Ein Kind aus dem Reagenzglas, eine Schwangerschaft für andere oder die Auswahl bestimmter genetischer Merkmale – die moderne Reproduktionsmedizin macht vieles möglich, was vor wenigen Jahrzehnten noch undenkbar schien. Gleichzeitig wirft sie ethische und rechtliche Fragen auf: Wer sind die rechtlichen Eltern, wer die biologischen? Warum erlaubt Deutschland die Samenspende, verbietet aber weiterhin die Eizellspende? Neu entfacht hat die Debatte zuletzt CDU-Fraktionschef Jens Spahn (CDU). Sein Ehemann Daniel Funke und er sind mithilfe einer Leihmutter aus den USA Eltern geworden. Nach heftiger Kritik auch aus den eigenen Reihen trat Spahn zurück.

Dürfen Wunscheltern das Geschlecht des Kindes bestimmen?

Verschiedene Staaten haben unterschiedliche Rechtslagen. Es gibt Kliniken in den USA, die das Geschlecht des ungeborenen Kindes auf Wunsch vorab bestimmen. Nicht immer sind die Wunscheltern mit dem Geschlecht des Embryos zufrieden. Mitunter muss die Leihmutter nach der Geschlechtsbestimmung abtreiben. Was erlaubt ist und was nicht, ist nicht einheitlich geregelt und häufig unreguliert, betont die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes (TDF) gegenüber dieser Redaktion.

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Nach Angaben von TDF wird der Embryo nicht nach weiteren äußerlichen Merkmalen wie Augen- oder Haarfarbe untersucht. Die Leihmutter wird nicht nach diesen Kriterien ausgewählt, denn sie spendet nicht die Eizellen, sondern gebärt nur das Kind. Es kommt aber durchaus vor, dass Wunscheltern Merkmale wie die äußere Erscheinung oder den Bildungsstand der Eizellspenderin anhand eines Katalogs auswählen können.

Was passiert, wenn Wunscheltern nach der Geburt das Kind ablehnen?

Terre des Femmes verweist auf Fälle, in denen Wunscheltern ein Kind wegen schwerer Behinderung oder wegen einer Mehrlingsgeburt nicht übernehmen wollten. Für weltweite Diskussionen sorgte 2014 der Fall des Babys Gammy aus Thailand. Die Wunscheltern nahmen lediglich den Zwilling ohne Behinderungen zu sich und ließen Gammy bei der Leihmutter.

Auch in der Ukraine gab es Fälle, in denen die Wunscheltern das Kind plötzlich doch nicht mehr haben wollten und das Baby in ein Kinderheim kam. „Der Vertrag allein garantiert also nicht, dass die Wunscheltern das Kind tatsächlich übernehmen oder die Leihmutter dauerhaft von jeder rechtlichen Verantwortung frei ist“, erklärt TDF.

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Was geschieht, wenn eine Leihmutter das Kind nach der Geburt behalten möchte?

Wie diese Situation rechtlich geregelt ist, ist je nach Staat unterschiedlich. In den USA gilt: Die Wunscheltern sind schon vor der Geburt die rechtlichen Eltern. Die Leihmütter dürfen das Wunschkind nicht behalten. Dem haben sie durch einen Vertrag vorab zugestimmt. Je nach US-Bundesstaat sind die Regeln im Detail aber unterschiedlich. In der Ukraine sind die Leihmütter ebenfalls vertraglich verpflichtet, das Kind abzugeben. Das ukrainische Recht schützt an dieser Stelle die Belange der Wunscheltern, nicht den Willen der Leihmutter. Im Vereinigten Königreich ist die Frau, die das Kind geboren hat, die rechtliche Mutter. Demnach steht das Recht der Leihmutter über dem Recht der Wunscheltern. Sie ist nicht verpflichtet, das Kind zu übergeben.

Selfie Jens Spahn und Ehemann Daniel Funke
Selfie über das neue Familienglück: Jens Spahn und Ehemann Daniel Funke.© Screenshot dpa Video | Instagram/@daniel_f_punkt

Welche Regeln gelten für Elternschaft, Staatsangehörigkeit und Adoptionen?

Nach deutschem Recht gilt zunächst: Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Bei einer Leihmutterschaft wäre das also die austragende Frau – unabhängig davon, ob sie genetisch mit dem Kind verwandt ist oder nicht. Rechtlicher Vater ist meist der Wunschvater, der die Samenzellen gespendet hat. Die Wunschmutter ist nicht automatisch rechtliche Mutter und muss diese Rolle gegebenenfalls über eine Anerkennung oder Adoption erlangen.

Entscheidend für die Anerkennung von Kindern, die durch Leihmutterschaft zur Welt kommen, sind vor allem das Kindeswohl und häufig auch eine genetische Verbindung zu einem Wunschelternteil. Ein Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich durch Abstammung von einem deutschen Elternteil. Die Anerkennung der Elternschaft hat weitreichende Folgen: Sie entscheidet über das Sorgerecht, die mögliche deutsche Staatsangehörigkeit und Ansprüche wie Kindergeld.

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So ist die Rechtslage und die Debatte in Deutschland

Weder die Eizellspende noch die Leihmutterschaft sind in Deutschland erlaubt, die Samenspende hingegen schon. Das liegt an der unterschiedlichen rechtlichen Bewertung von Elternschaft. Bei einer Samenspende bleibt die Frau, die das Kind austrägt und gebärt, auch die rechtliche Mutter. Bei einer Eizellspende fallen genetische und gebärende Mutterschaft auseinander: Die Eizellspenderin ist die genetische Mutter, während eine andere Frau die Schwangerschaft übernimmt. Diese Trennung war ein zentrales Argument für das Verbot im Embryonenschutzgesetz.

Daran will die Union auch nicht rütteln: Bundesbildungsministerin Karin Prien verwies auf einen Parteitagsbeschluss im Februar, der die Haltung der CDU zur Leihmutterschaft geklärt hat. Man baue gerade in den neun Monaten einer Schwangerschaft eine starke Bindung zu dem Kind auf, sagte sie „The Pioneer“. Zugleich sehe sie das Dilemma von Paaren, die keine eigenen Kinder austragen könnten.

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, fordert eine offene Debatte. Er hält unter strengen Regeln eine Eizellspende und auch Leihmutterschaft für möglich, solange die Motive altruistisch sind, also keinen kommerziellen Interessen folgen. Das würde bedeuten, dass eine Frau das Kind unentgeltlich austrägt und sich nicht aus einer Notsituation heraus dafür entscheidet. Zudem dürfte die Leihmutter nicht verpflichtet sein, das Kind nach der Geburt abzugeben, betonte Frister.