Die Frühstartrente kommt: Mit einem staatlich geförderten Altersvorsorgedepot für Kinder will die Bundesregierung den Vermögensaufbau schon in jungen Jahren fördern. Der Bund zahlt dafür künftig monatlich zehn Euro je anspruchsberechtigtem Kind ein. Eltern können den Betrag aus eigenen Mitteln aufstocken. „Wir wollen, dass alle besser und früher für das Alter vorsorgen können“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) unserer Redaktion. „Eltern wollen wir dabei unterstützen, schon für ihre Kinder vorzusorgen.“

Klingbeil gab am Mittwoch seinen Gesetzentwurf für die neue „Frühstartrente“ zur Abstimmung an die anderen Ministerien. Neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersversorgung solle die ergänzende private Altersvorsorge einen Beitrag dazu leisten, den persönlichen Lebensstandard im Alter zu sichern, heißt es in dem Dokument, das unserer Redaktion vorliegt. Die Pläne der schwarz-roten Bundesregierung im Detail:

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Wie funktioniert die Frühstartrente?

Für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr zahlt der Staat künftig zehn Euro monatlich in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot. Dieses Depot können die Eltern bei privaten Anbietern ihrer Wahl für jedes Kind individuell eröffnen. Das Geld wird am Aktienmarkt investiert und soll so über die Jahre Rendite erwirtschaften, wodurch die später verfügbare Summe wächst.

Um die staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ist keine Zuzahlung der Eltern erforderlich. Bisher hänge die private Fürsorge fürs Alter viel zu oft davon ab, ob die Eltern hohe Einkommen oder Vermögen haben, erläuterte Klingbeil. „Diese Ungleichheit setzt sich dann oft bis ins Alter fort. Das wollen wir ändern.“

Welche Summen können Eltern hinzuzahlen?

Eltern sind nicht verpflichtet, die staatliche Förderung zu ergänzen. Zusätzliche freiwillige Zahlungen steigern jedoch die erwartete Rendite. Jährlich können die Eltern bis zu 6840 Euro in das Frühstartrentendepot einzahlen. Auch andere Personen wie Großeltern oder Paten können Geld hinzugeben. Bei einer höheren Zuzahlsumme bestehe „die Gefahr missbräuchlicher Steuergestaltungen“, befürchtet das Finanzministerium, indem die Steuerfreiheit, die für die in der Ansparphase eines Altersvorsorgedepot-Vertrags erzielten Erträge gelte, gezielt dazu genutzt werde, die Abgeltungsteuer zu umgehen.

Wie bei Investitionen in viele Aktien-ETFs soll der Zinseszinseffekt zum Tragen kommen. Das heißt: Die Gewinne durch die Geldanlage werden nicht ausgezahlt, sondern direkt wieder investiert. Dadurch und durch die lange Anlagedauer könnten bereits mit geringen regelmäßigen Beiträgen beachtliche Vermögenswerte aufgebaut werden, betont das Finanzministerium.

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Was passiert, wenn die Eltern sich nicht kümmern?

Das Geld ist für Kinder nicht verloren, wenn ihre Eltern nichts unternehmen. „Die Förderung erreicht alle Kinder eines Jahrgangs, unabhängig von der Initiative und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern“, heißt es im Finanzministerium. Schließen die Eltern keinen individuellen Vertrag ab, legt der Bund das vorgesehene Geld kollektiv am Kapitalmarkt in Aktien und Aktienfonds global gestreut an – verwaltet durch die Bundesbank. Den Anspruch aus dieser Anlage kann ein Kind bis zum 25. Lebensjahr in ein eigenes Altersvorsorgedepot übertragen.

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Welche Kinder profitieren von der Frühstartrente?

Im Gesetzentwurf heißt es: „Die Frühstartrente soll grundsätzlich allen minderjährigen Kindern zugutekommen, die in Deutschland eine Bildungseinrichtung besuchen.“ Da es darüber aber kein zentrales Register gibt, gilt grundsätzlich, dass jedes Kind mit Wohnsitz in Deutschland Anspruch hat. Dies ermögliche ein „bürokratiearmes und automatisiertes Verfahren“. Zieht ein Kind ins Ausland um, stellt der Staat seine Zahlungen ein.

