Es sind Momente, in denen nichts mehr funktioniert. Der Körper stellt auf Stillstand. „Freeze“, so nennen Neurobiologen den Status eines Menschen, der in extremen Situationen über ihn regiert. Eine Schockstarre, zum Beispiel in Augenblicken, in denen eine Frau bedrängt oder angegriffen wird. Sie will schreien, bleibt aber stumm. Sie will rennen, kann sich jedoch nicht bewegen.

Fast jeder zweite Mensch erlebt in seinem Leben sexuelle Übergriffe, öfter sind es Frauen. Manchmal werden Fremde übergriffig, meist aber sind es Partner oder der Ex – es ist Gewalt, dort, wo man sich eigentlich sicher fühlen soll: in der eigenen Familie. Nur jeder zehnte Fall jedoch kommt zur Anzeige. Das sind Ergebnisse einer umfassenden Studie, die unlängst erschienen ist.

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Sexualstrafrecht: Hubig fordert „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip für Deutschland

Diese Zahlen sorgen für Debatten in der Politik. Jüngste Fälle wie der Prozess gegen die Vergewaltiger von Gisèle Pelicot befeuern Diskussionen um den besseren Schutz von Betroffenen. Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig setzt sich nun für ein schärferes Sexualstrafrecht auch in Deutschland ein. „Ich persönlich bin dafür, dass wir im Sexualstrafrecht das Prinzip ,Nur Ja heißt Ja‘ verankern“, sagt die SPD-Politikerin unserer Redaktion. Nur „Ja heißt Ja“ stelle das Einvernehmen in den Mittelpunkt. „Wenn Betroffene auf sexuelle Übergriffe mit einer Art Schockstarre reagieren, dann reicht eine Regelung nach dem Prinzip ,Nein heißt Nein‘ nicht aus“, sagt Hubig.

„Ja heißt Ja“ versus „Nein heißt Nein“ – der Staat mischt sich hier in das Intimste ein, was Menschen verbindet, die sexuelle Selbstbestimmung. Bisher richtet sich das Strafrecht in Paragraf 177 danach, ob ein Mensch explizit „Nein“ zum Sex sagt. Missbrauch bestraft der Staat in schweren Fällen mit mehrjährigen Haftstrafen.

„Es ist ganz einfach: Wenn zwei Menschen intim werden, müssen es beide wollen“

Wie Hubig halten vor allem die Grünen das geltende Recht für lückenhaft. „Es ist ganz einfach: Wenn zwei Menschen intim werden, müssen es beide wollen“, sagt Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina unserer Redaktion. Nicht mehr die Frau oder der Mann müssen „Nein“ sagen, wenn das Gegenüber Grenzen überschreitet. Denn was, wenn ein Mensch in der Schockstarre paralysiert ist. Wenn er nicht mehr „Nein“ sagen kann. Derjenige, der eine sexuelle Handlung initiiert, müsse „sich der Zustimmung seines Gegenübers vergewissern“, sagt Gallina. Das müssen keine Worte sein, es können auch Gesten und Blicke sein.

Am heutigen Freitag tagt der Bundesrat, die Länderkammer. Die Grünen bringen dort einen Antrag ein, Tagesordnungspunkt 18. Sie fordern damit die Bundesregierung auf, das Strafrecht umzuschreiben: zu „Nur Ja heißt Ja“. Das Problem: Vor allem die unionsgeführten Landesregierungen sind kritisch. Auf der Justizministerkonferenz in Hamburg im Juni scheiterte ein Antrag bereits. Die Minister von CDU und CSU stimmten nicht zu.

Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister
Will „Nur Ja heißt Ja“ einführen, auch damit mehr Menschen Fälle von Missbrauch zur Anzeige bringen: Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina.© Marcus Brandt/dpa | Marcus Brandt

Die Begründung: Die Christdemokraten sehen keine Lücke im Gesetz. Schon jetzt wird bestraft, wer den „körperlichen oder psychischen Zustand“ eines Menschen ausnutzt. Wenn sie oder er den Willen zum Sex nicht äußern kann. Und auch beim „Ja heißt Ja“ müsse ein Gericht nachweisen, dass die Zustimmung tatsächlich gefallen ist. Oft stehen in Prozessen bei Missbrauch oder Vergewaltigung Aussage gegen Aussage. Und was genau ist ein „Ja“ in intimen Momenten? Auch das ist Kritikern der Reform zu wenig deutlich bestimmt.

Unter Strafrechtlern und Kriminologen ist zudem umstritten, ob das angestrebte „Ja heißt Ja“ am Ende zu mehr Gerichtsprozessen und Urteilen gegen mutmaßliche Sexualstraftäter führt. Langfristig können Gesetze aber auch Einstellungen in der Bevölkerung prägen – und in diesem Fall eine simple Botschaft senden: Sexueller Kontakt ist nur dann erlaubt, wenn beide einverstanden sind.

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Eine Civey-Umfrage zeigt, dass zwei Drittel der Deutschen ein schärferes Recht „positiv“ bewerten

Sexueller Kontakt soll auf Konsens basieren – das fordern Hubig und Gallina. Mehrere EU-Staaten wie die Niederlande, Polen und Frankreich gehen diesen Weg. Befürworter eines schärferen Sexualstrafrechts blicken vor allem nach Spanien. Auch die „Istanbul Konvention“, der die europäischen Staaten beigetreten sind, verlangt nach schärferen Schutzregeln bei geschlechtsspezifischer Gewalt. Deutschland hat das Abkommen ratifiziert.

Auf EU-Ebene habe es kürzlich eine Einigung gegeben, hebt Ministerin Hubig hervor. Ein europaweites „Ja heißt Ja“ soll kommen, allerdings vorerst nur bei Jugendlichen. Hubig will das für Deutschland auf Erwachsene ausweiten. Eine Civey-Umfrage zeigt, dass zwei Drittel der Deutschen „positiv oder eher positiv“ bewerten, wenn jede sexuelle Handlung einer ausdrücklichen Einwilligung bedarf. Interessant ist, dass gerade jüngere Menschen dem „Ja heißt Ja“ deutlich weniger zustimmen als ältere.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
Unterstützt den Vorstoß der Grünen, gegen den Widerstand aus Teilen der Union: Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.© Marcus Brandt/dpa | Marcus Brandt

Und so führen Kritiker an, dass ein neues Gesetz vor allem Unsicherheit bei jungen Frauen und Männern schaffen kann. Was ist noch erlaubt? Wann geht ein Sexualkontakt zu weit? Befürworter halten entgegen, dass gerade diese Verschärfung ein wichtiges Signal setze – auch an Betroffene sexualisierter Gewalt.

Ob CDU und CSU diesem Vorstoß der Grünen im Bundesrat folgen, ist bis jetzt offen. Nach Informationen unserer Redaktion will das CDU-geführte Schleswig-Holstein zustimmen. Auch in anderen Bundesländern mit CDU-Ministerpräsidenten, etwa Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, wird bis kurz vor Beginn der Abstimmung offenbar über die eigene Haltung gerungen. Der Antrag der Grünen hat Chancen auf eine Mehrheit.

Hamburgs Senatorin Gallina sieht angesichts bisher hoher Fallzahlen von unentdeckten Missbrauchsfällen „ein massives Hindernis“ bei der Strafverfolgung. Deshalb erwarte sie von der Union, dass sie „ihre signalisierte Offenheit jetzt auch in konkrete Beschlüsse“ umsetze. Für den besseren Schutz von Frauen vor Gewalt, so Gallina.