An dem Apriltag, als die Rechtsterroristen Halit Yozgat in dessen Internet-Café mit zwei gezielten Schüssen in den Kopf ermorden, besucht noch jemand den Laden in der Kasseler Innenstadt. Es ist Andreas Temme, damals, im Jahr 2006, Mitarbeiter beim Landesamt für Verfassungsschutz in Hessen. Ein Geheimdienstler rein zufällig am Tatort? Bis heute ist umstritten, was Temme von der Tat mitbekam. Er selbst bestreitet, etwas von der Tat bezeugen zu können, ein Strafverfahren endet mit einem Freispruch, das Gericht glaubte seinen Ausführungen.

Es bleibt dennoch einer der größten Behördenskandale der jüngeren Geschichte. Denn: Die hessische Landesregierung hatte interne Akten zu dem Fall gesperrt – zunächst für 120 Jahre. Die Redaktion von Jan Böhmermann und die Organisation Frag den Staat erreichen, dass zumindest ein Teil der Ermittlungsakten öffentlich wird. Die Journalisten nutzten dafür einen Antrag zum Informationsfreiheitsgesetz, dem IFG.

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Transparenzgesetze ermöglichten Einblick in Maskenaffäre

Es ist nicht der einzige Fall, der mithilfe von Transparenzgesetzen für Schlagzeilen sorgt. Redaktionen legten Informationen rund um die Corona-Maskenaffäre um den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) offen, recherchierten zu Nebeneinkünften von Abgeordneten und deren Kontakten zu Lobbyisten.

Was der Staat und dessen Behörden tun, soll öffentlich sein – sofern es keine Geheimnisse und sicherheitsrelevanten Maßnahmen betrifft. Das ist die Idee von Transparenz, die seit 2006 das IFG bietet. Einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationen der Behörden des Bundes, unabhängig davon, ob der Fragende ein besonderes Interesse nachweisen kann. Ähnliches gilt für entsprechende Landesgesetze.

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Bisher können auch ganz normale Bürger einen IFG-Antrag stellen

Die Bundesregierung aus Union und SPD will dieses Recht nun enger eingrenzen. Und man muss genau hinschauen, um diese umstrittene Maßnahme zu entdecken. Vor einigen Tagen verabschiedet die Koalition ein Maßnahmenpaket. Es geht um Rente, Steuern, Arbeitsmarkt. Doch Punkt 32, auf der vorletzten Seite, hält fest: Die Regierung wolle das Informationsfreiheitsgesetz „unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen“ an die „aktuellen Herausforderungen anpassen“. Überschrift: „Bürokratierückbau“.

Auskunft sollen künftig nur „Personen“ mit einem „berechtigten Interesse“ erhalten. Darunter dürften Journalisten weiterhin fallen – aber was ist mit Nichtregierungsorganisationen wie „Abgeordnetenwatch“ und „Transparency International“? Und muss das „berechtigte Interesse“ künftig ausgiebig begründet werden? Bisher können auch ganz normale Bürger einen IFG-Antrag stellen.

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#20 Wolfram Weimer über die Brandmauer zur AfD - und Fahrradfahren mit Friedrich Merz
Meine schwerste Entscheidung
 

Prüfen will die Regierung auch, ob der Zugang über das IFG künftig auf Deutsche und Staatsbürger der EU begrenzt werden soll. Schon jetzt sind Akten von Behörden häufig geschwärzt. Das schützt die Rechte der Mitarbeitenden, auch gegen Drohungen und Anfeindungen, doch das erschwert Recherchen deutlich. Auch diese Schwärzungen sollen künftig grundsätzlich für alle Personen gelten, die in Behörden arbeiten und in den Akten genannt sind.

Doch Datenschützer kritisieren die geplante Reform scharf, warnen vor einem „verstörenden Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen“. Nach dem Motto: Auskunft ja, aber nicht zu viel. Schon heute gibt es Möglichkeiten, Personendaten zu schwärzen, heben Datenschützer hervor.

IFG-Reform: Die Linke warnt vor einem „Angriff auf die Pressefreiheit“

Kommt die Reform des IFG durch, sehen der Medienverband der freien Presse (MVFP) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) die journalistische Recherche deutlich eingeschränkt. „Gerade Zeitungen, Zeitschriften und digitale journalistische Angebote nutzen das IFG regelmäßig, um Missstände aufzudecken, Verwaltungsentscheidungen transparent zu machen und die demokratische Kontrolle öffentlicher Institutionen zu gewährleisten“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Grüne und FDP kritisieren das Vorhaben. Die Linke warnt vor einem „Angriff auf die Pressefreiheit“.

