An seinem 66. Geburtstag rückte die britische Polizei an: Der in Ungnade gefallene Prinz Andrew ist am Donnerstag auf seinem Anwesen in Sandringham festgenommen worden. Die Thames Valley Police ermittelt gegen Andrew Mountbatten-Windsor, wie sie mitteilte, wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch (suspicion of misconduct in public office). Demnach liefen zusätzliche Durchsuchungen an Adressen in Berkshire und Norfolk. Ein Mann befinde sich in Polizeigewahrsam. Wo, das sagte die Polizei bislang nicht. Noch ist keine Anklage erhoben worden.
Wie eine BBC-Korrespondentin schreibt, soll es zuvor „bedeutsame Entwicklungen bei der Untersuchung der Epstein-Files“ gegeben haben, ohne aber genauer zu sagen, um welche Entwicklungen es sich handeln soll. Die „Daily Mail“ berichtet, dass Kriminalbeamte die letzten zehn Tage damit verbracht hätten, Andrews Zeit als Handelsgesandter des Vereinigten Königreichs zu durchleuchten.
Nachrichten aus den Epstein-Akten legten demnach nahe, dass Andrew vertrauliche Informationen an den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein weitergegeben haben soll. Darunter seien Berichte über offizielle Besuche in Hongkong, Vietnam und Singapur gewesen. Zu einem anderen Zeitpunkt habe Andrew Vertrauliches über Investitionsmöglichkeiten bei den Wiederaufbauarbeiten in der afghanischen Provinz Helmand weitergeleitet. Die polizeilichen Ermittlungen bedeuten nicht automatisch, dass er sich strafbar gemacht hat.
Der „Guardian“ zitiert dazu die anti-monarchistische Gruppe „Republic“. Diese begrüßte die Festnahme und gab an, sie sei „vermutlich beeinflusst von unseren eigenen Ermittlungen“.
Auch interessant
Amtsmissbrauch: Ein schwer nachzuweisendes Vergehen
Amtsmissbrauch ist im Vereinigten Königreich ein schweres Vergehen, das mit bis zu lebenslanger Haft geahndet wird. Dafür müsste dem Beschuldigten aber laut BBC nachgewiesen werden, dass dieser im Auftrag der Öffentlichkeit arbeitete und dabei etwas „ernsthaft falsch“ gemacht hat und „wusste, dass dies falsch war“. Vier Prüfsteine seien nötig, bis die Staatsanwaltschaft entscheiden kann, ob sie Anklage erhebt:
- Status und Dienstbezug: Zunächst muss geklärt werden, ob die Zielperson zum Tatzeitpunkt als Amtsträger handelte und ob der Vorfall eindeutig in den Bereich ihrer offiziellen Dienstpflichten fiel.
- Vorsätzliche Pflichtverletzung: Die Ermittler müssen nachweisen, dass der Verdächtige seine Amtspflichten „willentlich“ vernachlässigt oder missbraucht hat – ein rechtlich komplexer Punkt, der über bloße Fahrlässigkeit hinausgeht.
- Schwere des Vertrauensbruchs: Das Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreicht haben, dass es als massiver Missbrauch des öffentlichen Vertrauens gewertet werden kann.
- Fehlende Rechtfertigung: Abschließend wird geprüft, ob es eine plausible Erklärung oder Entschuldigung für das Handeln gab; dabei erhält der Beschuldigte erstmals die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge offiziell darzulegen.
Auch interessant
Andrew hat alle Ehren, Ränge und Titel verloren
Wegen seiner Verwicklung in den Epstein-Skandal hatte Andrew bereits alle Ehren, militärischen Ränge und Titel verloren. Auch aus seinem Anwesen auf dem Gelände von Schloss Windsor musste der Ex-Prinz ausziehen. Epstein-Opfer Virginia Giuffre hatte Andrew vorgeworfen, sie mehrmals missbraucht zu haben, auch, als sie noch minderjährig gewesen war. Diese Vorwürfe stritt Andrew stets ab.
Auch interessant
Die Vorwürfe hatten das Königshaus erneut schwer getroffen. König Charles III. hatte angekündigt, die Polizei bei etwaigen Ermittlungen gegen seinen Bruder zu unterstützen. In einem Statement sagte der König, er habe mit größter Sorge von der Festnahme Andrews erfahren. „Nun folgt ein vollständiger, fairer und angemessener Prozess, der die Vorwürfe untersucht.“
Auch interessant
Den zuständigen Behörden versicherte Charles III. „unsere volle und ehrliche Unterstützung und Zusammenarbeit“. Weiter sagte er: „Lassen Sie mich unmissverständlich sein: Das Gesetz muss seinen Lauf nehmen.“







