Zusammenfassung

  • Das Auswärtige Amt hat die Reisewarnungen für mehrere Golfstaaten aufgehoben
  • Für Reisende bedeutet die Aufhebung, dass kostenlose Stornierungen und Umbuchungen schwieriger werden
  • Was Reiseanbieter und Experten dazu raten – die wichtigsten Infos im Überblick

Das Auswärtige Amt hat die Reisewarnungen für mehrere Länder der Nahost-Region inzwischen aufgehoben. Darunter sind die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain, Jordanien, Katar, Oman, Saudi-Arabien sowie Teile Israels. Hintergrund ist der Krieg zwischen Israel, den USA und dem Iran – aktuell gilt eine Waffenruhe.

Gleichzeitig rät die Behörde aber weiterhin dringend von Reisen in die VAE ab – eine Aussage, die auf den ersten Blick widersprüchlich klingt. Der Unterschied ist jedoch entscheidend. Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, „dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht“, so das Auswärtige Amt. Sie haben mehr Gewicht als ein Sicherheitshinweis wie das dringende Abraten, der nun gilt. 

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Wie ADAC erklärt, habe dieser Unterschied direkte Auswirkungen auf Rückerstattung und Stornierung von Reisen. „Wir orientieren uns an den Vorgaben und Einschätzungen des Auswärtigen Amts. Der aktuelle Status macht die Lage für Reisende schwieriger, denn nur eine offizielle Reisewarnung kann unter Umständen ein kostenloses Stornieren ermöglichen – ohne sie bleibt das finanzielle Risiko häufig beim Reisenden selbst“, erklärt Dr. Bernd-Holger Köpler, Reiseexperte bei ADAC Württemberg.

Über die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten informieren wir in unserem Liveblog.

Reisewarnung aufgehoben: Das sollten Urlauber jetzt wissen

Wer einen Sommerurlaub in die Vereinigten Arabischen Emirate gebucht hat, sollte sich nach Einschätzung des ADAC-Experten genau informieren und sich im Zweifel beraten lassen. Entscheidend sei vor allem, ob es sich um eine Pauschal- oder eine Individualreise handele und wie sich die Lage bis zum Abflug entwickle.

Grundsätzlich gilt: Sollte zum Zeitpunkt der Reise eine offizielle Reisewarnung bestehen oder der Flugverkehr massiv eingeschränkt sein, können Reiseveranstalter die Reise absagen oder kostenfreie Umbuchungen anbieten. Da das Auswärtige Amt die Reisewarnungen für mehrere Gebiete inzwischen jedoch wieder aufgehoben hat, sind die Bedingungen für eine Stornierung oder Umbuchung derzeit schwieriger. Die Sicherheitslage in der Region bleibe höchst volatil, eine erneute Verschärfung samt erheblicher Einschränkungen des Flugverkehrs könne nicht ausgeschlossen werden. 

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Wie reagieren große Veranstalter?

Mit der Aufhebung der Reisewarnungen werden Reisen wieder aufgenommen, Buchungen seien damit wieder möglich, heißt es von Deutschlands größtem Reiseveranstalter Tui. Und weil die großen Flughäfen in der Golfregion zahlreiche Umsteigeverbindungen nach Asien und zu Zielen im Indischen Ozean bieten, verbessert sich laut einem Tui-Sprecher durch die aufgehobenen Warnungen auch wieder die Anbindung Richtung Osten.

Auch der zweitgrößte deutsche Veranstalter Dertour reagiert nach einem Bericht des Fachblogs „reisevor9.de“ auf die Neubewertung. Transitreisen über die Nahost-Drehkreuze in Dubai, Abu Dhabi und Doha seien für Pauschalreisegäste wieder buchbar. Was die Abstufung von der Reisewarnung zu dem verschärften Sicherheitshinweis für das Angebot von Pauschalreisen in die Region selbst bedeutet, prüfe man noch.

Zugleich teilte Dertour dem Blog zufolge mit, dass bereits kommunizierte Regelungen zu Umbuchungen und Stornierungen bestehen blieben. Konkret: Gäste mit einer Nahost-Drehkreuzverbindung bis zum 8. Mai könnten weiterhin kostenlos umbuchen oder stornieren. Für den Reisezeitraum vom 9. bis 20. Mai sei eine kostenlose Umbuchung auf eine gleichwertige Reise möglich.

Ich will nicht in die Region reisen oder dort umsteigen – und nun?

Bei einer Reisewarnung ist diese Frage noch einfach zu beantworten: Dann können Urlauber in aller Regel von selbst ohne anfallende Stornierungskosten vom Reisevertrag zurücktreten – die Reisewarnung gilt als „starkes Indiz“, dass die Pauschalreise oder auch der Flug an das Reiseziel von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen erheblich beeinträchtigt wird, erklärt Reiserechtler Paul Degott.

Mit Blick auf den jetzt geltenden Sicherheitshinweis sagt der Anwalt: „Ob sich dieses starke Indiz nun maßgeblich abgeschwächt hat, wenn das Auswärtige Amt von einer Reisewarnung zu einem dringenden Abraten kommt, sehe ich nicht.“

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Wenn man die Reise kurzfristig absagt und den Reisepreis vom Veranstalter zurückverlangt, müsste man ohnehin noch näher begründen, warum man das tut. Die Hinweise des Auswärtigen Amtes seien als „amtliche Meinung, was die Sicherheitslage in den betreffenden Ländern angeht“, dann ein Teil davon, so Degott.

Der Rechtsanwalt rät, im Zweifel das Gespräch mit dem Veranstalter zu suchen. Zum Beispiel bei einer Pauschalreise mit Flug nach Fernost – ob Umstiege an einem der Golfdrehkreuze geplant sind und ob es auch anders gehen könnte.

Der Deutsche Reiseverband betonte in seiner Mitteilung: Die Entscheidung, welche Reisen Veranstalter ihren Kunden anbieten, erfolge unter Beachtung ihrer Fürsorgepflichten.

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Gilt das alles auch für Einzelbuchungen?

Nein, darauf haben die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes keinen Einfluss. Wer etwa mit Etihad oder Qatar Airways Flüge in oder über diese Länder bucht, muss das Risiko selbst einschätzen und tragen. Das gilt auch für Hotelbuchungen, die man einzeln getätigt hat.

Dann gilt: Kann die Dienstleistung, also der Flug oder die Übernachtung, angeboten werden, muss man sie in Anspruch nehmen – oder eben die Stornierungskosten tragen, die bei einer Absage womöglich anfallen.

pau mit dpa