Die Kommunalwahlen in NRW sind ein organisatorischer Mammutakt. Rund 13,7 Millionen Menschen sind zur Wahl aufgerufen, über 100.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden gebraucht. Ein Überblick über wichtige und kuriose Fragen zur Wahl am Sonntag, 14. September 2025.

NRW-Kommunalwahlen 2025: Wer wird gewählt?

Kommunalwahlen sind Wahlen in Städten, Gemeinden und Kreisen. Dabei geht es oft um alltägliche Fragen wie den Zustand der Schulen, um Sauberkeit oder die Lage in den Innenstädten. In NRW finden am 14. September 2025 gleich mehrere Abstimmungen statt:  Gewählt werden nicht nur Stadt- und Gemeinderäte, sondern auch Bezirksvertretungen, Kreistage, Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister, außerdem Integrationsräte und das Ruhrparlament.

Landesweit entscheiden die Wählerinnen und Wähler in NRW über rund 20.000 Mandate in den Kommunalparlamenten der Städte und Kreise sowie im Ruhrparlament. Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 14. September, um 8 Uhr und sie schließen um 18 Uhr. Die Adresse des Wahllokals steht in der Wahlbenachrichtigung. Die Landeszentrale für politische Bildung erinnert: Unbedingt mitbringen sollte man den Personalausweis oder die Wahlbenachrichtigung. 

Kann ich noch um 18.01 Uhr wählen?

Es kommt darauf an. Ein Sprecher der Landeswahlleiterin betont: Wer vor 18 Uhr bereits im Wahlraum steht oder aus Platzgründen noch davor wartet, der darf auch um 18.01 Uhr noch seine Stimme abgeben. Wer allerdings erst nach 18 Uhr im Wahlraum ankommt, hat leider Pech gehabt.

Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland ist die Kommune die kleinste politische Einheit. Nach der kommunalen Gebietsreform 1975 existieren in Nordrhein-Westfalen 396 Gemeinden, davon 23 Großstädte mit dem Status einer kreisfreien Stadt.

Landeszentrale für politische Bildung

Wer darf zur Kommunalwahl in NRW gehen?

In einer Stadt wählen darf, wer dort wohnt, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes besitzt und mindestens 16 Jahre alt ist. Landesweit sind rund 13,7 Millionen Menschen wahlberechtigt – es ist die größte Kommunalwahl in Deutschland. Im Ruhrgebiet sind rund vier Millionen Menschen wahlberechtigt.

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Wie viele Stimmen habe ich bei der NRW-Kommunalwahl?

Man bekommt für jede der Wahlen einen separaten Stimmzettel. Pro Stimmzettel darf man ein Kreuz machen.

  • In Großstädten gibt es drei Stimmzettel (Oberbürgermeister, Rat, Bezirksvertretung)
  • In kreisangehörigen Städten und Gemeinden gibt es vier Stimmzettel (Bürgermeister, Stadt- bzw. Gemeinderat, Landrat, Kreistag)
  • Im Ruhrgebiet gibt es noch einen weiteren Stimmzettel für alle: Das violette Papier steht für die Wahl zum Ruhrparlament.

Im Unterschied zur Bundes- oder Landtagswahl hat man auch bei der Ratswahl nur eine Stimme. Mit ihr wählt man gleichzeitig einen Direktkandidaten bzw. eine Direktkandidatin im Wahlbezirk sowie die Reserveliste der dazugehörigen Partei. Auch bei der Bezirksvertretung und der Ruhrparlamentswahl hat man je nur eine Stimme. Man wählt jeweils eine Partei.

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Wie viele Stimmen brauchen Kandidaten und Parteien für einen Wahlsieg?

Das kommt auf die Wahl an. Für die (Ober-)Bürgermeister und den Landrat gilt: Wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen bekommt, gewinnt die Wahl. Sollte es keine eindeutige Mehrheit geben, folgt eine Stichwahl. Der Tag für Stichwahlen ist Sonntag, 28. September, 8 bis 18 Uhr.

Bei der Wahl der Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte gibt es keine Sperrklausel für die Parteien. Anders bei den Bezirksvertretungen und dem Ruhrparlament: Hier müssen Parteien und Wählergruppen mindestens 2,5 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten. Die 91 Sitze im Ruhrparlament werden nach dem Verhältniswahlrecht verteilt. Die stärkste Partei oder Wählergruppe erhält also auch die meisten Sitze im Ruhrparlament.

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Integrationsrat: Was ist das und wer wird dort gewählt?

Am 14. September werden auch die Integrationsräte neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle Menschen einer Stadt, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder diese durch Einbürgerung erhalten haben. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, in der sie an der Wahl teilnehmen wollen.

Der Integrationsrat versteht sich als Sprachrohr der Zugewanderten in einer Stadt. Er ist ein eigenständiges Gremium, mit dem sich der Rat in Integrationsfragen abstimmt. Hat ein Ort mehr als 5000 Bewohner, muss es einen Integrationsrat geben. Künftig wird der Integrationsrat als Ausschuss stärker an den Stadtrat angebunden werden.