Die Frühstartrente beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt dann der neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Für bereits ältere Kinder gilt: „Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen.“ Wer vor 2020 geboren ist, muss also auf die zehn Euro monatlich verzichten, kann aber nach den Plänen der Bundesregierung später staatliche Unterstützung beim privaten Vermögensaufbau in Anspruch nehmen.

Was passiert nach dem 18. Geburtstag mit dem angesparten Geld?

Werden die Kinder volljährig, soll das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge übergehen. Dafür kommt dann das künftige staatlich geförderte Altersvorsorgedepot für Erwachsene infrage. Daran arbeitet Klingbeils Ministerium noch. Das Prinzip gleicht der Frühstartrente: Der Staat will private Investitionen am Kapitalmarkt, etwa in ETFs, durch Zuzahlungen unterstützen, um den Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu fördern. Grundsätzlich gilt: Mit der Verzahnung zwischen Frühstartrente und Altersvorsorgedepot entsteht erstmals eine durchgehende kapitalgedeckte Vorsorge über mehrere Lebensphasen hinweg – vom Kindesalter über das Berufsleben bis hin zur Rente.

Welche Summen kommen durch die Frühstartrente zusammen?

Das Finanzministerium hat verschiedene Modelle durchgerechnet. Grundlage ist immer die Annahme, dass es zu einer jährlichen Wertsteigerung von sieben Prozent kommt, das entspreche der langjährigen Durchschnittsrendite weltweit gestreuter Aktienanlagen nach Abzug von Kosten.

Fall 1: Die Eltern zahlen gar nichts dazu, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Durch die staatliche Förderung von monatlich zehn Euro kommen bis zum 18. Lebensjahr Einzahlungen von 1440 Euro zusammen, durch die Wertsteigerung macht das bei Volljährigkeit einen Depotwert von rund 2200 Euro. Bis zum 65. Lebensjahr wächst die Summe auf etwa 53.000 Euro an.

Fall 2: Die Eltern zahlen monatlich ebenfalls zehn Euro ein. Dann liegt die Einzahlungssumme bei 2880 Euro und der Depotwert bei rund 4400 Euro, wenn das Kind 18 wird. Bis zum 65. Lebensjahr kommen demnach etwa 107.000 Euro zusammen.

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Fall 3: Die Eltern ergänzen die 10 Euro des Staates monatlich um 20 Euro. Zum 18. Geburtstag des Kindes summieren sich die Zahlungen auf 4320 Euro, die eine Wertsteigerung auf etwa 6600 Euro hingelegt haben. Bis zum 65. Geburtstag des Depotinhabers steigert sich die Summe auf rund 160.000 Euro.

Fall 4: Können die Eltern monatlich sogar 50 Euro zur Frühstartrente hinzuzahlen, summiert sich dies zusammen mit der staatlichen Förderung auf 8640 Euro bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Der Depotwert liegt dann bei etwa 13.300 Euro und steigt bis zum 65. Geburtstag auf rund 320.000 Euro an.

In allen Fällen gilt: Zahlt der Depotinhaber als Erwachsener weiter in ein fortgeführtes Depot ein, fällt die im Alter verfügbare Summe entsprechend höher aus.

Welche Bedingungen gelten für die Anbieter?

Im Finanzministerium heißt es, dass der Staat nur zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von einem Prozent fördere. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Banken und Depotanbieter dürften in den kommenden Wochen Angebote zur Eröffnung eines Frühstartrentendepots machen.

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Müssen Steuern gezahlt werden?

Steuerlich genießt die Frühstartrente während der Ansparphase deutliche Vorteile gegenüber einem gewöhnlichen Wertpapierdepot. Während bei einem normalen Depot auf Dividenden und realisierte Kursgewinne grundsätzlich Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent sowie Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen, bleiben die Erträge der Frühstartrente bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei.

