Kommunalwahl
Dortmunds Ex-OB Langemeyer soll für Kosten der Wiederholungswahl haften
Dortmund. Der ehemalige Dortmunder Bürgermeister Gerd Langemeyer soll für die Kosten haften, die der Stadt durch die Wiederholungswahl der Kommunalwahl 2009 entstehen. Das Rechtsamt soll die Möglichkeit einer Zivil-Klage gegen den Ex-OB prüfen, fordert die CDU.

Dortmunds Ex-Ob Gerd Langemeyer (re.) und die ehemalige Kämmerin Christiane Uthemann sollen für die Kosten der Wiederholungswahl in Dortmund aufkommen.


