Bushido könnte wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Kürzlich wurde bekannt, dass zwei Mitarbeiter des Landeskriminalamtes den Berliner Rapper bewachen – obwohl der offiziell angeordnete Personenschutz schon längst beendet wurde und die Polizisten den möglichen Nebenjob nicht bei ihren Vorgesetzten gemeldet haben. Die Angelegenheit könnte nun nicht nur für die Beamten ein Nachspiel haben, sondern auch für Bushido.
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Berliner Staatsanwaltschaft: Warum nun gegen Bushido ermittelt wird
Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der „Bild“-Zeitung, dass man gegen den 47-Jährigen wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung ermittle. Dabei könnte sich der Musiker durch das Anbieten oder Gewähren eines Vorteils gegenüber den Polizeibeamten strafbar gemacht haben. Diese Straftat zählt zu den Korruptionsdelikten und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis sanktioniert werden. Bushido selbst äußerte sich noch nicht zu diesem Bericht.
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Damit reihen sich die neuen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in die Aufklärungsarbeit der Polizei ein. Derzeit laufen gegen die LKA-Mitarbeiter mehrere Disziplinar- und Strafverfahren. Das Personenschutz-Kommissariat, in dem die Beschuldigten tätig waren, wurde derweil aufgelöst.



