Es war ein gewagtes Vorhaben: die Besteigung des höchsten Berges Österreichs im Winter – eine schon an sich alpinistische Herausforderung unter erschwerten Bedingungen. Sie endete in einer Tragödie.

Es war der 18. Januar 2025. Kerstin G., eine 33-jährige Salzburgerin, und ihr 36-jähriger Lebensgefährte, Thomas P., machten sich auf den Weg, um den Großglockner (3798 Meter hoch) zu besteigen. In den frühen Morgenstunden ging es los. Bis zum Abend lief alles nach Plan. Nach Einbruch der Dunkelheit aber begann die Katastrophe. Am nächsten Morgen war die 33-Jährige tot. Ihr Freund hatte sie rund 40 Höhenmeter unter dem Gipfel zurückgelassen. Er war alleine abgestiegen, um Hilfe zu holen, wie er sagt. Die junge Frau starb an einer Kombination aus Erschöpfung und Unterkühlung.

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Am 19. Februar beginnt vor dem Landesgericht Innsbruck nun der Prozess gegen den 36-jährigen Lebensgefährten der Toten. Die Anklage lautet auf grob fahrlässige Tötung. Zu klären wird sein, was genau dazu geführt hat, dass der Mann seine Lebensgefährtin zurückließ und welche Umstände und Entscheidungen zu ihrem Tod geführt haben.

Frau erfriert: Staatsanwaltschaft wirft dem Begleiter grobe Fahrlässigkeit vor

Dabei steht Aussage gegen Aussage. Die Staatsanwaltschaft unterstellt Leichtsinnigkeit sowie grobe Fahrlässigkeit. Der Angeklagte wies im Vorfeld alle Vorwürfe von sich. Aus Sicht der Verteidigung ist der Tod der Frau ein „tragischer Unglücksfall“, wie es in einer Stellungnahme an die ermittelnde Staatsanwaltschaft Innsbruck heißt. Demnach habe eine unglückliche Verkettung von Umständen zu dem Drama geführt: unvorhersehbare sowie plötzlich eintretende körperliche Einschränkungen, Kommunikationspannen mit der Alpinpolizei sowie eine langsame Reaktion der Bergrettung.

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Seinem Mandanten tue der Tod seiner Lebensgefährtin „unendlich leid“, so Rechtsanwalt Kurt Jelinek, der den Beschuldigten vertritt, in einem Statement. Er wolle gegenüber der Familie der Verstorbenen sein „tief empfundenes Bedauern zum Ausdruck bringen“.

Die Bergtour des Paares sollte über den Stüdlgrat auf den Gipfel und über den Kleinglockner zum Parkplatz beim Lucknerhaus führen. Laut dem Angeklagten hatte das Paar die Tour gemeinsam geplant und besprochen. Laut Stellungnahme der Verteidigung hielten sich beide für ausreichend erfahren, gut ausgerüstet und fit.

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Losmarschiert war das Paar um etwa 6.45 Uhr. Um 9.30 Uhr erreichten die beiden die Stüdlhütte und eine Stunde später den Einstieg zum Stüdlgrat. So weit, so gut. Beim „Frühstückssplatzerl“, einen markanten Punkt beim Aufstieg, der als „Point of no Return“ gilt, habe das Paar das weitere Vorgehen besprochen. Beide hätten sich fit gefühlt und beschlossen weiterzugehen. Um 13.30 Uhr sei das gewesen. Hier aber beginnen die Widersprüche in den Aussagen von Angeklagtem und Alpinpolizei.

Bergdrama am Großglockner: Alpinpolizei widerspricht dem Angeklagten

Nach Einbruch der Dunkelheit marschieren die beiden jedenfalls mit Stirnlampen weiter. Die Webcam der Stüdlhütte hat den Aufstieg festgehalten. Auch ein zweites Bergsteigerteam bemerkt das Duo auf dem Berg – und kommt zu dem Schluss, dass die zwei sehr langsam sind. Sie verständigen die Bergrettung. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft war das Paar nach 20.50 Uhr jedenfalls kaum mehr weitergekommen.

Gegen 22.30 Uhr überfliegt schließlich ein Polizeihubschrauber das Paar – allerdings ohne, dass die beiden eine Notlage signalisieren. Sie gehen weiter. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bergrettung bereits mehrmals versucht, den 36-Jährigen zu erreichen. Der gibt an, sein Telefon sei auf Vibration gestellt und verstaut gewesen. Er habe die Anrufe nicht gehört.

Schließlich fühlt sich Kerstin G. sehr erschöpft. Nach Mitternacht nimmt Thomas P. den Kontakt zur Bergrettung auf. Über den Verlauf sowie den Inhalt der Gespräche gibt es unterschiedliche Angaben. Laut Staatsanwaltschaft heißt es, der Mann habe keinen Notruf abgesetzt. Laut Verteidigung hat er das.

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Zu diesem Zeitpunkt dürfte Kerstin G. jedenfalls nicht mehr mobil gewesen sein. Um etwa 2 Uhr Nachts lässt Thomas P. seine Partnerin schließlich zurück und beginnt den Abstieg. Um 3.30 Uhr teilt er der Alpinpolizei telefonisch mit, dass er seine Freundin zurückgelassen habe, um Hilfe zu holen. Er bat um eine Hubschrauberrettung. Da war die Frau aber vermutlich bereits tot. Gefunden wurde die Tote um etwa 10 Uhr am 19. Januar – wenige Höhenmeter unterhalb des Gipfelkreuzes.

Tragödie am Großglockner: Warum trug Kerstin G. Snowboard-Stiefel?

Umstritten sind demnach mehrere Dinge: Wann in der Kommunikation mit der Alpinpolizei die Rettungskette in Gang gesetzt wurde, ob bei der Planung der Tour schwerwiegende Fehler gemacht wurden und ob das Paar ausreichend ausgerüstet war.

Laut Staatsanwaltschaft hat das Paar jedenfalls bereits bei der Vorbereitung der Tour eine ganze Reihe an schwerwiegenden Fehlern gemacht. So habe die Frau über keinerlei Erfahrungen mit Touren solcher Art verfügt. Der Aufstieg sei zudem viel zu spät begonnen worden. Und auch an der Ausrüstung gibt es massive Kritik.

So war Kerstin G. mit Snowboard-Stiefeln und einem Splitboard aufgestiegen – also mit ungeeignetem Schuhwerk sowie unnötigem Ballast. Außerdem hätten die beiden trotz der vorhersehbar harten Bedingungen bei Nacht am Berg „keine ausreichende Biwak-Ausrüstung“ bei sich gehabt. Und: Der Mann habe es verabsäumt, die Frau an einen windgeschützten Platz zu bringen und mit vorhandenen Aludecken vor der Kälte zu schützen.
Dem Angeklagten drohen nun bis zu drei Jahre Haft.