Die Bundesregierung will einem Medienbericht zufolge am Mittwoch höhere Sozialbeiträge für Gutverdienende auf den Weg bringen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (DPA) berichtete, sollen die Ministerinnen und Minister in ihrer Kabinettssitzung eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen beschließen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höheren Einkommen werden damit ab Januar die Zahlungen für die gesetzliche Krankenkasse und die Rentenversicherung steigen.
Beiträge: Veränderungen bei mehreren Millionen Angestellten ab Januar
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung erhoben werden. Das Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Die Bundesregierung legt jährlich routinemäßig die neue Beitragsbemessungsgrenze fest, basierend auf der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter von Arbeitnehmern.
Ab Januar werden laut DPA zufolge die Rentenbeiträge auf Einkommen bis 8450 Euro monatlich erhoben, bislang waren es 8050 Euro. Hintergrund sind laut Ministerium Gesetzesregelungen für eine regelmäßige Fortschreibung der Rechengrößen. Die Erhöhung betrifft dem Bericht zufolge rund 2,1 Millionen Angestellte. Die Erhöhung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führt demnach bei 5,5 Millionen Beschäftigten zu höheren Abgaben: Dort steigt die Beitragsgrenze von 5512,50 auf 5812,50 Euro.
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Das Ministerium erläuterte, von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen seien nur diejenigen betroffen, die bisher über diesen Grenzen lagen. Für die überwiegende Mehrheit der Versicherten ergebe sich keine Veränderung. Mit der Fortschreibung werde sichergestellt, dass sich Versicherte entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen. Auch die Renten würden jährlich mit der Lohnentwicklung angepasst.
Der Kabinettsbeschluss soll dem Bericht zufolge ohne weitere Aussprache erfolgen. Alle Ministerien haben der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze demnach bereits vorab im regierungsinternen Koordinierungsverfahren, der sogenannten Ressortabstimmung, zugestimmt. Mit dem Kabinettsbeschluss tritt die Verordnung dann in Kraft, der Bundestag muss nicht mehr zustimmen.
afp/dpa


