Rund sieben Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nutzen oder halten mittlerweile Kryptowerte. Diese Besitzer von Bitcoin und Co. müssen sich mit dem Gedanken anfreunden, dass die Steuer auf Verkaufsgewinne steigen könnte. Die Bundesregierung ist an dem Thema dran, die Grünen haben einen Gesetzentwurf, die Linken einen Antrag dazu in die Beratungen des Bundestages geschickt.

47,3 Milliarden Euro hätten „deutsche Kryptonutzer hochgerechnet im Jahr 2024 an realisierten Kryptogewinnen erwirtschaftet“, schreibt Professor Co-Pierre Georg von der Frankfurt School of Finance. Das Wenigste davon dürfte versteuert worden sein. Bisher sind Kryptowerte im Einkommensteuergesetz eingestuft wie beispielsweise Antiquitäten, Oldtimer oder Gemälde. Verkaufserlöse werden nur im ersten Jahr nach dem Kauf besteuert, danach nicht mehr.

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Mögliche Gründe dafür: Je länger der Erwerb zurückliegt, fällt es dem Finanzamt mitunter schwer, den Ausgangswert und auf dieser Basis die Höhe der Gewinnsteuer zu ermitteln. Außerdem gehe es bei alten Objekten im Privatbesitz nicht in erster Linie um Gewinnerzielung, erklären Fachleute. Die noch recht neuen Kryptowerte rutschten 2013 in diese Regelung hinein. Mittlerweile haben sie sich jedoch zu gigantischen Märkten mit hohen Spekulationsgewinnen entwickelt.

So geraten diese Anlageobjekte jetzt in den Blick des Finanzministeriums. Hausherr Lars Klingbeil (SPD) braucht noch einige Milliarden Euro, um den Haushaltsplan für 2027 zu bauen. Grundsätzlich haben sich Union und SPD deshalb geeinigt, dass auch Kryptosteuern eine Rolle spielen könnten. Ein Gesetzentwurf sei in Kürze zu erwarten, erklärt das Ministerium. Details gibt es bisher nicht.

Bitcoin & Co.: Grüne und Linke fordern höhere Steuern auf Kryptogewinne

Gelegenheit für die Grünen, die Regierung unter Druck zu setzen. „Verkaufsgewinne aus Kryptoanlagen sollten immer besteuert werden, nicht nur bis zu einem Jahr nach dem Kauf“, sagt Max Lucks, grüner Finanzpolitiker im Bundestag. Die Oppositionspartei schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, Verkaufsgewinne in jedem Fall mit dem persönlichen Einkommensteuersatz der Verkäuferinnen und Verkäufer zu belasten – bis zu 45 Prozent. Gelten soll das allerdings erst für Käufe und Verkäufe ab Anfang 2026. Erhoffte Einnahmen für den Staat: bis zu fünf Milliarden Euro jährlich.

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Die Linken im Bundestag gehen die Sache ähnlich an. In ihrem Antrag schlagen sie allerdings vor, die Kryptogewinne der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen, die beispielsweise auch für Aktien gilt. Dieser Steuersatz beträgt 25 Prozent. „Das Modell ermöglicht es, Kryptobörsen analog zu Börsen in die Pflicht zu nehmen“, erklärt Linken-Finanzpolitikerin Isabelle Vandre.

Die Union ist allerdings skeptisch. „Die einjährige Spekulationsfrist ist kein Privileg für Kryptowährungen, sondern Ausdruck eines bewährten Grundsatzes im Steuerrecht“, betont Fritz Güntzler, der finanzpolitische Sprecher von CDU und CSU. Private Vermögensgegenstände wie Kleidung, Kunst und Krypto würden nicht als relevante Einkünfte behandelt. „Das verhindert zugleich eine steuerliche Berücksichtigung privater Verluste“, sagt Güntzler.