• In Innsbruck steht ein Mann vor Gericht, weil seine Freundin am Großglockner erfroren ist
  • Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen
  • Der Fall zeigt: In den Bergen ist der Mensch auf sich allein gestellt

Es gibt Regeln am Berg – doch niemand ist imstande, sie durchzusetzen. Und so zieht es jährlich Abertausende in die beeindruckenden Gesteinsmassen der Erde. Die einen staunen nur. Andere stürzen sich im Winter mit Skiern die Piste runter, während Kletterern in den Sommermonaten in der Steilwand die Unterarme schmerzen. Was sie eint? In dem, was sie tun, sind sie auf sich allein gestellt.

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Diese Freiheit ist grenzenlos: Der Berg befreit Menschen von ihren Pflichten, den Bürden des Alltags. Für mich gab es keinen glücklicheren Moment, als auf den Gipfeln der Dolomiten zu stehen, meinem Seilpartner in die Augen zu schauen – und diesen Moment der Freiheit gemeinsam zu genießen.

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Berg: Ein Ort zwischen Glück und Trauer

Es ist eine Suche nach Glück, mit einer verheerenden Kehrseite: Die Kletterpartnerin von Laura Dahlmeier musste ihren Tod mitansehen, den Leichnam eines geliebten Menschen am Berg zurücklassen. Kerstin G. erfriert im Januar 2025 am Großglockner, während ihr Freund ins Tal absteigt. Ein Gericht muss nun entscheiden, ob es sich um grob fahrlässige Tötung handelt. Laut Staatsanwaltschaft waren beide schlecht ausgerüstet.

Kommentarfoto Daniel Weidmann
Daniel Weidmann, Chef vom Dienst in der FUNKE Zentralredaktion© Reto Klar | Reto Klar

Der Berg reißt Menschen aus dem Leben, deren Angehörige und Freunde in Trauer zurückbleiben. Sollte man sie vor sich selber schützen? Den Berg regulieren? Diese Fragen können nur mit Nein beantwortet werden. So unterschiedlich die genannten Fälle sind, zeigen sie doch eines: Der Mensch muss die Naturgewalten ehren – und fürchten. Niemand wird gezwungen, in den Berg zu gehen. Doch nur solange sie ein Ort der Freiheit bleiben, erleben Menschen Momente, die sie für immer im Herzen tragen.