Der Iran-Krieg betrifft in erster Linie die Menschen in den Golfstaaten, die in der Schusslinie von Angriffen stehen. Doch er wirbelt auch die Reisepläne tausender Menschen durcheinander: Viele fragen sich nicht nur, welche Flugrouten verfügbar sind, sondern auch, wie sicher einzelne Reiseländer in unmittelbarer Nähe der am Krieg beteiligten Staaten sind. Ein beliebtes Urlaubsziel – insbesondere in den anstehenden Osterferien – ist Ägypten. Im Nordosten grenzt das Land an Israel. Wie sicher ist eine Reise dorthin?
Zwar liegt Ägypten theoretisch in der Reichweite von iranischen Raketen. Allerdings hat das Auswärtige Amt (AA) bislang (Stand: 9. März 2026) keine Reisewarnung für das gesamte Land ausgesprochen. Seit Ausbruch des Krieges im Iran wurden lediglich die Sicherheitshinweise für Ägypten angepasst. Auch der Luftraum über Ägypten ist seit dem 28. Februar bislang nicht gesperrt worden. Flugrouten aus Deutschland Richtung Ägypten führen nicht über die Kriegsgebiete.
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Iran-Krieg: Fällt der Ägypten-Urlaub ins Wasser? Was das Auswärtige Amt rät
In Hinweisen des Auswärtigen Amtes zur derzeitigen Lage im Nahen Osten heißt es zur Reise in einzelne Länder im und um das Kriegsgebiet: „Wie sich die Lage entwickelt, ist gegenwärtig nicht absehbar.“ Offen ist auch, inwiefern sich das Kriegsgeschehen noch auf Flugreisen auswirkt. „Wir weisen darauf hin, dass Lufträume unangekündigt gesperrt werden können, was nicht nur die Anreise, sondern insbesondere auch Ihre Ausreise stark beeinträchtigen kann“, heißt es vom Auswärtigen Amt.
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Reisende sollten deshalb mit ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reisebüro in Kontakt bleiben und regelmäßig die Reise- und Sicherheitshinweise des AA prüfen. Wie den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes für Ägypten zu entnehmen ist, besteht seit mehreren Jahren eine Teilreisewarnung für einzelne Regionen.
Ägypten: Diese Teilreisewarnungen gelten für das beliebte Urlaubsland
Schon seit Längerem warnt das AA vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, in das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und in entlegene Gebiete der Sahara. Es warnt ausdrücklich davor, die Straße von Suez nach Taba zu nutzen. In diesen Gebieten finden demnach militärische Operationen statt. In der Vergangenheit ist es dort zu terroristischen Anschlägen gekommen.
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„Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten“, heißt es außerdem auf der Website des Auswärtigen Amtes. Die entlegenen Gebiete der Sahara sowie die Grenzgebiete zu Libyen und Sudan sind laut AA ebenfalls tabu. Auch dafür spricht das Amt eine Teilreisewarnung aus. Die Grenzgebiete sind Sperrzonen.
Ägypten-Urlaub: Hier sollten Reisende „besondere Vorsicht“ walten lassen
Grundsätzlich gehen etwaige Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes nach eigenen Angaben mit einem „dringenden Appell“ einher, Reisen in ein bestimmtes Land oder eine Region zu unterlassen. „Sie werden in der Regel dann ausgesprochen, wenn allen Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht“, heißt es auf der Website des AA. Demnach können Deutsche, die sich in diesem Land oder der Region eines Landes aufhalten, gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert werden.
Für die beliebte Urlaubsregion Hurghada etwa gilt keine Teilreisewarnung. Doch auch für solche Regionen in Ägypten, für die keine Teilreisewarnungen gelten, sollten Reisende „besondere Vorsicht“ walten lassen, empfiehlt das Auswärtige Amt. An belebten Orten und zu bestimmten Anlässen sollten Urlauber und Urlauberinnen demnach besonders aufmerksam sein. „Die Sicherheitslage in Ägypten ist aktuell insgesamt stabil und ruhig“, heißt es generell über Ägypten.
Aktuelle Nachrichten zum Krieg in Nahost
Ägypten: Was beim Schnorcheln, Wandern und bei Ausflügen in die Wüste zu beachten ist
Tauch- und Schnorcheltouren, Bergwanderungen und Ausflüge in die Wüste sollten nicht auf eigene Faust geplant werden, sondern in „hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung“ stattfinden. Auch Wüstenexkursionen sollten ausdrücklich nur über anerkannte Reiseanbieter durchgeführt werden. Ausflugsziele außerhalb gesicherter Orte und Straßenverbindungen sollen ebenfalls nicht ohne ortskundige Begleitung aufgesucht werden.
Laut Angaben des AA ist die Touristenpolizei in Ägypten unter der Rufnummer 126 erreichbar, die lokale Polizei unter 122. „Meist besteht die Möglichkeit, mit Englisch sprechendem Personal verbunden zu werden“, heißt es.

Ägypten & Zypern: Auswärtiges Amt rät zu Eintrag in „ELEFAND“
Wer sich in Ägypten aufhält, sollte sich regelmäßig zur aktuellen Lage in Ägypten informieren, den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte vor Ort Folge leisten und sich nicht in die Nähe von Militäreinrichtungen begeben. Das AA empfiehlt aktuell Reisenden weltweit, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes zu setzen. Das System nennt sich ELEFAND und steht für „Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland“. Die dort eingetragenen Daten sollten regelmäßig aktualisiert werden. Kommt es zu einem Katastrophenfall wie etwa einem Raketenangriff, kann die deutsche Botschaft im jeweiligen Land Kontakt mit registrierten Reisenden aufnehmen. Außerdem ist es möglich, im System einen Notfallkontakt anzugeben.
FUNKE-Mitarbeiter im Kriegsgebiet
Für das ebenfalls beliebte Reiseziel Zypern liegt keine Reisewarnung vor. Das AA schreibt lediglich: „Nach einem Drohnenangriff auf die britische Militärbasis Akrotiri am 2. März 2026 können weitere sicherheitsrelevante Vorfälle nicht ausgeschlossen werden.“ Der Deutsche Reiseverband (DRV) sagt auf Anfrage dieser Redaktion: „Nach der aktuellen Bewertung gibt es keinen Hinweis darauf, dass Urlaubsreisen nach Zypern oder in die Türkei derzeit ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen. Entsprechend werden Reisen weiterhin durchgeführt und auch angeboten.“ Weiter heißt es: „Sollte sich die Lage jedoch verändern und das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung aussprechen, werden die Veranstalter unverzüglich handeln.“
Die Verbraucherzentrale erklärt generell: „Ob die Reise erheblich beeinträchtigt ist, hängt immer von der Lage vor Ort und nicht etwa von der persönlichen Einschätzung des Reisenden ab. Wer aus Angst oder wegen Reiseunlust den Rücktritt erklärt, kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.“ Sie weist darauf hin: „Die unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände müssen während der Reisezeit vorliegen.“