Auch unsere Redaktion recherchiert aktuell mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes. Es geht um Unterlagen und Aufzeichnungen, die dienstliche Handlungen des Berliner Bürgermeisters Kai Wegner am 3. Januar dieses Jahres dokumentieren – jenem Tag, an dem in vielen Bezirken der Hauptstadt der Strom ausfiel, mitten im eisigen Winter. Ein mutmaßlicher Anschlag durch Linksradikale. Zunächst sperrte sich die Senatskanzlei gegen den Antrag. Gegen den Bescheid hat diese Redaktion bereits Widerspruch eingelegt. Wird dem nicht stattgegeben, kann der Fall bis vors Verwaltungsgericht gehen.

Weekly Government Cabinet Meeting
Friedrich Merz (CDU) und dessen Union sehen die Bundesbehörden mit Anfragen durch IFG-Anträge überlastet. Und wollen Kosten einsparen. © Getty Images | Maryam Majd

Vor allem CDU und CSU ist das bestehende Auskunftsrecht schon länger ein Dorn im Auge. Nicht, weil man die Pressefreiheit begrenzen wolle, wie man betont. Sondern weil das Recht auf Auskunft missbraucht werde. Und weil es teuer sei. Anfragen seien „in den vergangenen Jahren explodiert“, sagt der Rechtspolitiker der CDU, Günter Krings, unserer Redaktion. Manche Referate in den Bundesministerien würden „mehr Zeit mit der Beantwortung immer detailverliebter werdender Anfragen“ verwenden als mit ihrer „eigentlichen Arbeit“. Krings sagt: „Das alles kostet den Steuerzahler Millionen.“

So will die Regierung auch die Gebühren für die Anfragen per IFG anpassen. Recherche müsse „bezahlbar“ bleiben, sagt Krings. Aber wenn „in allen Bereichen gespart werden muss“, sei es nicht zu vermitteln, „wenn NGOs oder auch Medienunternehmen“ aufwendige Leistungen des Staates „fast zum Nulltarif nach Belieben abrufen können“, so Krings.

Klingbeil und Weimer lassen Anfragen unserer Redaktion unbeantwortet

Doch die Debatte ist brisant. Denn was darf Transparenz kosten? Und wie sehr ist die Pressefreiheit beschnitten, wenn nur noch große Medienhäuser sich ein Auskunftsrecht leisten können? SowohVizekanzlerer Lars Klingbeil (SPD) als auch Kulturstaatsminister Wolfram Weimer ließen Anfragen unserer Redaktion unbeantwortet.

Vor allem für die SPD ist das Thema heikel, denn zumindest der linke Flügel der Sozialdemokraten will ungern als „Beschneider der Pressefreiheit“ dastehen. Nun bringen Innenpolitiker der SPD ein weiteres Argument hervor, das auch im Koalitionspapier hervorgehoben ist. Das IFG sei eine „Errungenschaft“, sagt Dirk Wiese, der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion im Bundestag. Dennoch sei „der Hinweis“ berechtigt. „Was ist mit entsprechenden sicherheitsrelevanten Informationen, also im Bereich auch so kritischer Infrastruktur“, also Kraftwerke, Bundeswehr-Liegenschaften, Schienennetze? „Wenn man länger im parlamentarischen Kontrollgremium gesessen hat, dann weiß man, dass da einige nicht mit guten Absichten unterwegs sind“, sagt Wiese.

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Spionage-Verdacht: Ausländische Methoden schwer nachweisbar

Der SPD-Mann wird nicht konkret. Aber was er meint, ist deutlich: Russische staatliche Akteure können über Auskunftsrechte an sensible Informationen in Deutschland kommen. Nachrichtendienste warnen seit Beginn des Angriffskriegs von Russland gegen die Ukraine vor stark steigenden Fällen von Spionage und Sabotage in Deutschland, teilweise durch Akteure, die im Auftrag der russischen Geheimdienste agieren.

Belege für einen Missbrauch des IFG liefern die Behörden bisher nicht. Oftmals lassen sich die heimlichen Methoden ausländischer Dienste auch nicht gerichtsfest beweisen, es bleiben Indizien, teilweise Mutmaßungen. Klar scheint nur: Die Bedrohung wächst. Und darauf will die Bundesregierung auch beim Informationsfreiheitsgesetz reagieren.

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Was aber auch gilt: Mit Kampagnen zur Desinformation und mit Drohungen und Spionage will der russische Staat genau das erreichen: Reaktionen des deutschen Staates und hitzige Debatten. Über dieses Ziel berichten deutsche Sicherheitsbehörden genauso wie über die eigentliche Bedrohungslage. Wenn nun die Regierung das Recht von Journalisten begrenzt, laufe sie genau in diese Falle hinein, sagen Kritiker der IFG-Reform. Genau das sei es, was die russische hybride Kriegsführung zum Ziel habe: die Beschneidung des Rechts in einer freien Gesellschaft.