In den Schreiben geht es um Widerspruchsverfahren und Mitteilungen über Kinderzuschläge, die auf Einkommen und persönliche Verhältnisse der Adressaten schließen lassen. Oder um die Ablehnung von Zahlungen, weil die Betroffenen nötige Unterlagen nicht vorgelegt hätten.

Unter Datenschutz-Gesichtspunkten ist das ungeheuerlich, findet Klemm. "Normalerweise sagen sie einem auf dem Amt mit Hinweis auf den Datenschutz nicht mal mehr die Uhrzeit." Er will der Arbeitsagentur, bei der die Familienkasse angesiedelt ist, die Schreiben zukommen lassen, damit sie an die richtigen Adressaten verschickt werden. Schließlich geht es auch um die Einhaltung von Widerspruchsfristen, wundert sich der Evinger über die Schlamperei beim Postversand.

Arbeitsagentur räumt Fehler ein

Agentur-Sprecherin Sabine Hanzen-Paprotta räumt den Fehler unumwunden ein, spricht von einer bedauerlichen Panne. Die sei offenbar auf einen maschinellen Fehler beim Eintüten der Briefe zurückzuführen. "Wir nehmen das sehr ernst und werden das genau prüfen", betont Hanzen-Paprotta. Bislang sei die Datenschutz-Panne beim Briefversand aber offensichtlich ein Einzelfall.