen und zu verhaften. Anders als im Inland. In Deutschland kann die Justiz mutmaßliche Terroristen festnehmen und anklagen, es gilt das Strafrecht.

Israels Marine fängt Schiffe ab: Greta Thunberg von Bord geholt

weitere Videos

    CDU-Mann Throm reicht das nicht aus. Es gebe keinen Grund, den Entzug des deutschen Passes bei Doppelstaatlern „nicht auch auf Terrorhandlungen, die im deutschen Inland begangen werden, anzuwenden“, sagte Throm dem „Handelsblatt“.

    Diese Forderung aus der Union ist nicht neu – sie stand sich sogar im Wahlprogramm von CDU und CSU. Denn schon im Wahlkampf hatte Bundeskanzler Friedrich Merz Sympathie für eine schnellere Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Kriminellen geäußert – beziehungsweise die Rücknahme der Einbürgerung. „Es müsste wenigstens auf der gleichen Ebene eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben“, sagte Merz damals.

    392.000 Deutsche besitzen neben der deutschen auch die polnische Staatsbürgerschaft

    In Deutschland gibt es derzeit rund drei Millionen Menschen, die eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, Stand Januar. Darunter sind laut Statistischem Bundesamt 392.000 Menschen, die neben der deutschen auch die polnische Staatsbürgerschaft besaßen: die häufigste Staatenkombination. Auf den Plätzen zwei und drei folgen die Türkei und Russland, der Anteil an der Gesamtzahl liegt jeweils auch bei mehr als zehn Prozent.

    CSU-Chef Markus Söder forderte bei antisemitischen Vorfällen die Möglichkeit, auch Straftäter mit doppelter Staatsangehörigkeit abzuschieben und ihnen den deutschen Pass abzunehmen. Ähnliche Vorstöße kamen von Unionspolitikern bereits mit Blick auf kriminelle Clan-Mitglieder. Es sind Forderungen, die sich in der Vergangenheit auch im Wahlprogramm der AfD finden ließen.

    Lesen Sie auch

    Ein Vorstoß mit Konjunktur. Nur ist das mit dem Verfassungsrecht vereinbar? Ganz generell heißt es in Artikel 16 im Grundgesetz: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ Dieser Passus ist eine Lehre aus dem deutschen Nationalsozialismus. Juden und politische Gegner wurden ermordet, verfolgt – und vertrieben. Auch durch Ausbürgerung. Später, in der DDR, mussten Oppositionelle ebenfalls mit Ausbürgerung rechnen, wie etwa der Liedermacher Wolf Biermann.

    Noch etwas hebt das Grundgesetz hervor: Niemand darf durch die Aberkennung eines Passes „staatenlos“ werden. Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Wer zwei Staatsbürgerschaften hat, kann freiwillig die deutsche abgeben.

    Täuscht oder besticht ein Mensch bei der Einbürgerung, kann diese zurückgenommen werden

    Aber: Wer sich von Deutschland abwendet, kann die Staatsbürgerschaft ebenfalls verlieren. Nur was bedeutet dieses „Abwenden“. In dem Gesetz ist bisher geregelt, dass sich ein Mensch „durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ von Deutschland abwendet. Diese Regelung gilt seit 2019 und ist eine Reaktion auf die Ausreise mehrere Hundert junger Islamisten in Richtung Syrien und Irak, in das Gebiet der damals mächtigen Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS).

    213160_1325_213160_cover.jpg
    #25 Christian Dürr über Alzheimer, Delmenhorst und den anderen Christian der FDP
    Meine schwerste Entscheidung
     

    Täuscht oder besticht ein Mensch bei der Einbürgerung, kann diese zurückgenommen werden. Will ein Ausländer Deutscher werden, muss er sich zur freiheitlichen Grundordnung bekennen. Nur: Er muss nicht beschwören, niemals straffällig zu werden – eine Forderung, die vielleicht populär wäre, nur auch ziemlich unmenschlich.

    Oder, wie die Juristin Victoria Kautzner von der Universität Göttingen im „Verfassungsblog“ schreibt: „Eine solche Konstruktion, nämlich die Illoyalität bei bloßer Straffälligkeit, für eingebürgerte Staatsangehörige rechtlich festzuschreiben, würde eine hierarchisierte Zweiklassen-Staatsangehörigkeit bedeuten, innerhalb derer über eingebürgerten Staatsangehörigen allein aufgrund der Erwerbsform ihrer Staatsangehörigkeit als ‚Deutschen auf Bewährung‘ dauerhaft das Damoklesschwert der Ausbürgerung schweben würde.“ Kautzner wendet zudem ein, dass die Ausbürgerung als Bestrafung für straffällige, unliebsame Staatsangehörige den Weg für verschärfte politische Verfolgung ebne. 

    Sie lieben die besonderen Geschichten? Textchefin Birgitta Stauber sammelt sie für Sie mit ihrem Newsletter „Das Beste am Sonntag“. Abonnieren können Sie ihn hier

    Auch der renommierte Jurist Daniel Thym sagte gegenüber der Tagesschau: „Es dürfte das Staatsangehörigkeitsrecht strukturell und rechtlich überfordern, wenn ein Passverlust zum bevorzugten Instrument würde, um Fehlentwicklungen zu bekämpfen“, wie etwa bei Straftaten im Bereich der Clankriminalität. Ähnlich sieht es demnach Matthias Goldmann, Verfassungsrechtsexperte von der EBS-Universität Wiesbaden.

    Nun ist Terrorismus nicht irgendeine Straffälligkeit, sondern ein schwerwiegendes Delikt, das die Sicherheit des Staates und das Leben von Menschen gefährden kann. Und das Staatsangehörigkeitsrecht ist nicht in Stein gemeißelt. Die Union kann es ändern – bräuchte aber für eine Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat, die sich am Ende wohl nur mit der in weiten Teilen rechtsextremen AfD erreichen ließe.

    Interview-Serie zu 10 Jahre Merkels „Wir schaffen das“

    „Das Entziehen der Staatsbürgerschaft soll allerdings nur der letzte Schritt sein. Viel wichtiger ist, dass der deutsche Pass selektiver vergeben wird“, hieß es in einem Positionspapier der Union im Wahlkampf. CDU und CSU wollen das Einbürgerungsrecht wieder strikter fassen – also dafür sorgen, dass Menschen weniger schnell Deutsche werden können. „Wir schaffen die ‚Turboeinbürgerung‘ nach drei Jahren ab“, heißt es im Koalitionsvertrag.

    Sinnvoll ist nach Ansicht von Sicherheitsexperten der Ausbau der Terrorabwehr. Polizei und Nachrichtendienste sollen unter Schwarz-Rot weitere Befugnisse etwa beim Einsatz von moderner Technologie wie Gesichtserkennung und Videoüberwachung bekommen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will zügig eine gesetzliche Regelung für den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung schaffen. Auch Personal soll bei der Terrorabwehr aufgestockt werden.