Kredite sind Verbindlichkeiten, die oftmals über mehrere Jahre abgetragen werden. Um früher als beim Vertragsabschluss geplant schuldenfrei zu sein, bieten sich Sondertilgungen oder eine Erhöhung der Raten an. Die jeweiligen Möglichkeiten und Nebenbedingungen sind im Vertrag hinterlegt. Allerdings wird bei vorzeitigem Abbezahlen des Kredites eine Vorfälligkeitsentscheidung an den Kreditgeber fällig.
Hier erfahren Sie, was die Sparkassen ausmacht und was sie für Sie tun können.
Sondertilgungen verkürzen die Laufzeit des Kredits
Wurden im Kreditvertrag Sondertilgungen vereinbart, kann man einen bestimmten Teilbetrag oder auch den vollständigen Ratenkredit zurückzahlen. Das senkt die Restschuld und verkürzt die Laufzeit. Allerdings muss man beachten, wie hoch die Sondertilgung maximal sein darf und wie oft man diese in Anspruch nehmen darf.
Je nach Vertragswerk können Raten erhöht werden
Hat man einen Abruf- oder Rahmenkredit abgeschlossen, erfolgt die Rückzahlung, einschließlich der Zinsen, flexibel. Man entscheidet selbst, wann man wie viel tilgen will. Meistens wird aber eine monatliche Mindestrückzahlung vereinbart. Durch eine Ratenerhöhung lässt sich der Kredit schneller abbezahlen.
Wurde ein flexibler Immobilienkredit vereinbart, kann man die Tilgungsrate häufig mehrfach während der Zinsbindung anpassen. Manche Kreditinstitute geben dem Kreditnehmer auch bei besonderen Lebensereignissen, wie der Geburt eines Kindes, die Möglichkeit, die Rate zu verändern.
Wann eine Vorfälligkeitsentscheidung ins Spiel kommt
Kredite können vor dem Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt werden, doch dem Kreditinstitut entfallen dadurch Zinserträge, die zuvor eingeplant wurden. Deswegen wird bei vorzeitiger Tilgung eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig, die den Verlust für das Kreditinstitut kompensieren soll.
Ratenkredite werden in festen, gleichbleibenden Raten getilgt. Sie können zwar jederzeit vorzeitig zurückgezahlt werden, allerdings nicht über eine Anpassung der Rate. Bei einer beschleunigten Rückzahlung fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung von maximal einem Prozent des Rückzahlungsbetrags an. Beträgt die restliche Laufzeit weniger als ein Jahr, wird nur eine Entschädigung von 0,5 Prozent fällig. In der Regel spart man bei einer vorzeitigen Rückzahlung sogar: Das liegt daran, dass der Zinssatz von 0,5 bis 1 Prozent der Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel unter dem vereinbarten Zinssatz des Kredits liegt.
Auch Immobilienkredite kann man vorzeitig abzahlen. Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, erfahren Kreditnehmer bei einem Beratungsgespräch mit dem jeweiligen Kreditinstitut. Um sich im Vorfeld darüber zu informieren, bietet die Stiftung Warentest im Internet einen Rechner an, der die maximale gültige Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung angibt.
Nutzen Sie zu Krediten einen Expertenrat
Kredite sind das Kerngeschäft einer Bank. Es gibt zahlreiche Varianten mit unterschiedlichsten Bedingungen und Fristen zur Tilgung. Ob vor Abschluss eines Kredites oder zu den Modalitäten einer vorzeitigen Ablösung: Guter Rat spart hier richtig Geld, und die Finanzexperten der Sparkasse oder des zu ihnen gehörenden Beratungsdienstes Geld und Haushalt sind ausgezeichnete Ratgeber. Vereinbaren Sie einen Termin.