Die Integrationsräte sind die politischen Repräsentationsgremien der Migrantinnen und Migranten in NRW auf kommunaler Ebene und werden von ihnen gewählt.

Landesintegrationsrat NRW

Noch eine Wahl am 14. September 2025: Was ist das Ruhrparlament?

Am Tag der Kommunalwahl 2025 wird im Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) auch die Verbandsversammlung, das sogenannte Ruhrparlament, gewählt. Es steuert die Arbeit des RVR, entscheidet über dessen Haushalt und legt dadurch Schwerpunkte fest. Das Ruhrparlament wird erst zum zweiten Mal direkt von den Menschen in der Region gewählt. Auf dem violetten Stimmzettel stehen 17 Parteien, die um einen Platz wetteifern.

Zu den Wahlberechtigten zählen Menschen in:

  • Bochum
  • Bottrop
  • Essen
  • Dortmund
  • Duisburg
  • Gelsenkirchen
  • Hagen
  • Hamm
  • Herne
  • Mülheim an der Ruhr
  • Oberhausen
  • Kreis Recklinghausen
  • Kreis Wesel
  • Kreis Unna
  • Ennepe-Ruhr-Kreis
Der Hauptsitz des Regionalverbands Ruhr in Essen.
Der Hauptsitz des Regionalverbands Ruhr in Essen.© Regionalverband Ruhr | Volker Wiciok

Smiley oder Kreuz: Wie muss ich meine Wahl deutlich machen?

Die meisten Wählerinnen und Wähler dürften ihre Wahl mit einem Kreuz markieren. Es muss aber kein Kreuz sein. Im Prinzip ist auch jede andere Markierung erlaubt, die die Wahlabsicht eindeutig zeigt - etwa ein Häkchen oder Kreis. Laut Sprecher der Landeswahlleiterin wird eine Stimme auch dann nicht ungültig, wenn man seine Wahl außerhalb des dafür vorgesehenen Kreises kennzeichnet. Es müsse aber deutlich zu erkennen sein, welcher Wahlvorschlag gekennzeichnet wurde.

Schwieriger ist das bei einem Smiley-Gesicht oder ähnlichen Symbolen. Im Einzelfall könne das ebenfalls zur Ungültigkeit führen, da diese Symbole mehrdeutig seien und daher keinen eindeutigen Wählerwillen erkennen lassen könnten, so der Sprecher.

Verfassungswidrige Symbole sind verboten und machen die Stimmabgabe ungültig. Der Stimmzettel ist auch kein Schmierblatt: Notizen machen ihn ebenfalls ungültig.

Muss ich mich fürs Wählen besonders schick machen?

Viele Menschen kleiden sich am Wahltag gern besonders, es gibt aber keinen Dresscode. Der Wahlvorstand darf da eingreifen, wo die allgemeine Ordnung im Wahllokal gestört wird. Wahlwerbung ist in den Wahllokalen untersagt - dazu gehört auch ein Parteilogo auf dem T-Shirt.

Wählen mit Hund: Das ist grundsätzlich erlaubt.
Wählen mit Hund: Das ist grundsätzlich erlaubt.© TLZ | Jacob Schröter

Darf ich mich selbst in der Wahlkabine fotografieren?

Es ist verboten, sich beim Abstimmen in der Wahlkabine zu fotografieren oder zu filmen. Die Wahl ist geheim und frei. Für den Wahlraum selbst gibt es nach Angaben des Innenministeriums keine Verbotsregel. Es obliege dem Wahlvorstand vor Ort, im Einzelfall zu entscheiden, ob etwa zur Wahrung des Wahlgeheimnisses das Filmen oder Fotografieren zu verbieten ist. 

Darf mein Kind mit in die Wahlkabine?

Bei Kleinkindern wird es meist erlaubt, sie mitzunehmen – im Zweifel entscheidet der Wahlvorstand. Tiere sind im Wahllokal nicht verboten – wenn es nicht in einem Gebäude liegt, das für Tiere nicht zugänglich ist. Haben andere Wähler Angst vor dem Tier, kann der Wahlvorstand im Zweifel darum bitten, es draußen zu lassen.

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Wieso blicken kleinere Parteien eher mit Sorge auf diese Kommunalwahl?

Insbesondere in Großstädten mit großem Rat befürchten kleinere Fraktionen, Einfluss und Geld zu verlieren. Hintergrund ist eine Änderung der Gemeindeordnung NRW, die das Land im Juli beschlossen hat. Danach richtet sich die Mindestgröße einer Fraktion künftig nach der Größe des Kommunalparlaments.

Für einen Rat mit mehr als 90 Sitze gilt: Eine Partei muss nun fünf statt bislang drei Sitze haben, um eine Fraktion bilden zu können. Ansonsten bekommt sie den Status einer Gruppe, kann damit keine eigenen Anträge mehr stellen und bekommt weniger Gelder. In Duisburg hat das für Kritik bei kleineren Parteien gesorgt. Auch im Ruhrparlament wird die Änderung wohl Folgen haben.