Günstiger und klimafreundlicher Solarstrom vom Dach war bislang denen vorbehalten, die eine eigene Immobilie mit Photovoltaik-Anlage besitzen. Wer zur Miete wohnt, kann mit einem Balkonkraftwerk zumindest eine kleinere Strommenge für den Bedarf erzeugen. Scheint die Sonne, decken Mini-Solaranlagen mit Stecker zumindest den Stand-by-Verbrauch wichtiger Elektrogeräte wie etwa Kühlschrank oder Router.
Neue Regeln sollen sogenannte Mieterstrommodelle attraktiver machen. Mieterstrom ist Strom, der etwa durch Photovoltaikanlagen auf dem Dach eines Mietshauses erzeugt wird. Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, verkaufen Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaften diesen Strom direkt an die Mieter im Haus. Sie bekommen die Energie in der Regel einige Cent günstiger als bei üblichen Stromanbietern wie den Grundversorgern, denn Mieterstrom ist in der Regel von Netzentgelten und Abgaben befreit. Aber auch Vermieter können profitieren.
Was sich so einfach anhört, ist in der Praxis oftmals kompliziert, denn es gibt verschiedene Modelle. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie funktioniert das klassische Mieterstrom-Modell?
Wird auf einem Wohnhaus eine PV-Anlage errichtet oder zieht ein Mieter in ein Haus, auf dem schon ein System installiert ist, wird der Vermieter ein Angebot für Mieterstrom machen, erklärt das Verbraucherportal Finanztip. Das klassische Modell sieht vor, dass die Mieter eines Gebäudes vollständig mit Strom versorgt werden, der größtenteils aus der PV-Anlage stammt. Den restlichen Bedarf deckt der Vermieter durch den Zukauf von Netzstrom ab. So entsteht die sogenannte Vollversorgung: „Der Vermieter versorgt seine Mieter mit dem Strom vom Dach. Erzeugt die Solaranlage zu bestimmten Zeiten zu wenig oder gar keinen Strom, bekommt der Mieter den benötigten Strom aus dem öffentlichen Netz“, sagt Martin Brandis, Energieberater bei der Verbraucherzentrale.
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Der Vermieter wird bei diesem Modell zum Stromlieferanten mit den entsprechenden Rechten und Pflichten, informiert die Bundesnetzagentur. Er muss etwa den zusätzlichen Strom zukaufen und dafür einen gesonderten Stromliefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen abschließen. „Das hält viele Vermieter von kleineren Mehrfamilienhäusern von der Nutzung dieses Modells ab“, erklärt Martin Brandis. „Denn es ist rechtlich kompliziert und bürokratisch aufwendig.“
Wichtig: Der Mieter kann nicht gezwungen werden, Mieterstrom zu beziehen. „Es ist nicht zulässig, dass der Vermieter den Bezug von Mieterstrom als verpflichtenden Bestandteil des Wohnraummietvertrags aufnimmt“, erklärt Alexander Steinfeldt, Energieexperte der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Der Mieterstromvertrag ist ein eigenständiger Vertrag zwischen Mieter und Betreiber, den Mieter aktiv abschließen können. Sie müssen das Angebot aber nicht annehmen.
Welches alternatives Mieterstrom-Modell gibt es?
Ein anderes Modell ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Dabei entfallen die Lieferantenpflichten größtenteils. Dieses Modell wurde im Mai 2024 mit dem Solarpaket I verabschiedet, mit dem Ziel, eine weniger bürokratische Alternative zum Mieterstrom anzubieten, so die Verbraucherzentrale. Kern des Modells ist die Teilversorgung: Dabei wird nur der Strom an die Mieter vermarktet, der von der installierten Solaranlage produziert wurde. Ihren zusätzlichen Strombedarf beziehen die Haushalte weiterhin bei einem Stromversorger ihrer Wahl.
„Um dieses Modell der GGV zu realisieren, ist die Installation eines Smartmeters in jeder Wohnung notwendig“, so Brandis von der Verbraucherzentrale. „Ist die smarte Technik vorhanden, kann der individuelle Stromverbrauch der Mieter ermittelt und abgerechnet werden.“
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Ab 1. Juni 2026 sollen Anlagenbetreiber – unter bestimmten Voraussetzungen – lokal produzierten Strom auch mit Nachbarn aus dem ganzen Quartier teilen können. Eine Gesetzesänderung ermöglicht das sogenannte Energy Sharing dann auch in Deutschland und vereinfacht die Auflagen dafür. Betreiber einer Photovoltaik-Anlage werden hier von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. Anders als beim Mieterstrom geht es auch hier nicht um eine Vollversorgung mit Strom, sondern nur darum, überschüssigen PV-Strom zu teilen.

Lohnt sich Mieterstrom finanziell für Mieter?
Laut Bundesnetzagentur darf der zu zahlende Strompreis für den Mieterstrom und den zusätzlichen Strombezug 90 Prozent des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht überschreiten. „Allerdings kann dieser Preis höher liegen als der von anderen Wettbewerbern auf dem Markt“, so Brandis.
Dass Mieterstrom in der Regel günstiger ist, hat mehrere Gründe. Bei Strom, der nicht durch das öffentliche Stromnetz fließt, fallen keine Entgelte für die Nutzung der Leitung und des Weges an. Zudem entfallen Umlagen auf den Strompreis sowie die Stromsteuer, merkt Finanztip an.
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Wenn sich Mieter entschließen, irgendwann doch wieder einen anderen Stromanbieter zu beauftragen, dann können sie jederzeit vertragsgemäß wechseln. „Der Vermieter kann sie davon nicht abhalten. Er trägt das Risiko, dass er seinen Strom an die Bewohner absetzen kann“, so Brandis.
Wann profitieren Vermieter von Mieterstrom?
„Für Vermieter kann Mieterstrom eine zusätzliche Einnahmequelle sein“, so Alexander Steinfeldt. Zumal es in Deutschland für Mieterstrom und Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten gibt. Besonders relevant ist hier der Mieterstromzuschlag nach dem Erneuerbare‑Energien-Gesetz (EEG) – dabei erhalten Betreiber einer PV-Anlage für jede Kilowattstunde lokal erzeugten und verbrauchten Strom einen Zuschlag.
Der Mieterstromzuschlag wird jedoch nur unter Bedingungen gezahlt. So gilt die Förderung nur für Solarstrom aus PV-Anlagen, die seit 25. Juli 2017 in Betrieb gingen. Strom aus anderen Energiequellen wie Windkraft oder Blockheizkraftwerken ist nicht förderfähig. Wichtig ist auch: Nimmt der Vermieter als Lieferant die gesetzliche Förderung in Anspruch, ist er verpflichtet, den MIeter vollständig mit elektrischer Energie zu versorgen.
Der Nachteil für Vermieter: Mieterstrom ist wirtschaftlich nicht leicht kalkulierbar – etwa wenn weniger Mieter teilnehmen als erwartet. Daher lässt sich nicht pauschal sagen, wann sich Mieterstrom rechnet. Prinzipiell gilt: „Die Amortisationszeit einer Solaranlage hängt von der produzierten Solarstrommenge sowie dem Anteil des an die Mieter vermarkteten Solarstroms ab“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Solarwirtschaft. Wie effizient die Solaranlage selbst sei, hinge unter anderem von der Lage, Ausrichtung, Sonneneinstrahlung, etwaiger Verschattung sowie den verwendeten Komponenten ab. (mit dpa)





