Es ist ein schmaler Grat zwischen Schuld und Unschuld, den es abzuwägen galt am Donnerstag in Innsbruck: Vor Gericht stand da der 37-jährige Salzburger Thomas P. Im Januar 2025 hatte er versucht, mit seiner Freundin, der 33-jährigen Kerstin G., den höchsten Berg Österreichs zu besteigen: den Großglockner, 3798 Meter hoch und angesichts der Jahreszeit in Sachen Witterung und Sichtverhältnisse eine alpinistische Herausforderung.

Die junge Frau kam nicht lebend vom Berg. Der Mann schon. Er hatte seine Freundin nachts knapp unter dem Gipfel entkräftet zurückgelassen. Die Anklage lautet auf grob fahrlässige Tötung. Die Staatsanwaltschaft sieht eine „Vielzahl an Fehlern“ bei der Planung und Ausführung der Tour. Dem Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft. Die Verteidigung sprach bei Prozessauftakt hingegen von einer „wirklich schwierigen Situation“. Der Angeklagte bekannte sich bei Prozessbeginn nicht schuldig. Richter Norbert Hofer wollte am Abend ein Urteil fällen – trotz mehr als einem Dutzend Zeugen, die am Nachmittag befragt wurden. Hofer ist selbst Bergretter. Dass hier ein Fachkundiger das Verfahren führt, zeigten auch Einwürfe und Nachfragen. Etwa zur Auffindung der Leiche oder dem Umstand, dass wärmende Ausrüstung nicht benutzt wurde. Geladen waren 15 Zeugen.

Auch interessant

Großglockner-Drama: Das geschah in der Unglücksnacht

Noch einmal wurde die tödlich endende Tour in den Blick genommen: Sie sollte vom Lucknerhaus ausgehen, dann über die Stüdlhütte, weiter über den Stüdlgrat in Richtung Gipfel. Um 6.45 Uhr ging das Paar los. Um 9.30 Uhr erreichten die beiden die Stüdlhütte. Um 10.30 Uhr begann der Einstieg zum Grat. Bis dahin ging alles gut. Und auch beim „Frühstücksplatzerl“, einem markanten Punkt beim Aufstieg in bereits 3500 Metern Seehöhe, schien alles noch im Lot. Dort habe man laut Aussage des Angeklagten um 13.30 Uhr gemeinsam entschieden, den Aufstieg fortzusetzen.

Fest steht: Mit Fortschreiten des Abends dürfte die Situation nach und nach eskaliert sein – und das unter der Beobachtung der Alpinpolizei, die spätestens ab 18.30 Uhr alarmiert war und das Paar im Auge hatte. Eine erste Meldung bei der Bergrettung kam bereits um 17 Uhr rein. Einem Wanderer war das Auto des Angeklagten beim Lucknerhaus aufgefallen. Er schlug Alarm, weil es ihm unmöglich erschien, dass zu diesem Zeitpunkt nach Einbruch der Dunkelheit, noch jemand aus freien Stücken am Berg sein könnte. Um 18.30 Uhr entdecken Bergretter schließlich Lichter am Stüdlgrat, die auch von der Webcam einer Hütte dokumentiert sind. Die Alpinpolizei ermittelte über das Kennzeichen des Autos von Thomas P. die Telefonnummer. Ab 18.40 Uhr gab es auch Versuche, Thomas P. zu erreichen. Ohne Erfolg.

Lesen Sie auch


Was genau nach Einbruch der Nacht bis in die frühen Morgenstunden passiert ist, darüber haben Alpinpolizei, Staatsanwaltschaft, Bergrettung und Angeklagter sehr unterschiedliche Ansichten. Über die Lichter der Stirnlampen war jedenfalls ab ca. 20 Uhr klar, dass die beiden nur langsam vorankommen. Schließlich wird ein Hubschrauber losgeschickt. Das Paar ist zu diesem Zeitpunkt, ca. 22.30 Uhr, rund 100 Meter unterhalb des Gipfels. Um die Uhrzeit liegen die Temperaturen am Berg bei Sturm um die minus zehn Grad – gefühlte minus 20 Grad. Thomas P. kontaktiert um 0.30 Uhr die Bergrettung – das Telefonat, um dessen Inhalt sich am Donnerstag alles drehte.

