Der Beginn einer Berufsausbildung markiert den Eintritt in einen neuen Lebensabschnitt, der mit einer ersten eigenen Vergütung mehr finanzielle Unabhängigkeit bietet. Damit gehen jedoch auch vertragliche und steuerrechtliche Fragen einher.
Hier erfahren Sie, was die Sparkassen ausmacht und was sie für Sie tun können.
Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung
Entgeltformen unterscheiden sich in ihrer Struktur. Lohn wird für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden gezahlt. Bei Urlaubszeiten entfällt der Anspruch auf Stundenlohn, sofern keine Fortzahlungsregelungen greifen. Ein Gehalt hingegen wird monatlich als fester Betrag ausgezahlt, unabhängig von Urlaubstagen. In der Berufsausbildung wird rechtlich von einer Ausbildungsvergütung gesprochen, die ebenfalls als fester monatlicher Betrag ausgezahlt wird.
Brutto und Netto
Das Bruttoentgelt ist die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Summe vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Das Nettoentgelt entspricht dem Betrag, der nach allen gesetzlichen Abzügen auf das Bankkonto überwiesen wird. Die Differenz wird vom Arbeitgeber direkt an die zuständigen Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger abgeführt.
Steuern und Sozialabgaben
Zu den Steuern zählt primär die Lohnsteuer, die der Finanzierung staatlicher Aufgaben und der öffentlichen Infrastruktur dient. Sofern keine Erklärung zum Kirchenaustritt vorliegt, wird zusätzlich Kirchensteuer erhoben. Die Sozialabgaben setzen sich aus Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammen. Diese Pflichtversicherungen sichern Auszubildende im Krankheitsfall, bei Pflegebedürftigkeit, im Alter sowie bei Erwerbslosigkeit ab.
Tarifverträge
Ein Tarifvertrag wird zwischen den Arbeitgeberverbänden einer Branche und den zuständigen Gewerkschaften ausgehandelt. Er regelt Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche sowie Entgeltstrukturen und Ausbildungsvergütungen. Ist ein Betrieb tarifgebunden, gelten diese Vereinbarungen direkt. Bei Nicht-Tarifbindung darf die Vergütung gemäß rechtlicher Vorgaben in der Regel maximal 20 Prozent unter dem branchenüblichen Tarifniveau liegen.
Mindestausbildungsvergütung
Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO). Die Mindestsätze werden jährlich angepasst. Für Ausbildungsstarts ab dem Jahr 2026 gelten beispielsweise folgende gesetzliche Mindestbeträge im ersten Lehrjahr (mit prozentualen Anstiegen in den Folgejahren):
- 2026: 724 Euro
- 2027: 854 Euro
- 2028: 977 Euro
Für schulische Ausbildungen oder Sonderregelungen (z. B. in einigen Pflegeberufen) gelten zum Teil abweichende Bestimmungen.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Reicht die Ausbildungsvergütung nicht für den Lebensunterhalt oder die Miete einer eigenen Wohnung am Ausbildungsort aus, kann für die erste betriebliche Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden. Die Bewilligung und Höhe hängen vom eigenen Einkommen sowie dem Einkommen der Eltern ab. Der Antrag ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen.
Unterhalt und Kindergeld
Eltern sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Kinder während der ersten Berufsausbildung finanziell zu unterstützen. Zudem besteht bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld. Wohnen Auszubildende nicht mehr im elterlichen Haushalt, kann das Kindergeld direkt an diese abgezweigt werden, sofern die Eltern keinen entsprechenden Unterhalt leisten.
Nebentätigkeiten
Eine Nebenbeschäftigung während der Ausbildung ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch rechtlichen Vorgaben:
- Mitteilungspflicht: Der Ausbildungsbetrieb muss vorab informiert werden. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen, wenn die Ausbildungsleistung beeinträchtigt wird oder eine Konkurrenztätigkeit vorliegt.
- Arbeitszeitgesetz und Jugendschutz: Das Arbeitszeitgesetz bzw. bei Minderjährigen das Jugendarbeitsschutzgesetz muss eingehalten werden.
- Geringfügige Beschäftigung: Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro pro Monat (dynamisch an den allgemeinen Mindestlohn gekoppelt).
Die Sparkassen als Arbeitgeber
Die Sparkassen-Finanzgruppe vereint eine über 200-jährige Tradition im deutschen Bankenwesen mit einer flächendeckenden Präsenz in der Region. Als größter Finanzkonzern Europas und einer der bedeutendsten gewerblichen Arbeitgeber und Ausbilder in Deutschland beschäftigt die Gruppe bundesweit rund 282.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Fundament dieser starken Gemeinschaft bilden die rund 350 regional verankerten Sparkassen, die zusammen mit den Landesbanken, Landesbausparkassen, Regionalverbänden und weiteren Verbundunternehmen ein dichtes Netz an Finanzdienstleistungen und Karrieremöglichkeiten bieten.
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