Solarenergie boomt. Nach Zahlen der Bundesnetzagentur gingen allein im ersten Halbjahr in Deutschland Anlagen mit einer Leistung von insgesamt knapp 7,4 Gigawatt-Peak ans Netz, rund neun Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2025. Ein großer Teil dieser Anlagen entsteht auf Dächern von Privathäusern, in Auftrag gegeben von privaten Eigentümern.
Doch die sollen zukünftig beim Solar-Ausbau in Deutschland eine deutlich geringere Rolle spielen – und deshalb auch weniger Förderung bekommen. So sieht es der Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus dem Bundeswirtschaftsministerium vor, der derzeit beraten wird. Von ihren ursprünglichen Plänen, neue kleine Photovoltaik-Anlagen gar nicht mehr zu fördern, rückt Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) darin zwar ab. Trotzdem dürfte sich für Hausbesitzer, die über eine PV-Anlage auf dem Dach nachdenken, das Kalkül verändern.
Auch interessant
Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen: So lange gilt der Anspruch
Bisher gilt: Wer eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach installiert und den damit produzierten Strom ganz oder teilweise ins Netz einspeist, kann dafür eine Einspeisevergütung bekommen – einen fixen Betrag also pro Kilowattstunde, die ins Netz geht. Die Höhe der Vergütung hängt unter anderem vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Größe der Anlage ab, außerdem davon, ob der produzierte Strom teilweise selbst genutzt wird. Auf diese Förderung haben Anlagenbesitzer 20 Jahre lang Anspruch.
Das soll sich nun ändern. Eine erste Fassung des Gesetzes, die im Februar durchgestochen worden war, hatte noch vorgesehen, die Förderung für Solaranlagen mit weniger als 25 Kilowatt vollständig zu streichen. Nach heftiger Kritik ist man davon nun abgerückt. Stattdessen sieht das Gesetz eine „befristete Übergangszahlung“ vor, die unterhalb der derzeitigen Einspeisevergütung liegt und für maximal drei Jahre gezahlt wird. Danach sollen auch Privatleute ihren Strom direkt vermarkten, also – mithilfe von Dienstleistern – an der Strombörse verkaufen. Für die ersten Jahre, in denen Strom direkt vermarktet wird, soll es laut Gesetzentwurf einen kleinen Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde geben, um den Einstieg in dieses System leichter zu machen. Insgesamt aber lässt sich nur schwer vorausberechnen, welche Preise Privatleute am Strommarkt erzielen können. Verglichen mit der bisherigen garantierten Vergütung, wird es also schwerer zu kalkulieren, ob sich die Investition in eine Anlage lohnt.
Mehr zum Thema Energie
Auch Privatleute sollen ihren Strom bald an der Börse verkaufen
„Die Bedingungen für private Solaranlagen dürften sich mit dieser Reform verschlechtern“, sagt Andreas Löschel, Energieökonom von der Ruhr-Universität Bochum. Doch in vielen Konstellationen dürfte sich die Anschaffung einer Solaranlage für Privatleute weiterhin lohnen – etwa in Verbindung mit einem eigenen Stromspeicher, der den erzeugten Strom auch in Abendstunden verfügbar macht, oder wenn damit eine Wärmepumpe betrieben wird. „Ob es sich für Privatleute rechnet, sich eine Anlage anzuschaffen, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem den künftigen Strompreisen“, sagt Löschel. „Aber man muss jetzt in jedem Fall spitz rechnen, und der Fokus wird auf kleineren Anlagen liegen, die stärker für den Eigenverbrauch ausgerichtet sind.“
Positiv bewertet er, dass der Übergang in die Direktvermarktung weniger abrupt ausfällt als ursprünglich geplant. „Anbieter, die auch für Privatleute Strom direkt vermarkten, gibt es bereits jetzt, aber noch ist das eher ein Angebot in der Nische“, sagt Löschel. „Dieser Markt muss sich in den nächsten Jahren jetzt entwickeln.“ Deshalb sei es gut, dass es für diese Zeit weiterhin eine Förderung gibt.
Das Bundeswirtschaftsministerium argumentiert, dass es mit den Änderungen eine „Überförderung“ beende – vor allem in Kombination mit einem Stromspeicher, so die Sicht des Hauses, würden sich Solaranlagen längst auch ohne Förderung rechnen. Statt neuer kleiner Anlagen setzt das Ministerium verstärkt auf große Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen, die den Strom günstiger produzieren können. Für diese Anlagen werden auch die Ausschreibungsmengen im Gesetz erhöht.
Auch interessant
Kritiker: Photovoltaik-Ausbau droht ins Stocken zu geraten
Mit Blick auf das gesamte Stromsystem ist diese Verschiebung hin zu größeren Anlagen durchaus plausibel, sagt Lion Hirth, Professor für Energy Policy an der Hertie School. „Die Erzeugung einer Kilowattstunde Solarstrom durch eine Freiflächenanlage ist deutlich günstiger als mit einer Dach-PV-Anlage, selbst wenn man die Kosten für den Boden berücksichtigt“, sagt er. „Wenn man kleine Photovoltaik durch Freiflächen-Photovoltaik ersetzt, macht es das Gesamtsystem billiger.“
Volkswirtschaftlich kann man also für Reiches Pläne argumentieren. Kritiker fürchten aber, dass mehr Freiflächen-Anlagen einen möglichen Einbruch bei neuen Dach-Anlagen nicht auffangen können und so der Photovoltaik-Ausbau insgesamt leiden könnte. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, rechnet mit einem Markteinbruch von mehr als 70 Prozent bei Heimanlagen und Anlagen auf kleinen Gewerbedächern. Bei Photovoltaik auf Dächern insgesamt rechnet der Verband mit einem Rückgang der Nachfrage von rund 9 Gigawatt 2025 auf nur noch 3,5 bis 4,5 Gigawatt. Weil das Wirtschaftsministerium gleichzeitig im Rahmen des Netzpakets auch die Regeln für große Anlagen ändern will, könnte das höhere Ausschreibungsvolumen für Freiflächen-PV ins Leere laufen. „Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit würde der Ausbau der Photovoltaik insgesamt ausgebremst werden“, sagt Körnig unserer Redaktion.
Auch interessant
Auch Wirtschaftswissenschaftler Löschel mahnt hier zur Vorsicht: Das Ziel der Reform, mehr auf größere Anlagen zu setzen, mit denen der Strom pro Kilowattstunde billiger zu produzieren ist, sei „durchaus sinnvoll“, sagt er, „aber der Ausbau der Erneuerbaren insgesamt darf nicht ins Stocken geraten.“
Beschlossen sind alle diese Änderungen noch nicht, der Entwurf des Wirtschaftsministeriums muss noch durch das Kabinett beschlossen werden. Und erst nach der Sommerpause soll die parlamentarische Beratung folgen.