Angeklagter beteuert: „Sie hat mir das Leben gerettet“

Auf Versuche der Besatzung, über Lichtsignale Kontakt aufzunehmen, reagieren die beiden nicht. Und jetzt gibt es unterschiedliche Ansichten: Laut Thomas P. habe er in dem Gespräch klar eine Notlage zum Ausdruck gebracht. Laut Bergrettung hat er das nicht. Der Darstellung der Staatsanwaltschaft zufolge, habe das Gespräch plötzlich und im Unklaren geendet. Weitere Versuche der Bergrettung, Kontakt mit Thomas P. aufzunehmen, seien ohne Erfolg geblieben. Klar ist zu diesem Zeitpunkt: Die Seilschaft steht. Die Lichter der Stirnlampe bewegen sich nicht – bis zwei Uhr.

Prozess nach Tod am Großglockner
Thomas P. vor Gericht in Innsbruck: Er ist wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt.© Expa/Erich Spiess/APA/dpa | Expa/Erich Spiess

Das ist der Zeitpunkt, an dem der Angeklagte den Abstieg antritt. Alleine. Wie Thomas P. sagt: In beiderseitigem Einverständnis, um Hilfe zu holen. Im Verfahren sagt der Mann am Donnerstag: „Sie hat mich mit den Worten weggeschickt: Geh jetzt, geh.“ Mit diesen Worten habe sie ihm „das Leben gerettet“, meinte er. Und betonte, „dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist.“ Schuldig bekannte er sich aber nicht.

Allerdings wird die Leiche von Kerstin G. am nächsten Morgen nicht genau an der Stelle gefunden, die Thomas K. angibt. Die tote Kerstin G. hängt in der Seilsicherung frei in der Wand. Die Frage, ob eine komplett erschöpfte Person – laut Thomas P. war Kerstin G. „völlig bewegungsunfähig“ – noch abklettern hätte können, wurde von einer Gutachterin verneint. Der Richter erklärte, dass er sich schwer tue, „die Variante mit der Situation in Einklang zu bringen“.

Unfälle am Berg: Tod durch Erfrieren ist laut Statistik selten

Um 3.30 Uhr tauchte der Angeklagte bei der Erzherzog-Johann-Hütte auf und alarmierte die Alpinpolizei – aus seiner Sicht und der Verteidigung erneut, aus der Sicht der Bergrettung erstmals und viel zu spät. Bergretter stiegen infolge zu Fuß auf. Um 10 Uhr wird die Frau tot aufgefunden. Todesursache: Erfrieren. Der Biwak-Schlafsack der Frau ist im Rucksack verstaut. Ebenso Alu-Decken.

Auch interessant

Auch das ist ein Umstand, den der Richter bereits während des Verfahrens und unter Verweis auf Thomas K.s bergsteigerische Erfahrung mit Unglauben kommentierte. Jetzt ist zu klären, ob Thomas P. die Tour wirklich geführt hatte, sprich: Ob er verantwortlich zeichnet für Planung, Ausrüstung sowie die Alarmierung der Rettungskette. Denn im Raum steht auch der Vorwurf, dass die Ausrüstung komplett falsch war. So trug Kerstin G. Snowboard-Softboots und hatte ein Splitboard dabei. Außerdem, so einer der vielen Vorwürfe, sei das Paar mindestens eineinhalb Stunden zu spät gestartet. Und mit Aussicht auf eine Nächtigung am Berg sei nur unzureichende Biwak-Ausrüstung mitgeführt worden.

In den Bergen Österreichs passieren pro Jahr durchschnittlich rund 8400 Unfälle, und knapp 300 Menschen sterben, wie das Kuratorium für alpine Sicherheit berechnet hat. Viele der Todesfälle passieren wegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Stürzen. Tod durch Erfrierung oder Erschöpfung scheint in der Statistik äußerst selten auf.

mit dpa