• Ein Gesetz sieht neue Pflichten für Reservisten vor
  • Kritiker fürchten eine abschreckende Wirkung
  • Was für die Bundeswehr geplant ist

Erst ein Fragebogen, bald auch ein Zwangsreservedienst: Auf ehemalige, aktive und künftige Soldaten kommen umfangreiche neue Pflichten zu. Die Bundeswehr kann Reservisten künftig auch zwangsweise und in höherem Alter zu regelmäßigen Übungen und sogenannten Reservedienstleistungen heranziehen – der Extradienst nach dem Abschied aus der Truppe kann insgesamt bis zu einem Jahr betragen, in Krisen, etwa bei hybriden Bedrohungslagen, sogar unbefristet sein.

Das ist der Kern eines Gesetzentwurfs für ein neues Reservistengesetz von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), den das Bundeskabinett gebilligt hat. Der Bundeswehrverband warnt aber schon vor einer abschreckenden Wirkung des Gesetzes auf potenzielle Wehrdienstleistende. Arbeitgeber sind alarmiert, dass ihnen regelmäßig Beschäftigte fehlen könnten. Aber tatsächlich werden gar nicht alle Ex-Soldaten betroffen sein, es gibt Ausnahmen, die geplanten Regelungen sind differenziert. Was genau geplant ist, was im freiwilligen Wehrdienst gilt, welche Gruppen betroffen sind – und welcher Anreiz noch vorgesehen ist.

Das gilt bisher für Reservisten

In Friedenszeiten werden ehemalige Soldaten bislang ausschließlich aufgrund einer schriftlichen Verpflichtung zum Reservedienst gerufen, also meist zu Wehrübungen. Dabei gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit: Angehörige der Reserve können nur zum Dienst herangezogen werden, wenn sie selbst sowie ihr Arbeitgeber zustimmen. Wer sich freiwillig zum Reservedienst meldet, absolviert als sogenannter beorderter Reservist regelmäßig Übungen auf einem bestimmten Dienstposten. Die Altersgrenze liegt bei 65 Jahren. Aber wichtig zu wissen: Diese Freiwilligkeit gilt nur für Friedenszeiten. Im Spannungs- und Verteidigungsfall können alle ehemaligen Soldaten schon jetzt zu einem unbefristeten Wehrdienst herangezogen werden – dabei bleibt es.  

Das ist die neue Regelung: Reservedienst insgesamt bis zu einem Jahr

Das wird in Zukunft im Grundsatz gelten: Die Bundeswehr bekommt die Möglichkeit, Ex-Soldaten zu verpflichtenden Reservedienstleistungen heranzuziehen – auch ohne Freiwilligkeit. Die maximale Dauer ist gestaffelt nach der vorherigen Dienstzeit und beträgt zwischen drei und maximal zwölf Wochen im Jahr. Die Gesamtdauer aller Reservedienste soll sich ebenso nach vorheriger Dienstzeit richten und wird zwischen sechs und zwölf Monaten liegen. „Die Reserve wird ein integraler Bestandteil der Bundeswehr“, kündigte Kanzler Friedrich Merz (CDU) nach der Kabinettsentscheidung an. Die Reserve solle größer und einsatzbereit werden.

Bundeswehr Reservisten
Bundeswehr-Reservisten bei einer Übung. © FUNKE Foto Services | Reto Klar

Die neue Regelung: Wer muss wie lange zum Reservedienst?

Vorgesehen sind vier Stufen: Wer weniger als ein Jahr in einem ununterbrochenen Wehrdienstverhältnis gestanden hat, für den beträgt die Reservedienst-Gesamtdauer höchstens sechs Monate; die Dauer des einzelnen Reservedienstes darf drei Wochen pro Jahr nicht überschreiten. Nach einem Wehrdienstverhältnis von bis zu vier Jahren beträgt die Gesamtdauer höchstens sechs Monate; der einzelne Dienst darf vier Wochen pro Jahr nicht überschreiten. Soldaten und Soldatinnen mit weniger als 13 Jahren in einem ununterbrochenen Wehrdienstverhältnis müssen höchstens neun Monate in den Reservedienst, im Jahr nicht mehr als sechs Wochen. Wer 13 und mehr Jahre in der Truppe war, wird nachträglich für maximal zwölf Monate zum Dienst verpflichtet, im Jahr nicht länger als zwölf Wochen. 

