Spanien gilt im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt als europäischer Vorreiter. Doch das spanische Modell besteht nicht aus der Fußfessel allein. Es ist ein Schutznetz aus eigenen Gerichten für Gewalt gegen Frauen, systematischer Risikoanalyse, Frauenhäusern, psychosozialer Hilfe, Täterkontrolle und Aufklärungskampagnen. Die Fußfessel ist darin nur ein Baustein.
Dieser Ansatz wird nun auch in anderen Ländern genauer betrachtet. Deutschland hat die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Hochrisikofällen bundesweit beschlossen. Österreich will im Gewaltschutz ebenfalls vorankommen. Auch in der Schweiz wird in einigen Kantonen eine elektronische Überwachung mutmaßlicher Täter von häuslicher Gewalt getestet.
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Opfer von sexueller Gewalt erhalten in Spanien Warntelefon
Die elektronische Fußfessel soll Verstöße gegen Kontakt- und Abstandsauflagen früh erkennbar machen und Polizei sowie Betroffene warnen. In Spanien wird sie seit 2009 vor allem in Fällen sogenannter „violencia de género“ eingesetzt – also bei Gewalt von Männern gegen derzeitige oder frühere Partnerinnen. Der Beschuldigte oder Verurteilte trägt ein Gerät an Fuß oder Arm, die gefährdete Frau erhält ein Warntelefon. Wird eine Sperrzone verletzt, schlägt das System Alarm. Jährlich sind mehrere Tausend dieser Geräte im Einsatz. Nach spanischen Angaben wurde keine Frau getötet, die ein solches Warngerät bei sich trug.
Seit 2004 behandelt Spanien Aggressionen von Männern als geschlechtsspezifische Gewalt. Der Staat betrachtet sie nicht als private Eskalation, sondern als gesellschaftliches Problem, das auch mit ungleichen Machtverhältnissen zwischen Männern und Frauen zusammenhängt. Deshalb wurde das Strafrecht verschärft, eigene Gerichte für Gewalt gegen Frauen wurden geschaffen, Schutzmaßnahmen ausgebaut.
Der Fall einer Gruppenvergewaltigung in Pamplona rückte Jahre später das Sexualstrafrecht und den Opferschutz erneut in den Mittelpunkt der spanischen Debatte. Am 7. Juli 2016 wurde während des berühmten San-Fermín-Stierfestes eine 18-jährige Frau von fünf Männern vergewaltigt. Dass die Täter zunächst nicht wegen Vergewaltigung, sondern nur wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurden, löste landesweite Proteste aus. Die Begründung der Richter: Das Opfer habe sich nicht ausreichend gewehrt. Spaniens Oberster Gerichtshof korrigierte die Entscheidung schließlich: Er wertete die Tat als Vergewaltigung und erhöhte die Haftstrafen auf 15 Jahre.

Seit 2022 gilt in Spanien „Nur Ja heißt Ja“
Die Empörung über diesen Fall beschleunigte eine Reform, die 2022 in das Gesetz „Nur Ja heißt Ja“ mündete. Seither gilt in Spanien: Sexuelle Handlungen ohne ausdrückliche, freiwillige und aktive Zustimmung sind strafbar. Entscheidend ist nicht, ob sich das Opfer gewehrt hat. Entscheidend ist, ob Zustimmung vorlag. Parallel dazu wurde der institutionelle Schutz gegen Gewalt an Frauen weiter ausgebaut. Das zentrale Instrument ist VioGén, ein staatliches Risikomanagementsystem. Dort werden Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt erfasst – von Drohungen bis zu tätlichen Angriffen.
Mithilfe von VioGén wird nach einer Anzeige anhand eines Fragenkatalogs das Risiko für die betroffene Frau eingeschätzt. Ein Algorithmus erstellt ein Gefährdungsprofil und schlägt Schutzmaßnahmen vor. Die Software ersetzt jedoch nicht die Bewertung durch geschulte Beamte, sondern ergänzt sie. Die Fußfessel kommt bei besonders gefährlichen Fällen zum Einsatz. Richter können sie anordnen, wenn ein großes Risiko gesehen wird, dass ein Täter ein Annäherungsverbot missachtet.
Vorbild für Deutschland? „Beispiel zeigt: Kann Leben retten“
„Das Beispiel Spanien zeigt: Die elektronische Fußfessel kann Leben retten“, sagte Deutschlands Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Familiengerichte sollen in Deutschland künftig ebenfalls Fußfesseln anordnen können, um Kontakt- und Annäherungsverbote durchzusetzen. Zudem können Täter zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichtet werden.
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Doch die Erfahrung in Spanien zeigt auch die Grenzen solcher Technik. Die Fußfessel schützt nur, wenn zuvor eine Gefährdung erkannt und eine entsprechende Maßnahme angeordnet wurde. Etliche Frauen, die in Spanien getötet wurden, waren jedoch nicht im Schutzsystem erfasst, weil bis zur Tat keine Anzeige vorlag. Von Januar bis Mitte Mai wurden in Spanien 19 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet. Elf von ihnen hatten zuvor keine Anzeige erstattet.
„Wir haben kein perfektes System, leider, denn das würde uns andere Ergebnisse bringen“, sagt Spaniens sozialdemokratische Frauen- und Gleichstellungsministerin Ana Redondo. Ziel sei es, die Schutzmechanismen weiter zu verbessern. Auch die oberste spanische Staatsanwältin für Gewalt gegen Frauen, María Eugenia Prendes, sieht Defizite. Noch immer fühlten sich viele Frauen, die Opfer geworden seien, von der Justiz nicht ausreichend geschützt und verstanden.
Opferzahlen in Spanien seit 2004 um 30 Prozent gesunken
Nach einer Anzeige sei das Verfahren für viele Betroffene „sehr schwierig“. Die Opfer müssten das Erlebte, oft intime Details, mehrfach schildern, bei Polizei, Gericht oder medizinischen Stellen – und erlebten das als zusätzliche Belastung. Sie gibt zu bedenken: Die Risikobewertung durch das System VioGén sei eine Prognose, keine Gewissheit. Und: „Man kann nicht hinter jede Frau einen Polizisten stellen“, sagt sie. Es gebe Tötungen, die „völlig unvorhersehbar“ seien.
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Zehn Jahre nach der Gruppenvergewaltigung in Pamplona und mehr als 20 Jahre nach Spaniens erstem großen Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt ist das Land heute weiter als viele andere Staaten. Aber auch in Spanien sterben weiter Frauen durch Partner oder Ex-Partner: 48 waren es im Jahr 2025. Immerhin: Seit 2004 ist die Zahl der Fälle im Mittel um rund 30 Prozent gesunken – und die Fallhäufigkeit gehört heute zu den niedrigsten in ganz Europa.








