Hitzefrei gilt nun auch für ältere Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II. Das teilte das NRW-Schulministerium am Mittwoch (24. Juni) mit, das damit sowohl auf die aktuelle Hitzewelle als auch auf die Kritik an den bisherigen Regeln reagiert. Die Schulleitungen können jetzt für die 11., 12. und 13. Klassen Kurzunterricht einführen und den Schülerinnen und Schülern „Hitzefrei“ am Nachmittag geben.
„Die anhaltend hohen Temperaturen stellen derzeit viele Schulen vor besondere Herausforderungen. Die Belastung durch die Hitze ist für alle Beteiligten spürbar“, heißt es in einer Rundmail an die Schulen. Der neue Erlass gilt bis Ende Juli, dann sollen die Hitzeschutz-Regeln grundsätzlich überarbeitet werden, so das Ministerium.
Lesen Sie auch
Zum Hintergrund: Schulleitungen in NRW dürfen selbst entscheiden, ob der Unterricht bei hohen Temperaturen ausfällt oder nicht. „Schulleiterinnen und Schulleiter haben unter Berücksichtigung der Bedingungen vor Ort die Möglichkeit, die richtigen und angemessenen Entscheidungen zugunsten der Schülerinnen und Schüler zu treffen“, so das Ministerium.
Ganz frei sind sie in ihrer Entscheidung allerdings nicht: Hitzefrei ist laut Ministerium erst dann möglich, wenn ein Klassenraum eine Temperatur von 27 Grad erreicht. Bei weniger als 25 Grad muss der Unterricht stattfinden.
40 Grad im Klassenzimmer
Für die älteren Schülerinnen und Schüler der 11., 12. und 13. Klasse gab es bisher generell kein Hitzefrei. Sie mussten teils auch trotz Temperaturen von 40 Grad in den Klassenzimmern zum Unterricht gehen. Das führte zu viel Kritik.
Schülerinnen und Schüler leiden unter Schwindel und Migräne in 35 Grad heißen Räumen.
Berufsschüler aus Essen
Ein Berufsschüler aus Essen erzählte dieser Redaktion, dass die Zustände „unerträglich“ seien: „Schülerinnen und Schüler leiden unter Schwindel und Migräne in 35 Grad heißen Räumen.“ Kurz vor der neuen Hitzefrei-Regelung hatte er eine Petition gestartet und die Ausweitung auf die Oberstufe gefordert. „Die körperliche Belastungsgrenze bei Temperaturen von weit über 30 Grad im Klassenzimmer orientiert sich nicht an der Zugehörigkeit zu einer Jahrgangsstufe“, sagt er.
Hitzeschutz sei „keine freiwillige Leistung“, sondern „Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn sowie des Gesundheits- und Arbeitsschutzes an Schulen“, sagte auch Ayla Celik, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in NRW.
Hitzeschutz ist keine freiwillige Leistung.
Ayla Celik, GEW
Dass die Hitzefrei-Regelung nun auf die Oberstufe ausgeweitet wurde, ist aus Sicht der GEW „erfreulich“. Allerdings könne die Entscheidung nur der erste Schritt auf dem Weg zu einem besseren Hitzeschutz an Schulen sein. „Die zunehmenden Hitzewellen machen deutlich, dass Schulen langfristig besser auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet werden müssen“, so Celik.
Dazu gehörten verbindliche Hitzeschutzkonzepte, bauliche Maßnahmen wie Verschattung und Kühlung sowie Investitionen in klimaresiliente Schulgebäude. „Wir sollten aus der Corona-Pandemie unsere Lehren ziehen und vorausschauend handeln“, sagt Celik.
Auch interessant
Jüngere Kinder (Grundschule und Jahrgangsstufen fünf und sechs) dürfen weiterhin nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss nach Hause gehen. Denn fällt der Unterricht aus, stellt das viele berufstätige Eltern vor Herausforderungen. „Hitzefrei ist das letzte Mittel der Wahl“, sagt eine Grundschullehrerin aus dem Ruhrgebiet dieser Redaktion.
Wie sie setzen viele Schulleitungen derzeit auf Kurzunterricht, verkürzen die Unterrichtsstunden also zum Beispiel von 45 auf 30 Minuten. Der Stundenplan ändert sich dabei nicht. Außerdem, so heißt es aus dem Ministerium, könne der Unterricht ins Freie auf den Schulhof verlegt werden.
Der Deutsche Wetterdienst warnt weiterhin vor „extremer Hitze“ in NRW, der Höhepunkt wird laut DWD zwischen Donnerstag (25. Juni) und Samstag (27. Juni) erreicht – mit Höchstwerten bis zu 41 Grad.