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Neuer Reservedienst: Diese Altersgrenzen sollen gelten

Auch das Höchstalter richtet sich nach früherem Status, Dienstverpflichtung und Dienstgrad: Für ehemals freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten mit weniger als einem Jahr ununterbrochenem Wehrdienst gilt die Altersgrenze von 45 Jahren. Wer mindestens ein Jahr als Zeit- und Berufssoldat bei der Bundeswehr war, für den entfallen die neuen Verpflichtungen erst mit Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren, in begründeten Einzelfällen sogar erst mit 68 Jahren. Auch wichtig: Reservisten können nun grundsätzlich auch zu Auslandseinsätzen herangezogen werden, unabhängig von der Dauer des aktiven Wehrdienstes. Bewaffnete Einsätze, denen der Bundestag zustimmen muss, bleiben für Reservisten aber freiwillig.

Wichtig für Wehrdienstleistende: Das sind die Ausnahmen beim Reservedienst

Aber von diesen Verpflichtungen gibt es Ausnahmen, wie Pistorius nach der Kabinettsentscheidung betonte: Wer vor der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 noch Grundwehrdienst abgeleistet oder sich seitdem für den Freiwilligen Wehrdienst entschieden hat, für den gilt das neue Gesetz nicht rückwirkend. Pistorius sagt: „Wir überraschen niemanden mit diesem Gesetz, der sich in den letzten Jahren freiwillig gemeldet hat und nicht davon ausgehen musste, verpflichtend zu Reserveübungen herangezogen zu werden.“ Erst wer den Freiwilligen Wehrdienst nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnt, unterliegt den neuen Pflichten. Betroffen sind zudem alle ehemaligen Zeit- und Berufssoldaten.

Ausbildung von Reservisten der Bundeswehr
Ausbildung von Reservisten der Bundeswehr: Soldaten der 5. Kompanie des Heimatschutzregiments 3 üben das Eindringen in ein Gebäude. © FUNKE Foto Services | Maurizio Gambarini

Die Wehrüberwachung wird für Reservisten wieder eingeführt

Neu ist auch die Erfassung eines Teils der Reserve, damit die Bundeswehr ein besseres Lagebild bekommt: „Wir führen die Wehrüberwachung, also die Verwaltung der Reservedienstleistenden, jetzt wieder ein“, sagt Pistorius. „Wir verschicken auch hierzu Fragebögen, gleichen Daten, Verfügbarkeit und Qualifikation ab, um die Wehrerfassung, in dem Fall für die Reserve, voranzutreiben.“ Konkret: Alle Berufssoldaten, alle Zeitsoldaten nach mindestens zweijähriger Dienstzeit und Soldaten, die sich selbst für den Reservistendienst verpflichtet haben, gehören zum sogenannten R1-Bestand – ihre Meldedaten werden jetzt aktualisiert, zudem erhalten sie einen Fragebogen etwa zu beruflichen Qualifikationen, Gesundheit, Kontaktdaten. Der Versand von monatlich 5000 bis 10.000 Briefen soll sofort beginnen. Wenn die Befragungswelle beendet ist, will die Bundeswehr prüfen, wer von den angeschriebenen Reservisten für eine Beorderung auf Dienstposten der Verstärkungsreserve infrage kommt.

