In einem Punkt sind sich alle einig: Der assistierte Suizid ist eine Revolution für Frankreich – ein Land mit weniger sichtbaren, aber immer noch sehr tiefen katholischen Wurzeln. Der Initiant Olivier Falorni, ein zentrumsdemokratischer Abgeordneter und Bürgermeister von La Rochelle, sprach von „einer der wichtigsten Reformen Frankreichs seit fünfzig Jahren“.
Die Nationalversammlung votierte in der Schlussabstimmung mit 291 gegen 241 Stimmen für die Zulassung der aktiven Sterbehilfe. Die Linke, die Grünen und das Mittelager von Präsident Emmanuel Macron stimmen grundsätzlich dafür, die Rechte einschließlich der Rechtspopulisten von Marine Le Pen dagegen.
Um die Reform nach jahrelangen und hitzigen Debatten durchzubringen, hatten die Initiatoren einige Konzessionen gemacht. So kann ein Arzt nicht zur Sterbehilfe gezwungen werden; ist er aus Gewissensgründen dagegen, hat er den Fall hingegen weiterzureichen.
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Sterbehilfe-Gesetz in Frankreich: Strenge Auflagen sollen Missbrauch verhindern
Voraussetzung ist eine unheilbare, zunehmend schmerzhafte Krankheit in fortgeschrittenem Stadium. Alzheimer oder Demenz genügen allein nicht als Kriterium, eine psychische Erkrankung oder Koma-Situation auch nicht. Die kranke Person muss den Wunsch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte gegenüber dem medizinischen Personal frei und in aller Klarheit geäußert haben. Ein Ärztegremium hat den Antrag binnen zwei Wochen zu prüfen; dann muss ihn die kranke Person noch einmal ausdrücklich bestätigen. Das Sterbemittel kann selber zu Hause oder in einer Krankenstation mit entsprechender Hilfe eingenommen werden. Zugelassen sind nur volljährige Kranke, die fest in Frankreich leben. Das soll den Sterbetourismus unterbinden.
Die Gegner liefen seit Wochen Sturm gegen das angebliche „Euthanasie-Gesetz“. Die konservative Zeitung Le Figaro sprach von „Scheindemokratie“ und „Staatsnihilismus“. Auch die Bischofskonferenz kritisierte das Gesetz als „Bruch mit der Geschichte unseres Landes“. Einzelne Bischöfe wie etwa derjenige von Bayonne, Marc Aillet, bedrohen „fehlbare“ Abgeordnete mit dem Entzug der Kommunion.
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Sterbehilfe: Lecornu bittet Verfassungsrat um Einschätzung
Der 1980 gegründete Verein für das Recht auf einen Tod in Würde (ADMD), warf der Kirche darauf vor, sie versuche auf das Parlament Druck auszuüben. Das Gesetz ist zwar verabschiedet, aber noch nicht in Kraft. Premierminister Sébastien Lecornu bittet den Verfassungsrat noch um seine Einschätzung. Dies namentlich zur Frage, ob die Sterbehilfe mit der Verfassungsforderung eines „würdigen“ Lebens vereinbar sei.

Lecornu gehört zwar dem liberalen Regierungslager an, verhehlt aber nicht, dass er praktizierender Katholik ist. Vor seiner Eingabe an den Verfassungsrat hatte er offenbar keine Rücksprache mit seinem Vorgesetzten Macron genommen – was nicht nur die schwindende Autorität des Präsidenten illustriert, sondern auch den anhaltend heftigen Widerstand gegen das Sterbehilfegesetz.
Die Franzosen sind laut Umfragen bis zu 90 Prozent für die Sterbehilfe. Der Verein ADMD erhielt 86 Prozent Zustimmung zur Frage, ob der Staat die Wahl zwischen Palliativpflege und dem Recht zum Sterben zulassen solle. Stark mediatisierte Fälle wie die von Vincent Lambert, Paulette Guinchard oder Alain Cocq haben die öffentliche Meinung vermutlich stark beeinflusst.




