Meinung
KommentarWer ein AfD-Verbot für richtig hält, braucht nicht noch einen Arbeitskreis
Wie Wüst beim Verbotsverfahren Aktivität vortäuscht: Wer die AfD „Nazi-Partei“ nennt, muss Karlsruhe den Grundgesetz-TÜV überlassen.


NRW-Landeskorrespondent Tobias Blasius.© FUNKE Foto Services

