Nachdem bekannt wurde, dass mehrere Polizeibeamte offenbar privat für den Rapper Bushido gearbeitet haben, zieht die Behörde Konsequenzen. „Das betroffene Personenschutzkommissariat wird mit Wirkung von heute aufgelöst, die Führungskraft von ihren Aufgaben entbunden und alle Beamtinnen und Beamten werden versetzt, um Einflussnahmen und Verflechtungen auszuschließen“, teilte die Berliner Polizei am Freitagnachmittag mit.
„Parallel laufen disziplinarische und strafrechtliche Verfahren“, heißt es weiter. „Das nachgeordnete Personenschutz-Kommando wird ebenfalls mit Wirkung von heute aufgelöst.“ Die Polizei spricht von „schwerwiegenden Pflichtverstößen“.
Beamte wurden bei Interview mitgefilmt
Mindestens zwei Personenschützer des nun aufgelösten Kommissariat LKA 616 stehen im Verdacht, Anis Ferchichi, so Bushidos bürgerlicher Name, neben dem Dienst „privat betreut und möglicherweise dienstliche Ressourcen unzulässig genutzt“ zu haben. Dies hätten interne Prüfungen und externe Hinweise ergeben. Unter anderem waren zwei von ihnen bei einem Interview des Rappers mit dem Sender „RTL“ im Hintergrund stehend gefilmt. Ein Polizeisprecher bestätigte im Nachgang, dass es sich bei mindestens einem um Mitarbeiter des Personenschutzes des Landeskiminalamts handele.
„Personenschutz verlangt absolute Loyalität gegenüber dem Staat und uneingeschränkte Integrität“, sagte Berlins Vizepolizeipräsident Marco Langner am Freitag. „Nähe zu Schutzpersonen darf nie in Abhängigkeit umschlagen. Nur wer korruptionsimmun und pflichtbewusst handelt, schützt das Vertrauen, das unsere Arbeit trägt. Die eingeleiteten Maßnahmen sind notwendig, um dieses Vertrauen dauerhaft zu sichern.“
Polizeischutz während Prozess gegen Abou-Chakers
Bushido stand ab 2017 unter Polizeischutz, nachdem er sich von seinem Manager Arafat Abou-Chaker trennte und gegen ihn und seine Familie bei der Polizei aussagte. Der Rapper warf Abou-Chaker vor, dass dieser nach der Trennung Millionen Euro als Abfindung von ihm erpressen wollte. Der Musiker gab auch an, gegen seinen Willen festgehalten und geschlagen worden zu sein und dass der vermeintliche Clanchef Arafat Bushidos Frau und Kinder bedroht habe.

Im anschließenden Gerichtsprozess, der knapp dreieinhalb Jahre dauerte, konnte weder Arafat noch einem seiner drei mitangeklagten Brüder, etwas davon nachgewiesen werden. Die Anklage lautete auf versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Untreue. Im Februar 2024 wurden die Angeklagten vom Berliner Landgericht von allen Vorwürfen freigesprochen. Arafat musste lediglich eine Geldstrafe von 81.000 Euro zahlen, da er wiederholt in 13 Fällen vertrauliche Gespräche heimlich aufzeichnete.
Der Prozess dauerte 113 Verhandlungstage, die alle unter verschärften Sicherheitsbedingungen stattfanden. Bushido trat als Nebenkläger auf und sagte zu Beginn über mehrere Tage als Zeuge aus. Die Personenschützer des Berliner Landeskriminalamts wichen ihm dabei nicht von der Seite. Nach dem Freispruch der Abou-Chakers endete auch der Schutz des LKA, aber offensichtlich nicht der durch einzelne LKA-Beamte.
Polizei will LKA-Abteilung 6 nun stärker kontrollieren
Gegen wie viele Beamte deswegen nun ermittelt wird, sagte die Polizei am Freitag nicht. Sprecher Florian Nath sprach zuletzt von zwei Verdächtigen. Offenbar verschwamm dabei auch das Dienstliche mit dem Privaten. Die „Bild“-Zeitung berichtete zuletzt von Partys auf einer Yacht im Wannsee und privaten Geschenken des Rappers.
Beamte dürfen grundsätzlich Nebentätigkeiten ausüben, wenn die ihrer eigentlichen Dienstpflicht nicht entgegenstehen. Das taten im Jahr 2023, für das es die jüngsten Zahlen dazu gibt, auch 2150 Berliner Polizistinnen und Polizisten. Hierbei handelte es sich überwiegend um Jobs als Autor, Sporttrainer, Komparse oder um Lehraufträge. Die Nebentätigkeit muss nach dem Landesbeamtengesetz von vorgesetzter Stelle genehmigt werden und darf nur ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit umfassen. Der Nebenjob eines LKA-Personenschützers als privater Bodyguard ist nach Ansicht der Berliner Polizei allerdings nicht genehmigungsfähig.
Bei der LKA-Abteilung 6 „Operative Dienste“, zu der neben SEK und MEK auch der Personenschutz gehört, sollen nun „verstärkte Aufsichts- und Kontrollmechanismen“ eingeführt werden, heißt es von der Polizei. Dienstanweisungen zum Umgang mit Schutzpersonen sollen überprüft und alle Führungsebenen zu „regelmäßiger Transparenzberichterstattung“ verpflichtet werden.
GdP betont Professionalität des Personenschutzes beim Berliner LKA
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Auflösung des entsprechenden Kommandos. „Wir reden im LKA 61 über Spezialkräfte, an die aufgrund des individuellen Schutzauftrags noch mal ein ganz besonderer Anspruch besteht“, sagte der Berliner GdP-Chef Stephan Weh. „Umso wichtiger ist es, hier umfassend und transparent mit Fehlverhalten umzugehen.“ Der Gewerkschafter betonte aber auch, dass das LKA 61 aus fast 300 Beamten besteht. Ihre Professionalität dürfe nicht durch das Fehlverhalten einzelner in Verruf gebracht werden.


