Die Hitzewelle hat in Italien das öffentliche Leben teilweise komplett lahmgelegt. Vergangene Woche galt für 16 Städte Hitzealarmstufe Rot. Aber: Selbst bei tropischen Temperaturen lassen die Italiener nicht alles durchgehen – vor allem, was Bekleidung angeht. Im Badedress durch die Stadt schlendern? Kommt gar nicht gut an.
Für Aufsehen sorgt jetzt auch der Fall einer 55-jährigen Brasilianerin. Diese hatte sich oben ohne in der Nähe des Flusses Natisone in der norditalienischen Kleinstadt Cividale del Friuli gesonnt. Wegen angeblich „anstößigen Verhaltens gegen die öffentliche Sittlichkeit“ wurde sie mit einer Geldstrafe von 100 Euro belegt. Die Frau hatte sich nach Angaben der Behörden unterhalb einer Brücke in Cividale del Friuli gesonnt und dabei lediglich ein Bikini-Unterteil getragen. Oberkörper und Brustbereich waren unbedeckt.
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Der Ort gilt als touristisch stark frequentiert und ist von der Brücke sowie von einer Panorama-Aussichtsplattform aus sichtbar. In dem Bußgeldbescheid heißt es laut Behördenangaben, die Frau habe sich in einem „öffentlichen und exponierten Bereich“ aufgehalten und sei von der öffentlichen Straße sowie insbesondere von der Brücke aus deutlich sichtbar gewesen. Damit sei gegen die Vorschriften der kommunalen Polizeiverordnung zur öffentlichen Sittlichkeit verstoßen worden.
Die Frau bestreitet ein Fehlverhalten. Ihr Anwalt legte Einspruch ein. Er argumentiert, im Protokoll werde nicht konkret definiert, welche „intimen Körperteile“ gemeint seien. Zudem habe es sich nicht um ein „anstößiges oder provokatives Verhalten“, sondern um ein neutrales Sonnenbaden im Rahmen der persönlichen Freiheit gehandelt. Der Verteidiger verweist außerdem auf frühere Urteile von Italiens Oberstem Gericht, in denen Oben-ohne-Sonnenbaden nicht als strafbar bewertet wurde. Der Fall soll nun endgültig vor dem Friedensrichter verhandelt werden. Eine Entscheidung wird erst für Februar 2027 erwartet.
Geschlechtertrennung beim Sonnenbaden
Touristen sind oft zu freizügig: Regeln werden immer strenger
Der italienische Sommer steht im Zeichen immer strengerer kommunaler Verordnungen. Seit Jahren gibt es in vielen Orten Verbote, in Badebekleidung durch Stadtzentren zu laufen. Neu ist die zunehmende Verschärfung der Strafen. In süditalienischen Badeorten wie Eraclea, Favignana, Levanzo, Marettimo und San Vito Lo Capo wurden entsprechende Verordnungen erneuert. Verstöße können bis zu 150 Euro kosten. In beliebten süditalienischen Touristenorten wie Tropea, Scalea und Gallipoli steigen die Strafen sogar auf bis zu 500 Euro. Das Verbot gilt dort nicht nur für Straßen und Plätze, sondern teils auch für Parks, Gärten und öffentliche Verkehrsmittel.
Selbst bei größter Hitze bleiben entblößte Schultern und Knie in der größten Kirche der Christenheit verpönt. Am Eingang des Petersdoms in Rom erhalten Besucher in Spaghetti-Top, Minirock, kurzen Hosen oder knappen Shirts große weiße Tücher, mit denen sie sich in der Basilika bedecken können. So sieht man derzeit Schwärme von weiß eingehüllten Menschen an den Kunstwerken von Gian Lorenzo Bernini und Michelangelo vorbeiziehen. An den Ausgängen und Treppen der Papstbasilika stehen Wäschecontainer zur Rückgabe bereit.
Die Blaukrabbe bedroht Italiens Fischerei
Streng sind die Regeln auch in der ligurischen Nobelortschaft Portofino. Dort ist nicht nur Bademode im Ortszentrum untersagt, sondern auch das Essen von Sandwiches auf Bänken oder das Trinken von Bier im Freien. Speisen und Getränke dürfen nur in Bars oder Restaurants verzehrt werden. Auch am Comer See wurden strenge Regeln eingeführt: In Varenna ist es verboten, außerhalb der Strände in Badebekleidung, barfuß oder leicht bekleidet durch den Ort zu laufen – Strafen können bis zu 400 Euro betragen. Reisegruppen dürfen maximal 25 Personen umfassen, Lautsprecher sind untersagt und die Gruppen dürfen den Fußgängerverkehr nicht behindern.





