Marine Le Pen erklärte am Dienstagabend auf dem Fernsehsender TF1, sie sei „Kandidatin für die Präsidentschaftswahlen“ von 2027. Sie trete mit ihrem Ersatzmann Jordan Bardella in Form eines „politischen Tickets“ an, führte sie aus. Im Fall ihres Wahlsieges werde der 30-jährige Vorsitzende ihres Rassemblement National (RN) auch ihr Premierminister.
Die ganz in Weiß gekleidete Rechtsnationale (57) beendete mit dem TV-Auftritt ein tagelanges Rätselraten. Am Nachmittag hatte ein Berufungsgericht in Paris (Frankreich) ein erstinstanzliches Verdikt in der Sache bestätigt.
Die Gründerin des rechten Rassemblement National (RN) wurde für schuldig befunden, mehrere Millionen Euro an EU-Geldern für unlautere Zwecke missbraucht zu haben. Anstatt Assistenten des EU-Parlamentes in Straßburg zu entlöhnen, führte die Partei die Mittel an den RN-Parteisitz in Paris ab. Diese Veruntreuung öffentlicher Gelder sei umso „schwerwiegender“, als sie während elf Jahren angewendet worden sei, führte die Gerichtspräsidentin am Dienstagnachmittag aus.
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Le Pen darf trotz Verurteilung 2027 bei Präsidentschaftswahlen antreten
Das Gericht reduzierte das Strafmaß trotzdem. Die erstinstanzlich angeordnete Unwählbarkeit von fünf Jahren, also 60 Monaten, beträgt noch 45 Monate. Davon gelten 15 Monate unbedingt, 30 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt.
Diese subtile Abstufung hat zur Folge, dass Marine Le Pen bei den Präsidentschaftswahlen im April und Mai 2027 antreten kann. Denn die 15-monatige Unwählbarkeit habe schon mit dem Urteil der ersten Instanz im Januar 2025 begonnen, hielten die drei Richterinnen fest; jetzt sei die Frist „abgelaufen“.
Diese geringe, aber entscheidende Reduktion der „inéligibilité“ (Unwählbarkeit) stellt eine Überraschung dar. Le Pen konnte sich ein Lächeln kaum verkneifen, als sie den Gerichtssaal verließ. Ihr Anwalt erklärte, er sei mit dem Urteil „sehr zufrieden“.
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Le Pen zeigt keine Reue – Grüne kritisieren Urteil als zu milde
Die politischen Gegner Le Pens zeigten sich zum Teil perplex. Die Grünen-Chefin Marine Tondelier kritisierte die „ausgesprochene Milde“ des Urteils.
Doch das Urteil birgt einen Haken. Le Pen erhält nur noch drei – vorher vier – Jahre Haft, und davon nur ein Jahr „unbedingt“. Le Pen muss es nicht in einer Zelle absitzen, sondern in Freiheit mit einer Fußfessel. Und darin liegt das Problem für Le Pen.
Die RN-Gründerin dürfte die elektronische Fessel ungefähr im Juli erhalten, für ein Jahr lang. Gewinnt sie aber die Präsidentschaftswahlen im Mai 2027, müsste sie im Juli des gleichen Jahres mit einer Fessel ins Elysée einziehen. Das ist schlicht undenkbar: Eine Staatschefin, die ihr Mandat im Elysée-Palast mit einem Haftgerät am Bein antritt – das wäre geradezu beschämend für eine Nation, die so viel Bedeutung und Symbolkraft in die präsidiale Etikette legt.
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Kann Le Pen die Fußfessel umgehen? Juristen sind skeptisch
Le Pen erklärte am Dienstagabend, es sei noch gar nicht sicher, dass sie das Meldegerät tragen müsse. Um dies zu verhindern, gelange sie an den Kassationshof. Und solange dieser nicht entschieden habe, müsse sie keine Fessel tragen.
Juristen bezweifeln diese Darstellung zum Teil. Politische Gegner erklärten sich als sicher, dass Le Pen den ominösen Apparat auf jeden Fall tragen müsse. Sozialistenchef Olivier Faure sagte, eine Fußfessel wäre ein Symbol, dass Le Pen ihr Mandat im Fall eines Wahlsieges nicht korrekt ausüben könne: Laut Verfassung sei der Staatschef oder die -chefin „Garant“ der Justiz. Eine strafrechtlich verurteilte Person könne diese Aufgabe nicht wahrnehmen.
Der ehemalige Premierminister Gabriel Attal fragte seinerseits, wie Le Pen der Nation ein Vorbild an Redlichkeit sein wolle, wenn sie eine feste Haftstrafe mit sich herumtrage und vorbestraft sei. Le Pen wies all diese Vorwürfe zurück. Sie erachte sich als unschuldig, sagte sie.





