Europa befindet sich im Ausnahmezustand. Die anhaltende Dürre bringt die Wasserversorgung zunehmend ans Limit. Während in Deutschland die Flusspegel vielerorts deutlich unter den Durchschnitt sinken, wächst in vielen Ländern der Druck auf Ökosysteme, Binnenschifffahrt und Stromerzeugung. In den vergangenen Jahren verhängten beliebte Urlaubsländer wie Spanien, Frankreich und Italien immer wieder strenge Regeln zum Wassersparen.
Bei extremer Dürre kann es auch zu Einschränkungen für Hotels kommen. Touristen könnten dann im Urlaub vor leeren Pools stehen. Duschen könnte nur noch verkürzt möglich sein. Welchen Rechtsanspruch haben aber Reisende, wenn kurzfristig doch kein Pool zu Verfügung steht? Der Anwalt Malte Hotes, spezialisiert auf Reiserecht, beantwortet die wichtigsten Fragen.
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Dürre: Welche Ansprüche haben Urlauber, wenn Pool oder Dusche nicht nutzbar sind?
„Im Falle einer Pauschalreise liegt in dem Ausfall eines Pools, oder einer Dusche ein Reisemangel vor“, sagt Malte Hotes. Wichtig sei, dass jeder Urlauber den Mangel direkt bei der Reiseleitung anzeige. Das könne sowohl in der App des Reiseveranstalters als auch per Mail geschehen. Eine Anzeige beim Hotelpersonal reiche nicht aus, erklärt Hotes.
Wenn der Pool leer oder die Dusche nicht nutzbar ist, gelte das nicht nur als „bloße Unannehmlichkeit“. Urlauber könnten zu einer Entschädigung in Form einer Minderung des Reisepreises berechtigt sein, so Hotes. Die Höhe hänge vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab.
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Kann der Urlaub bei extremer Hitze storniert werden?
Auch hier komme es darauf an, ob dadurch Reisemängel entstehen. „Ist die Beeinträchtigung erheblich, darf der Reisende von der Reise zurücktreten, oder alternativ die Reise abbrechen“, sagt Anwalt Malte Hotes. Daraus könne ein Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Erstattung des Reisepreises entstehen.
Allerdings sei Hitze an sich kein Reisemangel, der den Urlauber berechtige den Aufenthalt abzubrechen. „Dies dürfte erst der Fall sein, wenn die spezielle Hitze als unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstand zu qualifizieren wäre“, so Hotes.
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Müssen Reiseanbieter vorab über Hitze-Einschränkungen informieren?
Ja. Wenn Reiseanbieter über die Reisemängel Kenntnis haben, muss der Reiseanbieter seine Kunden grundsätzlich informieren, sagt der Spezialist. Dazu zählen auch eventuelle Einschränkungen durch Dürre in Urlaubsgebieten.
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Können Urlauber Schadensersatz erhalten wegen entgangener Urlaubsfreude?
Reiserechts-Experte Hotes glaubt nicht daran, dass Urlauber hier einen Anspruch haben. Besonders dann nicht, wenn es um behördliche Anordnungen geht, die den Hotels verbieten, beispielsweise ihre Pools aufzufüllen.
Ob Urlauber, die ihre Unterkunft wie Hotel oder Ferienhaus selbst buchen, auch einen Anspruch auf eine Preisminderung haben, hängt vom Urlaubsland ab. „Hier sollte man sich an einen Anwalt im jeweiligen Land wenden“, empfiehlt Hotes.
pau/os mit dpa
Dieser Artikel erschien erstmals im Juni 2023.




