Das Auswärtige Amt muss Textnachrichten der einstigen Bundesaußenministerin Annalena Baerbock veröffentlichen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Dem Urteil vorausgegangen war eine Klage des Online-Portals „Frag den Staat“, das sich für die Informationsfreiheit einsetzt.

Konkret geht es um vier SMS, die nun veröffentlicht werden müssen. Die Nachrichten soll Baerbock im Februar 2023 vor der Verabschiedung einer Friedensresolution der UN-Generalversammlung zur Ukraine verschickt haben. Der Grund: Sie soll die Außenminister von Senegal, Äthiopien, Nigeria und Brasilien um Unterstützung gebeten haben.

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Gericht verpflichtet Bundesbehörde zur Herausgabe von SMS

Wie das Gericht jetzt bekannt gibt, seien dienstliche SMS als amtliche Informationen einzustufen – sofern sie eine objektive Aktenrelevanz besitzen. Laut „Frag den Staat“ ist dieses Urteil „ein Meilenstein für die Informationsfreiheit“. Es ist tatsächlich das erste Mal, dass ein Gericht eine Bundesbehörde dazu verpflichtet, digitale Textnachrichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu veröffentlichen. Vorherige Klagen von „Frag den Staat“, etwa wegen SMS-Verläufen von Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel, scheiterten.

Wie das Online-Portal selbst schreibt, habe das Auswärtige Amt einen entsprechenden Antrag im Jahr 2023 erst einmal abgelehnt. Die Behörde hatte damals argumentiert, dass SMS keine amtlichen Informationen sind. „Frag den Staat“ zog vor Gericht und gewann.

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Baerbock-SMS: Gericht stuft Nachrichten als amtliche Information ein

Wie das Verwaltungsgericht deutlich macht, seien SMS durchaus als amtliche Informationen einzustufen. Zumindest dann, wenn sie mehr als einen geringen Informationswert haben. Im Fall von Baerbocks Textnachrichten scheint das gegeben zu sein. Diese hätten laut Gericht einen „erheblichen Informationswert“.

„Sie geben Auskunft darüber, mit welchen Worten die damalige Bundesaußenministerin bei ihren Amtskolleginnen und -kollegen wenige Tage vor der UN-Generalversammlung um Zustimmung zu einer Resolution zu dem außenpolitisch für die Beklagte zentralen Anliegen des Friedens in der Ukraine warb“, heißt es. Die Nachrichten haben aber noch aus einem anderen Grund eine besondere Bedeutung. Denn: Dienstliche SMS sind nach den internen Richtlinien des Auswärtigen Amtes eigentlich verboten. Dass Baerbock die Nachrichten dennoch verschickt hat, sei einer besonderen Risikoanalyse zu verdanken.

Wie die „Welt“ berichtet, habe das Auswärtige Amt mitgeteilt, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts keine Berufung einzulegen. Man werde die Entscheidung akzeptieren. Die Auswirkungen des Urteils auf die eigene Aktenführung sollen derzeit geprüft werden.