Milliardeneinsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden wohl kommen – die Frage ist nur, wo und in welchem Umfang sie stattfinden. Von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kamen jetzt dazu neue Vorschläge.

Der Verband sprach sich nun unter anderem für ein Ende der Beitragsfreiheit für mitversicherte Ehepartner, die keine oder nur geringe Einkommen erzielen, aus. Sie sollten künftig den Mindestbeitrag von rund 220 Euro im Monat für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) selbst aufbringen. Darüber hinaus wollen die Arbeitgeber auch die 2013 abgeschaffte Praxisgebühr von zehn Euro in veränderter Form wieder einführen.

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Diese solle nicht nur, wie früher, einmal im Quartal, sondern bei jedem Arztbesuch anfallen. Damit ließen sich unnötige Konsultationen vermeiden und die Patienten besser steuern. Zudem fordert der Verband, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel auf sieben Prozent zu senken und die Selbstbeteiligung für Versicherte auszuweiten. Lob für das Maßnahmenpaket kam am Freitag aus der Union.

„Die Vorschläge des BDA sind richtig: Sie greifen zentrale Punkte auf, die im Gesundheitssystem längst überfällig sind und zeigen deutlich, dass in unserem Gesundheitssystem erhebliche Effizienzreserven liegen – Schätzungen zufolge bis zu 40 Milliarden Euro“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Simone Borchardt, dieser Redaktion.

Krankenversicherung: Union nennt Stellschrauben für GKV-Reform

Um diese Potenziale zu nutzen, brauche es jedoch mehr als punktuelle Sparmaßnahmen, fuhr die Gesundheitspolitikerin weiter fort. „Wir müssen den Mut haben, echte Reformen anzugehen, die das System als Ganzes neu denken. Einzelne Stellschrauben zu justieren reicht nicht: Wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz, der Finanzierung, Strukturen und Versorgung gemeinsam betrachtet – ohne Denkverbote“, sagte sie. Mit der GKV-Finanzkommission sei dafür ein wichtiger Schritt gemacht worden.

Borchardt plädierte mit Blick auf Reformen vor allem dafür, Strukturen stärker in den Fokus zu nehmen und diese moderner und effizienter zu gestalten. Eine sektorenübergreifende Versorgung sei dabei entscheidend. „Etwa vier Millionen Behandlungsfälle könnten schon heute ambulant erfolgen, was nicht nur Kosten senkt, sondern auch Personalressourcen schont und die Patientinnen und Patienten entlastet“, sagte sie. Auch die Digitalisierung könne einen Beitrag leisten. „Künstliche Intelligenz, digitale Dokumentation und moderne Vernetzung helfen, Abläufe zu vereinfachen und Versorgungsprozesse zu beschleunigen“, so Borchardt. Zugleich müssten Prävention und Gesundheitskompetenz stärker in den Mittelpunkt rücken.

Krankenversicherung: Patientenschützer schlägt anderen Weg vor

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, lehnte den BDA-Vorstoß hingegen ab. „Auf dem Rücken der Familien lassen sich die Finanzlöcher der gesetzlichen Krankenversicherung nicht stopfen“, sagte er dieser Redaktion. Zum konkreten Vorschlag, die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern abzuschaffen, sagte Brysch, es gebe viele Gründe für nicht berufstätige Ehepartner: „Diese reichen von Kindererziehung, über Krankheit bis hin zur Pflege von Angehörigen. Heutzutage sind Alleinverdienende in den Familien ein Auslaufmodell.“

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Der Bundesregierung empfahl Brysch stattdessen, „die über 77 Milliarden Euro Subventionen an die deutschen Arbeitgeber zu kürzen“. Mit diesem Geld könnten die Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung für die nächsten zehn Jahre stabil gehalten werden, so der Patientenschützer.

Auch die Krankenkasse AOK sprach sich gegen weitere Belastungen für Versicherte aus: Dass die Arbeitgeber erhöhte Zuzahlungen, eine Kontaktgebühr sowie eine Einschränkung der Familienversicherung vorschlagen, „erscheint angesichts der bestehenden Ineffizienzen, unfairen Lastenverteilung und historisch hohen Beitragssätzen nicht angemessen und überzogen“, erklärte AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann gegenüber dieser Redaktion.