Volksverhetzung
Oberlandesgericht: „Frecher Jude“ stachelt zum Hass an
Hamm/Dortmund. Dortmunder bezeichnete den Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde unter anderem als “frechen Juden“. Das stachelt zum Hass an, entschied das OLG.

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt nicht vorbehaltlos und findet unter anderem eine Schranke in in den allgemeinen Gesetzen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.© dpa

