Vieles hat der Koalitionsausschuss von Union und SPD beschlossen – diskutiert wird aber vor allem über ein Thema: die geplanten Änderungen bei der Krankschreibung. Wichtige Fragen und Antworten dazu.

Was hat die Koalition beschlossen – und kommt die AU-Pflicht ab dem ersten Tag wirklich?

Union und SPD wollen Beschäftigte verpflichten, bereits am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung wieder abgeschafft werden. Nach heftiger Kritik aus Ärzteschaft, Gewerkschaften und Opposition bemühten sich Finanzminister Lars Klingbeil und Arbeitsministerin Bärbel Bas (beide SPD) allerdings um Beruhigung. Man strebe eine „vernünftige Gestaltung“ der neuen Regelung an, ergänzte Klingbeil. Er wolle nicht, dass Menschen sich krank zur Arbeit schleppten. Zudem müssten Ärzte vernünftig ihren Job machen können. Offen ist, wie genau eine Regelung aussehen könnte. Geändert werden müsste dafür § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes.

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Wie ist die Rechtslage heute und was würde sich ändern?

Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber schon heute unverzüglich über eine Erkrankung informieren. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist gesetzlich aber erst erforderlich, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber dürfen allerdings verlangen, dass die AU schon am ersten Krankheitstag vorgelegt wird.

Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing spricht von einer Umkehr des gesetzlichen Regelfalls. Bislang ist die AU grundsätzlich erst ab dem vierten Kalendertag nötig. Künftig wäre sie bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgeschrieben – es sei denn, der Arbeitgeber legt etwas anderes fest. Sein Hamburger Kollege Michael Fuhlrott spricht deshalb „inhaltlich nicht von einem großen Wurf“. Viele Betriebe verlangten bereits heute eine Bescheinigung ab dem ersten Tag.

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Allerdings könnte die Reform zahlreiche bestehende Arbeitsverträge berühren. In vielen Verträgen ist die heutige gesetzliche Regelung ausdrücklich übernommen, wonach eine AU grundsätzlich erst ab dem vierten Kalendertag vorzulegen ist. „Derartige vertragliche Regelungen haben zunächst weiterhin Bestand“, sagte Fuhlrott. Denkbar sei aber, dass viele Unternehmen die Gesetzesänderung zum Anlass nähmen, ihre Verträge anzupassen und betriebsweit eine AU ab dem ersten Krankheitstag einzuführen.

Warum gibt es die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung überhaupt?

Die AU dient vor allem als Nachweis dafür, dass ein Beschäftigter tatsächlich arbeitsunfähig ist. Sie ist Voraussetzung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitgeber zahlen Beschäftigten grundsätzlich bis zu sechs Wochen das Gehalt weiter, anschließend springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.

Gibt es Hinweise auf Missbrauch – und würde die Reform überhaupt helfen?

Genau darüber wird derzeit gestritten. Hintergrund ist der seit Jahren hohe Krankenstand in Deutschland. Allerdings gehört Deutschland nach internationalen Vergleichen zwar zu den Ländern mit vielen krankheitsbedingten Fehlzeiten, liegt innerhalb Europas aber nicht an der Spitze. Experten weisen zudem darauf hin, dass der Anstieg der Fehlzeiten auch mit der seit 2023 flächendeckend eingeführten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusammenhängen dürfte. Dadurch werden Krankmeldungen vollständiger erfasst als früher.

Arbeitgeberverbände verweisen auf die vielen Krankheitsausfälle und begrüßen die Pläne. „Eine ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern Teil eines verlässlichen Systems“, hieß es von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) auf Anfrage unserer Redaktion.

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Arbeitsrechtler Gregor Thüsing hält das Ziel, Missbrauch einzudämmen, für nachvollziehbar. „Es scheint mir durchaus plausibel, dass diese Regelung zielführend ist“, sagte er. Michael Fuhlrott äußerte sich zurückhaltender. Zwar könne die Neuregelung einzelne „schwarze Schafe“ abschrecken, so der Jurist. Gleichzeitig bestehe aber die Gefahr, dass Beschäftigte bereits am ersten Krankheitstag zum Arzt gingen und dort direkt für eine ganze Woche krankgeschrieben würden – statt sich ein oder zwei Tage auszukurieren und anschließend wieder arbeiten zu gehen.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen verweist darauf, dass es bislang keine belastbaren wissenschaftlichen Belege gebe, wonach eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag Fehlzeiten tatsächlich senke. „Wer Krankheitsausfälle reduzieren will, muss die Ursachen von Erkrankungen bekämpfen – etwa Arbeitsverdichtung, Personalmangel oder fehlende Prävention – und nicht Beschäftigte und Ärztinnen und Ärzte unter Generalverdacht stellen“, sagte Dahmen zu unserer Redaktion. Die Grünen-Politikerin Ricarda Lang warnte auf X sogar, die Pläne könnten am Ende zu mehr Krankheitstagen führen.

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Was würde die Reform für Beschäftigte und Arztpraxen bedeuten?

Für Arbeitnehmer dürfte die wichtigste Folge sein: Wer krank ist, müsste im Regelfall bereits am ersten Tag zum Arzt – auch dann, wenn lediglich ein leichter Infekt vorliegt und keine Behandlung nötig ist. Unklar ist allerdings, ob alle Erkrankten persönlich in die Praxis kommen müssten. Zwar soll die telefonische Krankschreibung entfallen. Videosprechstunden könnten nach Einschätzung von Gesundheitsexperten jedoch weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Darüber hinaus dürfte auch künftig eine rückwirkende Krankschreibung möglich bleiben. Bislang können Ärzte eine Arbeitsunfähigkeit in Ausnahmefällen bis zu drei Tage rückwirkend bescheinigen. Ob die Koalition daran etwas ändern will, ist bislang nicht bekannt.

Hausärzte warnen dennoch vor erheblichen Folgen. „Für unsere Praxen ist das eine Katastrophe“, sagte der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, unserer Redaktion. Gerade in der Infektsaison seien die Wartezimmer bereits heute überfüllt. Eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag bedeute „Millionen zusätzliche Patientinnen und Patienten“. Leidtragende seien am Ende vor allem schwer und chronisch Kranke, für die dann weniger Zeit bleibe.

Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), äußerte Zweifel. Die telefonische Krankschreibung betreffe nur rund 0,9 Prozent aller Fälle. Würden Erkrankte stattdessen in die Praxis geschickt, steige nicht nur die Ansteckungsgefahr. Es sei auch zu befürchten, dass sich Beschäftigte häufiger krank zur Arbeit schleppten oder Erkrankungen verschleppten. Ähnliches befürchtet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Die Pflicht zur AU ab dem ersten Tag fördere Präsentismus – also Arbeiten trotz Krankheit. „Die Koalition erweist damit sich, den Beschäftigten und den Arbeitgebern einen Bärendienst. Und es ist ein Tritt vors Schienbein der niedergelassenen Ärzte mit ihren Praxisteams“, so DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel zu unserer Redaktion.