Erst bei Auszahlung müssen dann auf Erträge aus der Frühstartrente Steuern gezahlt werden. Das staatlich geförderte Kapital soll aber grundsätzlich nicht vor Ende des 65. Lebensjahrs ausgezahlt werden. So will der Staat sicherstellen, dass das Geld auch wirklich zur Absicherung im Alter zur Verfügung steht.

Wann startet die Frühstartrente?

„Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Frühstartrente“, verspricht Finanzminister Klingbeil. Er will das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr abschließen, damit die Frühstartrente zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Die ersten Auszahlungen sollen im kommenden Jahr beginnen, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2026. Die Zahlungen stehen also zu Beginn für Kinder zur Verfügung, die in den Jahren 2020 und 2021 geboren sind. Im Jahr darauf starten dann die Zahlungen für Kinder, die 2022 geboren sind, und so weiter.

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Was kostet die Frühstartrente den Staat?

Die staatlichen Kosten steigen im Laufe der Zeit, da jährlich neue Jahrgänge Anspruch auf die Förderung bekommen. Für 2027 rechnet Klingbeil mit Ausgaben in Höhe von 198 Millionen Euro. Der Betrag wächst auf 411 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2030 an.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Frühstartrente.

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Wie verwaltet der Staat die Summe für Kinder ohne individuelles Depot?

Wie schon geschildert: Auch Kindern, deren Eltern kein Frühstartrentendepot für sie eröffnen, gehen die 10 Euro staatliche Förderung im Monat nicht verloren. Die Bundesbank eröffnet für diese Fälle eine kollektive Anlage, für die im Laufe der Jahre ebenso eine Wertsteigerung zu erwarten ist. Dafür richtet der Bund zum 1. Januar 2028 ein Sondervermögen „Frühstartrente“ ein. Im Gesetzentwurf heißt es ausdrücklich: „Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten.“ Das Geld darf also nicht für andere Zwecke als für die Frühstartrente verwendet werden. 

Was passiert im Todesfall des Kindes mit dem angesparten Betrag?

Im Todesfall vor dem 18. Geburtstag fällt das angesparte Frühstartrentenvermögen nicht an die Erben. Stattdessen muss der Anbieter das Guthaben an den Staat zurückzahlen. Offen bleibt in dem Entwurf, ob tatsächlich das gesamte Depotguthaben (einschließlich privater Einzahlungen und Wertzuwächse) zurückzuführen ist oder nur der staatlich geförderte Teil. Der Wortlaut spricht von „Frühstartrentenvermögen“, was eher für das gesamte in diesem Vertrag gebundene Vermögen spricht.

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Wie fallen die Reaktionen aus?

Christian Röhl, Börsenexperte und Chefvolkswirt der Investmentplattform Scalable Capital, begrüßte die Pläne grundsätzlich. „Die Grundidee der Frühstartrente ist richtig und wichtig: Möglichst früh mit dem Vermögensaufbau am Kapitalmarkt starten, damit der Zinseszins möglichst lange wirken kann“, sagte er unserer Redaktion. Die Reform könne dazu beitragen, den Kapitalmarkt „dorthin zu bringen, wo er hingehört – in die Mitte der Gesellschaft“ – als Instrument für Vermögensaufbau, Altersvorsorge und die Teilhabe an wirtschaftlichem Wachstum.

Zurückhaltender reagierte der Sozialverband Deutschland (SoVD). Die Idee, bereits ab dem Kindesalter für die Alterssicherung vorzusorgen, sei „grundsätzlich nachvollziehbar und begrüßenswert“, erklärte Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier gegenüber unserer Redaktion. Sie stellte jedoch infrage, ob dies über ein „risikobehaftetes kapitalgedecktes Modell“ erfolgen müsse. „Diese Maßnahme darf nicht wieder wie bei der Riesterrente in erster Linie den Versicherungskonzernen nutzen“, mahnte Engelmeier. Entscheidend seien möglichst niedrige Verwaltungskosten – „idealerweise mit einem öffentlichen Standardprodukt“. Aus Sicht des SoVD wäre es allerdings sinnvoller gewesen, „alle Kraft in die Stärkung der gesetzlichen Rente zu stecken und sie in eine Erwerbstätigenversicherung auszubauen“.