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Rechtsextremismus
Verbot der Partei "Die Rechte" zurzeit nicht möglich
Dortmund. Das NRW-Innenministerium kann die Partei “Die Rechte“ nicht verbieten. Denn diese ist durch das Parteienprivileg des Grundgesetzes geschützt. Ironie der Geschichte: Dieses Privileg wurde aufgrund der Verfolgung von politischen Parteien im Dritten Reich eingeführt.