Pistorius verspricht: Arbeitgeber werden früher informiert

Arbeitgeber sollen besser als bisher informiert werden. Pistorius sagt: „Wir werden die Arbeitgeber früher anschreiben, Heranziehungsbescheide sollen spätestens acht Wochen vorher vorliegen.“ Die Möglichkeiten für Arbeitgeber, Kosten für eine Ersatzkraft abzurechnen, werden großzügiger gestaltet. Für die Zeit, in denen die Beschäftigten Reservistendienst leisten, ruht das Arbeitsverhältnis, die Bundeswehr übernimmt dann die Gehaltszahlung bis zu einer Höchstgrenze von 301 Euro netto pro Tag für Arbeitnehmer und 430 Euro für Selbstständige. Die Kostenerstattungen für die Beschäftigung einer Ersatzkraft werden erhöht.

Bei betrieblichen Erfordernissen kann eine Rückstellung, in Einzelfällen auch die Unabkömmlichkeit eines Mitarbeiters beantragt werden. Betroffene Reservisten können eine Zurückstellung von Diensten auch etwa aus familiären Gründen beantragen. Der Arbeitgeberverband BDA fordert von der Bundesregierung jetzt klare Regeln für die Einberufung von Reservisten: „Für Unternehmen braucht es vor allem Planungssicherheit“, erklärte BDA-Präsident Rainer Dulger. Sie müssten rechtzeitig informiert werden, um Betriebsabläufe sicherstellen zu können, notwendig seien auch „transparente und rechtssichere Verfahren“ und funktionierende Abläufe bei Freistellung und Kostenerstattung.

Auf Augenhöhe mit der aktiven Truppe: Das ist das Ziel des neuen Reservedienstes

Hintergrund des neuen Gesetzes, das der Bundestag bis Jahresende beschließen soll, ist die Schlüsselrolle, die der Reserve beim Aufwuchs der Bundeswehr zugedacht ist. Pistorius sagt: „Unser Ziel ist klar: bis zum Jahr 2035 260.000 in der aktiven Truppe und mindestens 200.000 Reservisten.“ Die Reserve soll im Krisen- oder Kriegsfall eine „maßgebliche Säule“ der Verteidigung sein. Damit sie zusammen mit der aktiven Truppe eingesetzt werden kann, sind eine bessere Integration, die Ausbildung auch an neuen Systemen, eine bessere Ausstattung und mehr Übungen notwendig. Damit werde die Reserve ihren Dienst „auf Augenhöhe mit der aktiven Truppe versehen“, meint Pistorius.

Der Reservistenverband begrüßt die Neuregelung: Bei der Reserve werde es allein mit Freiwilligkeit künftig nicht mehr gehen, verpflichtende Elemente seien wichtig, sagt Verbandschef Bastian Ernst. Allerdings müsse man genau hinschauen, damit nicht zum Beispiel ein kleines Handwerksunternehmen in Schwierigkeiten gerate, wenn seine drei Gesellen zum Reservedienst müssten. „Es kann aber auch nicht sein, dass wir es mit einer Bevölkerung von mehr als 80 Millionen Menschen nicht schaffen, 200.000 Reservistinnen und Reservisten in Übung zu halten“, meint Ernst.

Der Bundeswehrverband hat allerdings die Sorge, dass die Neuregelung abschreckend auf junge Leute wirkt, die sich für den Wehrdienst interessieren: Die verpflichtende Heranziehung von Reservedienstleistenden werde negative Auswirkungen auf die Freiwilligenmeldungen zum Wehrdienst haben, warnt der Verbandsvorsitzende André Wüstner.

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Für einen Teil der Reserve dürfte eine weitere Regelung auch interessant sein: Die Bundeswehr plant einen größeren Betrag ein, um Reservisten mit Uniformen zu versorgen, die – unter bestimmten Bedingungen – auch außerhalb vom Reservedienst getragen werden dürfen. Mit 20 Millionen Euro jährlich wird dafür geplant: Das Verteidigungsministerium rechnet damit, dass jährlich rund 10.000 Soldaten von dem Angebot Gebrauch machen – die Kosten für die sogenannte Feldbekleidung werden auf etwa 1000 Euro geschätzt, die für Dienst- und Ausgehuniform zusätzlich auf etwa 900 Euro.