Das neue Wehrdienstgesetz ist endgültig beschlossen. Die neuen Regeln gelten ab 1. Januar 2026, die erste große Änderung wird wenige Wochen später spürbar: Ab Mitte Januar verschickt die Bundeswehr die Fragebögen an alle jungen Männer und Frauen, die gerade 18 Jahren alt geworden sind. Hier können Sie die Originalfragen herunterladen. Was steht drin, was ist unbedingt zu beachten, wie geht es dann weiter? Die wichtigsten Fakten:

Wie verschickt die Bundeswehr den Fragebogen?

Alle jungen Menschen erhalten nach ihrem 18. Geburtstag einen Brief mit einem QR-Code und einem Zahlenschlüssel zugesandt. Der Code führt zusammen mit dem Zahlenschlüssel plus Geburtsdatum zu einem Online-Fragebogen. Begonnen wird mit dem Jahrgang 2008, insgesamt 650.000 Personen im kommenden Jahr. Junge Männer sind verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen. Für Frauen ist die Beantwortung der Fragen freiwillig, da sie nicht der Wehrpflicht unterliegen. Die Bundeswehr setzt ausschließlich auf Online-Bearbeitung. Die Adressen bekommt die Bundeswehr von den Meldebehörden.

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Was genau wird gefragt?

Es beginnt mit persönlichen Angaben: Geschlecht, Familienname, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeiten, Familienstand, Adresse. Dazu wird auch nach der email-Adresse und Telefonnummer gefragt, diese beiden Angaben sind aber nur bei Interesse am Wehrdienst notwendig. Auf der nächsten Seite wird nach dem Bildungsabschluss und Berufsabschluss gefragt, welche Qualifikationen jemand mit Blick auf Fahrerlaubnis und Fremdsprachen besitzt, dazu Fragen zu Körpergröße, Gewicht, eine Selbsteinschätzung zum Fitnesslevel und mögliche Schwerbehinderungen. Wissen will die Bundeswehr auch, ob schon Wehrdienst geleistet wurde, eventuell in einem anderen Staat.

Dann die zentrale Frage: „Haben Sie grundsätzlich Interesse, auf freiwilliger Basis Soldatin oder Soldat zu werden?“ Für diese sogenannte Bereitschaftserklärung kann man auf einer Skala eine Angabe von 0 (ich habe kein Interesse) über 1 (ich kann es mir vorstellen) bis 10 (Ich möchte unbedingt Soldat oder Soldatin werden) wählen. Danach wird nach möglicher Dauer des freiwilligen Dienstes gefragt - in Stufen von 6 Monaten, 7 bis 11 Monaten, 12 bis 23 Monate, 2 bis 4 Jahre, 4 bis 6 Jahre oder mehr als 6 Jahre. Auch die Antwort „Ich weiß es noch nicht“ ist möglich.  Schließlich gehört in diesen Abschnitt die Frage zum bevorzugten Einsatzbereich (Heer, Luftwaffe, Marine, Cyber, Unterstützungsbereich) und zum möglichen Dienstbeginn (von „vollkommen flexibel“ bis „frühestens in drei Jahren“). Welcher Dienst wo tatsächlich möglich wäre, würde sich aber erst im späteren Verfahren zeigen.

Wie lange dauert das Ausfüllen des Fragebogens?

Es handelt sich um über 20, überwiegend einfache Fragen. Die Bundeswehr rechnet mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten.

Was passiert mit dem Fragebogen?

Auf der Basis des Fragebogens sollen alle oder jedenfalls die meisten jungen Männer eines Jahrgangs zur Musterung aufgerufen werden, gerechnet wird mit 200 000 und 300 000 Personen jedes Jahr. Dafür fehlt es aber noch an den Kapazitäten, die dürften erst 2027 zur Verfügung stehen. Vorerst gilt daher: Diejenigen, die sich bereit erklären Wehrdienst zu leisten, werden nach Auswertung des Fragebogens und wenn sie für den Dienst in den Streitkräften geeignet erscheinen, zu einem Assessment eingeladen.

Je eher Interessenten anfangen könnten und je länger sie Dienst leisten wollen, desto eher bekommen sie eine Einladung, heißt es. Gemustert wird in den 17 Karrierecentern der Bundeswehr, die es jetzt schon gibt, und in 21 zusätzlichen Musterungszentren, die nun bis Mitte 2027 bundesweit aufgebaut werden sollen. Es soll bei der Musterung angenehm zugehen, versichern die verantwortlichen Generäle der Bundeswehr: Denn sie haben nach dem Beispiel Schwedens die Hoffnung, dass die Motivation junger Männer zum Wehrdienst nach der Musterung größer ist als vorher.

Wie wichtig ist die Bereitschaftserklärung?

Die Bereitschaftserklärung als wichtigstes Element hat auch später noch Bedeutung: In einem Spannungs- und Verteidigungsfall wären alle Männer bis 60 Jahren wehrpflichtig, auch wenn sie nie bei der Bundeswehr Dienst geleistet haben – für die Entscheidung, in welcher Reihenfolge einberufen wird, könnte dann auch diese Erklärung herangezogen werden. Denn das neue Wehrdienstgesetz mit Fragebogen und später mit verbindlicher Musterung dient ausdrücklich dem Ziel, mit einer umfassenden Wehrerfassung jederzeit ein Lagebild zu haben, wer im Ernstfall zur Verfügung stehen würde.

Was passiert, wenn man den Fragebogen nicht ausfüllt?

Alle angeschriebenen jungen Männer sind gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen. Auch dann, wenn sie wahrscheinlich untauglich wären oder den Kriegsdienst verweigern wollen oder schon verweigert haben. Für die Beantwortung hat man einen Monat Zeit. Wird diese Frist versäumt, wird eine erneute Aufforderung mit Fristsetzung verschickt.

Wer auch nach wiederholter Aufforderung den Fragebogen nicht beantwortet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld belegt, die Höhe richtet sich nach Einkommen und den individuellen Umständen. Bußgeld droht auch bei falschen Angaben – wobei das Verteidigungsministerium zusagt, mit Augenmaß vorzugehen. Aber in der Bundeswehr heißt es, wenn zum Beispiel ein junger Mann mit normaler Körperstatur den falschen Eindruck erwecke, kleinwüchsig und schwer übergewichtig zu sein, um als untauglich eingeschätzt zu werden, könnte das später ein Bußgeld nach sich ziehen.

Ist denn das Wehrdienstgesetz schon endgültig beschlossen?

Ja. Am Freitag, 19. Dezember gab auch der Bundesrat abschließend grünes Licht für die Pläne von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zur Wiedereinführung der Wehrerfassung und zur verpflichtenden Musterung ganzer Jahrgänge.

Mit dem Beschluss habe die Wehrdienstreform die „letzte Hürde“ genommen, erklärte der Bundesrat. Nun steht nur noch die Unterzeichnung des Gesetzes durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aus, die zeitnah erwartet wird. Das Gesetz tritt dann zum 1. Januar in Kraft.Ziel ist eine personelle Aufstockung der Truppe. Die Entscheidung für den Wehrdienst soll freiwillig bleiben - sofern angestrebte Personalziele erreicht werden.