• Immer mehr Versicherte vermuten Fehler bei ihrer medizinischen Behandlung
  • In vielen Fällen erhärtet sich der Verdacht nach einer Prüfung tatsächlich
  • Doch viele Betroffene wissen gar nicht, welche Unterstützung ihnen zusteht

Mit 7540 Versicherten haben sich 2025 so viele Menschen wie noch nie bei der Techniker Krankenkasse gemeldet, weil sie einen Behandlungsfehler vermuteten – 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Das geht aus Zahlen hervor, die der FUNKE Mediengruppe exklusiv vorliegen. Nach Angaben der TK erhärtete sich etwa jeder dritte Verdachtsfall im Rahmen einer Überprüfung, sodass Medizinrechtsspezialisten ein Verfahren einleiten konnten. Die TK geht zudem von einer hohen Dunkelziffer an Fällen aus, die unentdeckt bleiben oder nicht dokumentiert werden.

„Wir müssen dringend die Weichen dafür stellen, dass die unentdeckten Behandlungsfehler besser ermittelt werden können“, mahnt der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas angesichts der Zahlen. „Fehler werden bisher noch viel zu oft verschwiegen oder bagatellisiert, statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen. Wir brauchen eine offene Fehlerkultur, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu optimieren.“

Behandlungsfehler durch Ärzte

Behandlungsfehler: Das sollten betroffene Patienten wissen

Schaut man sich die Statistik hinter dokumentierten Behandlungsfehlern an, zeigt sich ein deutliches Bild. Mit 29 Prozent entfiel 2025 der größte Anteil der gemeldeten Verdachtsfälle auf chirurgische Eingriffe, gefolgt von Zahnmedizin und Kieferorthopädie mit 17 Prozent sowie Geburtshilfe und Gynäkologie mit elf Prozent. Diese drei Fachrichtungen decken zusammen mehr als die Hälfte aller gemeldeten Fälle ab.

Das Problem: Patientinnen und Patienten können laut TK in der Regel nur schwer zwischen einem schicksalhaften Verlauf einer Behandlung und einem Behandlungsfehler unterscheiden und benötigen dabei professionelle Unterstützung. Versicherte sollten daher keine Scheu haben, ihrer Krankenkasse einen Verdacht zu melden, betont TK-Medizinrechtsexperte Jonas Petersen. In bestimmten Konstellationen könne die Krankenkasse sogar mit kostenlosen Gutachten unterstützen.

Erhärte sich ein Verdacht auf einen Behandlungsfehler, könnten Betroffene immer noch entscheiden, ob sie klagen wollen. Denn oft ist das ein langwieriger und kräftezehrender Prozess. „Je nach Verlauf des Verfahrens lassen sich die Erfolgsaussichten und das Risiko einer Klage wesentlich besser einschätzen“, erklärt Petersen.

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Melderegister fehlt: Krankenkassen dürfen Patienten nicht warnen

Zudem könnte vielen Betroffenen früher geholfen werden – wenn sie wüssten, wie sie an Hilfe gelangen, so die Krankenkasse. Hier beschreibt Petersen ein strukturelles Problem: Selbst wenn die Kasse in Abrechnungsdaten klare Hinweise auf einen Behandlungsfehler sehe, dürfe sie Versicherte nach geltendem Recht nicht darauf hinweisen.

TK-Chef Baas fordert daher ein zentrales Melderegister. „Derzeit führen Ärztekammern, Medizinischer Dienst und die Krankenkasse jeweils eigene Register, in denen die Fälle erfasst werden. Dadurch fehlt der Überblick über die Gesamtlage“, betont er. Nötig sei außerdem eine Meldepflicht für alle Gesundheitseinrichtungen. 

Aber: „Angesichts der hohen Schadenssummen haben beispielsweise Versicherungen der Leistungserbringer kein Interesse daran“, so Baas. „Das führt nicht selten dazu, dass die Versicherer auf Zeit spielen und die Opfer durch jahrelange Klagen unter Druck setzen.“ Gerade bei einer Arbeitsunfähigkeit kämen die Opfer so schnell in wirtschaftliche Nöte und würden bei außergerichtlichen Vergleichen zu falschen Kompromissen gezwungen.

Hier bekommen Betroffene Hilfe

Wichtige An­sprechpartner beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler sind die Krankenkassen. Die Beratungshotline der TK ist für Versicherte etwa über die 040 – 46 06 61 21 40 erreichbar. Infos gibt es zudem über den Online-Lotsen.

Auch die Landesärztekammern und die Landeszahnärztekammern können bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärzteschaft und Patientinnen und Patienten unterstützen.