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Rechte Gewalt
Landgericht muss den Fall „Sven K.“ neu prüfen
Dortmund. . Muss Sven K. wieder in Haft? Das Landgericht Dortmund muss die Haftbeschwerde des Dortmunder Neonazis erneut prüfen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt entschieden. Sven K. ist wegen Körperverletzung angeklagt und wegen Totschlags vorbestraft.

© Knut Vahlensieck




