Abgeordnete des Deutschen Bundestags können bei Dienstreisen wieder Business-Class fliegen – und die Kosten dafür erstattet bekommen. Über die Änderung unter der Leitung von Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU) berichtete zunächst die „Bild“.

Demnach kippten Bundestagspräsidium und Vertreter aller Fraktionen Mitte September eine Regelung aus Zeiten der Ampel-Regierung. Die war noch im April 2024 beschlossen worden und besagte, dass Abgeordnete bei Flügen unter vier Stunden nur die Kosten für Economy-Tickets erstattet bekommen. Ab zwei Stunden Flugzeit ist nun wieder die Business-Class drin, berichtet „Bild“.

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Bundestag: Abgeordnete bekommen auch Bahncard 100

„Wenn ein Abgeordneter eine Dienstreise unternimmt, trägt der Bundestag die Kosten, genau wie ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter auf Geschäftsreise schickt“, heißt es auf der Webseite des Bundestags ganz allgemein zu Dienstreisen.

Nacht auf dem Vorfeld des Flughafens BER
Bundestagsabgeordnete können wieder Business-Class fliegen. © FUNKE Foto Services | Maurizio Gambarini

Das heißt konkret: Wenn ein Abgeordneter eine Dienstreise unternimmt, werden grundsätzlich sowohl Fahrtkosten als auch Übernachtungs- beziehungsweise Unterbringungskosten erstattet. Zudem erhalten Abgeordnete eine Netzkarte der Deutschen Bahn, die faktisch einer BahnCard 100 entspricht. Fahrten mit der Bahn sind also grundsätzlich abgedeckt.

Wenn ein Abgeordneter mit einem privaten Auto fährt, kann er eine Wegstrecken­­entschädigung erhalten — derzeit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, jedoch nicht mehr als der ungefähr gleichwertige Flugpreis und nur für die kürzeste zumutbare Strecke.

lro