Meta, der Konzern hinter Facebook und Instagram, sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Mehrere Pornografie-Produktionsfirmen haben Klage eingereicht und werfen dem Unternehmen vor, illegal urheberrechtlich geschützte Erwachsenenfilme heruntergeladen zu haben – angeblich zum Training ihrer KI-Modelle.
2396 Pornos laut Klägern heruntergeladen
Die Pornofilmproduzenten Strike 3 Holdings und Counterlife Media entdeckten laut TorrentFreak einige ihrer Erwachsenenfilme auf Meta-eigenen IP-Adressen. Zusätzlich soll der Konzern ein „Stealth Netzwerk“ (Technologie zur Verschleierung von Internetverkehr) aus 2500 versteckten IP-Adressen genutzt haben, um weitere Downloads zu verschleiern.
In der beim zuständigen Bundesgericht in Kalifornien eingereichten Klage wird behauptet, dass die Filme über das BitTorrent-Protokoll – ein dezentrales System zum Austausch großer Dateien – für KI-Trainingszwecke heruntergeladen wurden. Meta soll die urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis heruntergeladen haben. Dabei wurden die Daten automatisch auch an andere Nutzer im selben BitTorrent-Netzwerk weitergegeben.
Nach Angaben der Porno-Produktionsfirmen soll Meta seit 2018 mindestens 2396 ihrer Filme heruntergeladen haben. Die Rechteinhaber fordern gesetzliche Schadensersatzzahlungen, die bei vorsätzlicher Urheberrechtsverletzung bis zu 150.000 Dollar pro Werk betragen können. Bei 2396 Filmen könnte die Schadenssumme auf bis zu 359 Millionen Dollar ansteigen.
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Nicht der erste Copyright-Vorwurf gegen Meta
Es ist nicht das erste Mal, dass Meta wegen fragwürdiger Trainingsdaten in die Kritik gerät. Vor einigen Monaten wurde bekannt, dass Mitarbeiter des Konzerns 81,7 Terabyte an urheberrechtlich geschützten Büchern heruntergeladen haben sollen. Mehrere Autoren hatten daraufhin Klage wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht.
Wie TorrentFreak berichtet, räumte Meta damals die Nutzung dieser Quellen für das Training seiner KI-Sprachmodelle ein. Gleichzeitig wies das Unternehmen die Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung zurück und berief sich teilweise auf das Fair-Use-Prinzip. Dieses erlaubt, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis für Zwecke wie Kritik, Kommentar, Nachrichten, Lehre oder Forschung zu nutzen.
Meta argumentierte unter anderem, dass die angeblichen Verstöße keinen Marktschaden verursacht hätten und nicht als Konkurrenz zu den Originalwerken angesehen werden könnten. Die Autoren hielten dagegen, dass das Herunterladen von Millionen Büchern nicht als faire Nutzung eingestuft werden könne. Der zuständige Bezirksrichter entschied zunächst zugunsten von Meta.
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Metas Verteidigung: „Nur für private Zwecke“
Diese Woche reichte Meta einen Antrag auf Abweisung der Klage ein. Laut TorrentFreak argumentiert das Unternehmen, es gebe keine Beweise für zentral gesteuerte rechtswidrige Aktivitäten im Unternehmensnetzwerk. Dies wäre „unsinnig“, so Meta, zumal Strike 3 bereits 2018 rechtswidrige Aktivitäten protokolliert habe – Jahre bevor Meta mit dem Training seiner Video-Modelle begonnen habe.
Meta-Anwälte führen zudem an, dass die Nutzungsbedingungen von Meta-AI das Generieren von Erwachsenen-Videos verbieten. Da es keine Beweise dafür gebe, dass Meta diese Aktivität angeordnet habe, könne das Unternehmen nicht für direkte Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden.
Der Tech-Konzern bestreitet die Vorwürfe nicht nur, sondern bietet auch eine alternative Erklärung an: Mitarbeiter oder Besucher könnten die Raubkopien für den persönlichen Gebrauch heruntergeladen haben. Auch das geringe Download-Volumen spreche dafür – besonders im Vergleich zu den Datenmengen, die für KI-Training typischerweise benötigt werden.
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Meta bezeichnet Kläger als „Copyright-Trolle“
In ihrer Klage verwiesen die Produktionsfirmen auch auf Tausende IP-Adressen außerhalb des Meta-Netzwerks, die angeblich zur Verschleierung der herunterladenen Daten genutzt wurden. Diese Adressen hätten korrelative Aktivitäten gezeigt, was die Firmen als weiteren Beweis für Fehlverhalten werten.
Meta weist jedoch auch diese Behauptung zurück und merkt an, dass der zeitliche Ablauf dieser Aktivitäten erneut eher auf persönliche Nutzung als auf ein orchestriertes System hindeute.
Strike 3 Holdings und Counterlife Media haben nun zwei Wochen Zeit, dem Antrag auf Abweisung zu widersprechen. Danach kann Meta eine Erwiderung einreichen. Anschließend wird das kalifornische Bundesgericht entscheiden, ob das Verfahren weitergeht.





