Prostitution
Sexuelles Vergnügen wird in Dortmund korrekt abgerechnet
Dortmund. . Auch Dortmunds Abrechnung bei „Gelegenheiten zu sexuellen Vergnügungen“ ist korrekt: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte die Vergnügungssteuersatzung der Stadt. Ein Saunaclub-Betreiber hatte (vergeblich) gegen einen Zahlungsbescheid geklagt.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund. © WAZ




